Parlamentskorrespondenz Nr. 825 vom 12.07.2023

Neu im Sozialausschuss

ASVG-Novelle, Maßnahmen für Menschen mit Behinderung, Korridorpension

Wien (PK) – Die Koalitionsparteien haben einen Gesetzesantrag eingebracht, um das ASVG und weitere Sozialversicherungsgesetze an den neuen Maßnahmenvollzug anzupassen. Die FPÖ will bei den Steuerfreibeträgen für Menschen mit Behinderung die Inflation berücksichtigen und pocht auf uneingeschränkte Bargeldzahlungen. Den NEOS geht es darum, den Zugang zur Korridorpension zu erschweren.

Mehr Beitragsmonate für Zugang zur Korridorpension

Konkret soll der Zugang zur Korridorpension NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker zufolge nur noch dann möglich sein, wenn sich unter den 480 notwendigen Versicherungsmonaten zumindest 420 Beitragsmonate (inklusive Kindererziehungszeiten, Wochengeldbezug sowie Präsenz- und Zivildienstzeiten) befinden. Derartige Regelungen würden auch für die Langzeitversichertenpension gelten, hebt er in den Erläuterungen zu seinem Entschließungsantrags (3481/A(E)) hervor. Begründet wird die Forderung mit dem bestehenden "Pensionsloch". Laut Loacker kann es sich nicht ausgehen, wenn die Österreicher:innen im Durchschnitt mit nur 33 Beitragsjahren aus eigenem Erwerb in Pension gingen und danach 23 Jahre eine Pension beziehen.

Menschen mit Behinderung: FPÖ will Steuerfreibeträge erhöhen

Die FPÖ spricht sich dafür aus, die pauschalen Steuerfreibeträge, die Menschen mit Behinderung geltend machen können, regelmäßig an die Inflation anzupassen. Durch die seit dem Jahr 2022 anhaltend hohe Inflationsrate seien die Freibeträge von einem zweistelligen Kaufkraftverlust "belastet", argumentiert Abgeordnete Dagmar Belakowitsch und fordert in diesem Sinn, diese nicht nur rückwirkend zu erhöhen, sondern Verbraucherpreisindex-Steigerungen künftig auch vierteljährlich zu berücksichtigen. Sozialminister Johannes Rauch und Finanzminister Magnus Brunner sollen eine entsprechende Regierungsvorlage vorlegen (3497/A(E)).

… und pocht auf uneingeschränkte Bargeldzahlungen

Bereits im Zuge der Beratungen über das neue Barrierefreiheitsgesetz hat die FPÖ einen Entschließungsantrag eingebracht, um ihre Forderung nach dem Recht auf uneingeschränkte Bargeldzahlungen zu unterstreichen. Bargeld habe gerade auch für Menschen mit Behinderung eine große Bedeutung, macht Peter Wurm geltend und fordert unter anderem, die Cent- und Euro-Münzen in ihrem aktuellen Bestand zu erhalten und Geschäfte bzw. Dienstleister:innen zur Annahme von Bargeld zu verpflichten. Zudem will er sowohl in Österreich als auch in Europa einen uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehr verfassungsrechtlich verankern. Der Entschließungsantrag wurde sowohl vom Sozialausschuss als auch vom Plenum des Nationalrats abgelehnt und nun in dreifacher Form neuerlich eingebracht. Neben dem Sozialausschuss (3501/A(E)) soll sich auf Wunsch der FPÖ auch der Gesundheitsausschuss (3502/A(E)) und der Konsumentenschutzausschuss (3503/A(E)) mit dem Anliegen befassen.

ASVG soll an den neuen Maßnahmenvollzug angepasst werden

Gemäß den geltenden Bestimmungen im ASVG und in weiteren Sozialversicherungsgesetzen ruhen Leistungsansprüche in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, wenn der Anspruchsberechtigte in Haft ist bzw. in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angehalten wird. Da mit dem Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz an die Stelle von Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher die strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum getreten ist, haben ÖVP und Grüne eine Anpassung der einschlägigen Gesetze beantragt (3533/A). Zudem soll im Allgemeinen Pensionsgesetz eine redaktionelle Klarstellung vorgenommen werden. (Schluss) gs