Parlamentskorrespondenz Nr. 832 vom 13.07.2023

Bundesrat besiegelt Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige und Non-Profit-Organisationen

Grünes Licht der Länderkammer auch für Freistellungsanspruch zur Begleitung von Kindern bei Reha-Aufenthalten

Wien (PK) – Die Länderkammer hat den Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige sowie für Non-Profit-Organisationen besiegelt. Außerdem stimmten die Bundesrät:innen dafür, dass die Unterstützungsinstrumente Energiekostenzuschuss und Strompreiskosten-Ausgleich künftig kombiniert werden dürfen. Die SPÖ forderte dazu angesichts der Teuerung mit einem Entschließungsantrag eine vorgezogene Pensionsanpassung in Höhe von zumindest fünf Prozent rückwirkend ab 1. Juli 2023, blieb damit aber in der Minderheit.

Mit Mehrheit gab der Bundesrat grünes Licht für eine Novelle des Weingesetzes, das auf eine Stärkung des Herkunftsschutzes heimischer Weine abzielt. Mit einem in der Sitzung eingebrachten Antrag forderte die FPÖ, dass bei einer verspäteten Ernte- bzw. Erzeugungsmeldung nicht automatisch eine Abwertung eines ganzen Jahrganges erfolgen soll. Stattdessen solle gemäß dem Grundsatz "Beraten statt Strafen" eine Sperre der Qualitätsbezeichnung bis zum Vorliegen der Meldungen genügen, so die Forderung, die allerdings in der Minderheit blieb.

Eltern haben künftig Anspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung, um ihre Kinder zu einem Reha-Aufenthalt zu begleiten. Für die dementsprechende Regelung hat sich der Bundesrat einstimmig ausgesprochen. Mehrheitlich grünes Licht gaben die Mandatar:innen für einen Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen, mit dem die Beschäftigungsbewilligung für Nicht-EU-Bürger:innen neu geregelt wird. Konkret soll das AMS eine solche erteilen können, wenn die Beschäftigung aus besonders wichtigen oder aus öffentlichen bzw. überbetrieblichen gesamtwirtschaftlichen Gründen notwendig ist. Die bisher erforderliche Zustimmung des Regionalbeirats des AMS entfällt in Folge eines Entscheids des Verfassungsgerichtshofes.

Zwei von der FPÖ während der Sitzung eingebrachte Dringliche Anfragen an Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler zum aktuellen Klimabericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) standen am Ende der Sitzung nicht mehr zur Debatte, da sie von den Freiheitlichen zurückgezogen wurden.

Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige und NPOs

Neue Selbstständige erhalten einen einmaligen Energiekostenzuschuss von 410 €. Die dafür nötige Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) wurde im Bundesrat mehrheitlich besiegelt. Gelten soll die Förderung für jene Neuen Selbstständigen, die im Zeitraum von Februar bis Dezember 2022 durchgehend nach GSVG pflicht- bzw. krankenversichert waren, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (6.615 €) nicht erreicht. Die Gutschrift auf das Versicherten-Beitragskonto soll im vierten Quartal 2023 erfolgen.

Daniel Schmid (SPÖ/T) sprach von einer "lapidaren" Gutschrift. Es sei zwar gut, keinen Antrag dafür stellen zu müssen. Das ändere aber nichts an der generellen Kritik, dass große Unternehmen teils hohe Überförderungen erhalten würden, während kleine mit Minibeträgen auskommen müssten. Isabella Kaltenegger (ÖVP/St) wies darauf hin, dass es in Zeiten multipler Krisen auch Maßnahmen brauche, um den Standort zu sichern. Der nunmehrige Zuschuss für Neue Selbstständige soll unbürokratisch ausbezahlt werden und betreffe rund 60.000 Personen in Österreich. Dass dieser Energiekostenzuschuss über die GSVG "konstruiert" werde, bezeichnete Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) als inkonsistent. Zudem halte er es für "grünen Klientelismus", dass Personen, die angestellt im Homeoffice arbeiten, diesen Zuschuss nicht bekommen sollen.

Neue Selbstständige leisten einen wichtigen Beitrag zu Österreichs Wirtschaft, betonte Simone Jagl (Grüne/N). Diese würden nun eine pauschale Unterstützung erhalten, bei der keine "mühsame Antragstellung" notwendig sei. Michael Bernard (FPÖ/N) schloss sich dem an, kritisch sehe er jedoch, dass die Gutschrift für einen Zeitraum im Jahr 2022 erst im vierten Quartal heuer erfolgen soll.

Auch Non-Profit-Organisationen erhalten nunmehr einen Energiekostenzuschuss. Das ebenso mehrheitlich befürwortete neue Gesetz sieht in den Jahren 2023 und 2024 Unterstützungsleistungen für Energiemehrkosten für jene Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit aus dem gemeinnützigen und kirchlichen Bereich vor, die nicht im Sinne der entsprechenden Regelung im Umsatzsteuergesetz unternehmerisch tätig sind. Insgesamt wird dafür ein Betrag von bis zu 140 Mio. € zur Verfügung gestellt. Der Berechtigtenkreis wird - angelehnt an das NPO-Fondsgesetz - näher definiert, wobei insbesondere politische Parteien von der Förderung ausgeschlossen werden.

Daniel Schmid (SPÖ/T) bezeichnete es als inakzeptabel, dass ihm zufolge nach wie vor die Möglichkeit bestehe, dass sich Parteiakademien aus diesem Topf "bedienen" können. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) meinte, es bleibe abzuwarten, ob etwa auch der Seniorenbund oder der Bauernbund "zulangen" werden.

Fast die Hälfte der Bevölkerung, also jene, die freiwillig oder ehrenamtlich tätig sind, profitiere von dieser Maßnahme, betonte Isabella Kaltenegger (ÖVP/St). Dass auch NPOs nunmehr einen Zuschuss bekommen, erachtet auch Simone Jagl (Grüne/N) als mehr als gerecht. Für Markus Steinmaurer (FPÖ/O) ist der Zuschuss auch ein Ausdruck des Danks an viele ehrenamtlich tätige Menschen. Er wies auf die hohen Energiekosten etwa für Veranstaltungen hin. Es wäre schade, diese absagen zu müssen, so Steinmaurer.

Kombinierbarkeit von Energiekostenzuschuss und Strompreiskosten-Ausgleich

Ebenfalls mehrheitliche Zustimmung gab es in der Länderkammer für eine Kombinierbarkeit von Energiekostenzuschuss und Strompreiskosten-Ausgleich. Das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 sieht für energieintensive Unternehmen in bestimmten Sektoren einen Ausgleich für die hohen Strompreiskosten im Kalenderjahr 2022 über CO2-Kosten bzw. Versteigerungserlöse vor. Bisher war eine Kombination ausgeschlossen.

Große Unternehmen würden teils massiv überfördert, demgegenüber gebe es für kleine Betriebe nur minimale Pauschalbeträge, kritisierte auch zu diesem Thema Daniel Schmid (SPÖ/T). Zudem werde für diese "milliardenschwere Gießkanne" auch den Steuerzahler:innen einiges abverlangt. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) bezeichnete es als Absurdität, dass eine Kombination der Förderungen zuerst ausgeschlossen worden sei und nunmehr doch erlaubt wird. Michael Bernard (FPÖ/N) meinte demgegenüber, die FPÖ habe schon dem ursprünglichen Gesetz zugestimmt, weil sonst ein Wettbewerbsnachteil für heimische Betriebe eingetreten wäre. Man werde daher auch jetzt zustimmen.

Stärkung des Herkunftsschutzes heimischer Weine

Die Novelle zum Weingesetz zielt auf eine Stärkung des Herkunftsschutzes heimischer Weine ab. So ist vorgesehen, die Regelungen für DAC-Weine stärker mit den Bestimmungen der EU über den Schutz von geographischen Angaben in Einklang zu bringen und etwa den Begriff der "ortsübergreifenden Weinbaugemeinde" gesetzlich zu verankern. Dadurch sollen regionaltypische Weine nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch besser vermarktet werden können. Zudem wird die EU-rechtlich vorgeschriebene Ernte- und Bestandsmeldung auf eine elektronische Form umgestellt, um Verwaltungsvereinfachungen und eine Verbesserung der Datenlage zu erreichen. Auch sind höhere Strafen bei Verstößen gegen Meldepflichten vorgesehen. Die Länderkammer gab für diese Regelungen mehrheitlich grünes Licht.

Arbeitsfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehaaufenthalten

Einhellige Zustimmung gab es von den Bundesrät:innen zur Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes und den begleitenden Gesetzesänderungen. Das Paket sieht einen Rechtsanspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung für Arbeitnehmer:innen vor, die ihr minderjähriges Kind zu einem von der Sozialversicherung bewilligten stationären Rehaaufenthalt begleiten. Die Freistellung kann zwischen den Elternteilen geteilt, aber nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden, außer wenn die Teilnahme beider Elternteile an der Rehamaßnahme therapeutisch notwendig ist. Für die Dauer der Freistellung soll den Arbeitnehmer:innen Pflegekarenzgeld gebühren. In Kraft treten soll die Regelung mit 1. November 2023. Weiters wird mit dem vorliegenden Paket die Gebührenbefreiung von Arbeitgeber-Anträgen auf Vergütung des Entgelts von Mitarbeiter:innen, die Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen haben, verlängert.

Erleichterte Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für das AMS

Das AMS kann Unternehmen in Österreich in Ausnahmefällen für Nicht-EU-Bürger:innen auch dann eine Beschäftigungsbewilligung erteilen, wenn diese keine Rot-Weiß-Rot-Karte oder einen anderen mit einer Beschäftigungsbewilligung verbundenen Aufenthaltstitel besitzen. Eine besondere Bedingung dafür – die einhellige Zustimmung des unter anderem mit Sozialpartner-Vertreter:innen besetzten Regionalbeirats – soll nun infolge eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs entfallen. Die entsprechende Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wurde mehrheitlich angenommen.

Voraussetzung für eine positive Beurteilung des AMS ist allerdings, dass die Beschäftigungsbewilligung aus besonders wichtigen Gründen notwendig ist oder öffentliche bzw. überbetriebliche gesamtwirtschaftliche Interessen die Beschäftigung erfordern. Explizit werden dabei etwa der Erhalt von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer:innen und die nachweisliche Qualifikation der betroffenen Person als Arbeitskraft in einem Mangelberuf genannt. (Schluss Bundesrat) mbu/med

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