Parlamentskorrespondenz Nr. 934 vom 20.09.2023

Nationalrat gibt grünes Licht für Neuerungen bei Elternkarenz und Pflegefreistellung

Geblockte Altersteilzeit läuft 2029 aus, Abwicklung des Kinderzuschusses für einkommensschwache Haushalte wird präzisiert

Wien (PK) – Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige hat sich der Nationalrat heute mehrheitlich für die dementsprechenden gesetzlichen Änderungen ausgesprochen. Konkret geplant sind unter anderem zwei unübertragbare Monate Karenz pro Elternteil, eine Verdoppelung des Familienzeitbonus, eine Erweiterung der Pflegefreistellung und ein Diskriminierungsschutz im Gleichbehandlungsgesetz.

SPÖ und FPÖ kritisierten die aus ihrer Sicht vorgenommene Verkürzung der Karenzzeit. Während die Sozialdemokrat:innen eine Verpflichtung zur Beteiligung von Vätern vermissten, sprachen die Freiheitlichen von einer "überzogenen und komplizierten Lösung". Die NEOS bezeichneten die Umsetzung der EU-Regelung als "Minimalvariante". Für ÖVP und Grüne handelt es sich hingegen für eine praxistaugliche Lösung zur Förderung der Väterbeteiligung. Da der Gesamtbetrag des Kinderbetreuungsgeldes gleich bleibe, komme es zu keiner finanziellen Schlechterstellung der Familien.

Ebenfalls mehrheitlich grünes Licht gab es für die Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, mit der es zur schrittweisen Einstellung der Förderung der Variante der geblockten Altersteilzeit bis zum Jahr 2029 kommt. Damit einher geht auch die Neuregelung und Ausweitung des Bildungsbonus ab 2024, der im Fall von Schulungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen zusätzlich zum Arbeitslosengeld ausbezahlt wird. Auch von der Opposition lagen Forderungen zur Altersteilzeit vor, die jedoch keine Mehrheit fanden. Während SPÖ und FPÖ sich gegen eine Abschaffung der geblockten Altersteilzeit aussprechen, fordern die NEOS diese mit mehr Tempo ein.

Ein weiterer mehrheitlich angenommener Beschluss betrifft die Abwicklung des besonderen Kinderzuschusses für armutsgefährdete Haushalte von 60 € pro Kind. Zudem wurden der Tourismusbericht für das Jahr 2022 einstimmig zur Kenntnis genommen. Von den Abgeordneten mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde ein Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen.

Novelle der Elternkarenz soll zur gerechteren Aufteilung von Betreuungsaufgaben beitragen

Zur gerechteren Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen sind künftig mindestens zwei Monate der Karenzzeit von jedem Elternteil zu leisten. Nur dann besteht der Anspruch auf die vollen 24 Monate Karenz. Geht nur ein Elternteil - etwa die Mutter - in Karenz, verkürzt sich die Dauer auf 22 Monate. Eine Ausnahme gibt es für Alleinerziehende: Sie können nach wie vor bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres ihres Kindes in Karenz gehen. Mittels eines Abänderungsantrages haben ÖVP und Grüne unter anderem geregelt, dass für Eltern, bei denen ein Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat (z.B.: Selbständige oder Arbeitslose), die vollen 24 Monate vom anderen Elternteil ausgeschöpft werden können.

Der Familienzeitbonus, also jene finanzielle Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen, wird künftig 47,82 € pro Tag betragen und damit verdoppelt. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie kommt es auch zu Änderungen bei der Pflegefreistellung. Künftig können Personen auch dann zur Pflege naher Angehöriger freigestellt werden, wenn diese nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Außerdem kann es eine Freistellung zur Pflege von Personen im gemeinsamen Haushalt geben, auch wenn diese keine Angehörigen sind. Weiters wird im Gleichbehandlungsgesetz ein Diskriminierungsverbot bei Elternkarenz, Pflegefreistellung und anderen Freistellungen aus familiären Gründen eingeführt, auch wenn der Diskriminierungsgrund Geschlecht nicht vorliegt. Zudem kommt es zu Klarstellungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, um Beschäftigte im öffentlichen Dienst vor Diskriminierungen zu schützen.

Die während der Debatte von SPÖ und FPÖ eingebrachten Entschließungsanträge fanden hingegen keine Mehrheit. Während sich die Sozialdemokrat:innen für einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen und kostenfreien Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr sowie für eine dauerhafte Erhöhung der Budgetmittel des Bundes für die Elementare Bildung aussprechen, setzen sich die Freiheitlichen für ein Kinderschutzpaket gegen sexuellen Missbrauch ein. Dieses soll unter anderem ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für Täter überall dort, wo sie mit Minderjährigen und allen anderen schutzbedürftigen Personengruppen zu tun haben, eine drastische Verschärfung der Mindest- und Höchststrafen bis hin zu lebenslanger Haft sowie einen lebenslangen Strafregistereintrag beinhalten.

Petra Wimmer (SPÖ) kritisierte die Verkürzung auf 22 Monate. Der Beschluss gehe an den Lebensrealitäten der Familien vorbei. Viele Familien würden sich zwar gerne die Kinderbetreuung gemeinschaftlich aufteilen, oft sei dies jedoch finanziell nicht möglich. Vielmehr braucht es laut Wimmer einen massiven Ausbau und einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Ihre Parteikollegin Gabriele Heinisch-Hosek sprach von einem "Novellchen". Die Umsetzung der EU-Richtlinie sei seit einem Jahr überfällig. Durch den heutigen Beschluss sei keine Verpflichtung zur Beteiligung für Väter, wie etwa in Schweden oder Island, umgesetzt worden.

Die Verkürzung der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes sei "ein Schlag ins Gesicht für viele Mütter" und bringe keine höhere Väterbeteiligung, kritisierte Rosa Ecker (FPÖ). Die Regelung sei "überzogen, kompliziert und komplex", so die FPÖ-Mandatarin. Seine Partei stehe dafür, "Gesetze für die Menschen, nicht für die EU und die Wirtschaft zu machen", unterstrich Peter Schmiedlechner (FPÖ). Man nehme Müttern zwei Monate Karenzzeit weg und verpflichte gleichzeitig die Väter in Karenz zu gehen. Dabei handle es sich nicht um Wahlfreiheit und Autonomie für Familien.

Obwohl seine Fraktion zustimmen werde, handle es sich um das "Minimum", das die EU vorgegeben habe. Vielmehr müsse man die Kinderbetreuungseinrichtungen so ausbauen, dass beide Elternteile ins Erwerbsleben zurückkehren können, hielt Michael Bernhard (NEOS) fest. Wesentlich dafür sei die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr. Auch Henrike Brandstötter (NEOS) sprach von einer "Minimalvariante", die nicht mehr als ein Anfang sei. Die Umsetzung der EU-Richtlinie sei längst überfällig und nur auf Druck der NEOS zustande gekommen.

Tanja Graf (ÖVP) widersprach der Kritik der Oppositionsparteien. Man nehme niemandem finanziell etwas weg, der Gesamtbetrag des Kinderbetreuungsgeldes bleibe gleich und werde nun bei der Inanspruchnahme von nur einem Elternteil auf 22 anstatt 24 Monate aufgeteilt. Wichtig sei, dass alleinerziehende Eltern weiterhin 24 Monate anspruchsberechtigt seien. Auch Familien, in denen ein selbstständiger und unselbständiger erwerbstätiger Elternteil vorhanden sei, hätten weiterhin die Möglichkeit, 24 Monate in Anspruch zu nehmen. Man setze die EU-Richtlinie sinnvoll und praxistauglich um und bringe zur Förderung der Väterbeteiligung "frisches Geld ins System", betonte Norbert Sieber (ÖVP). Es komme zu keiner Verschlechterung für die Familien, die 24 Monate müssten nun zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden.

Mit dem Beschluss fördere man die faire Verteilung von Sorgearbeit, in dem die Rahmenbedingungen für eine möglichst frühe Beteiligung von Männern an der Kinderbetreuung geschaffen würden, hielt Meri Disoski (Grüne) fest. Zudem verdopple man den Familienzeitbonus und weite die Elternteilzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes aus. Bedrana Ribo (Grüne) zeigte sich über die Verbesserungen für pflegende Angehörige erfreut. Diese würden rund eine Million Menschen in Österreich betreffen. Es sei wichtig, diese weiter zu unterstützen.

Blockvariante der Altersteilzeit wird nicht mehr mit öffentlichen Mitteln gefördert

Seit dem Jahr 2000 gibt es in Österreich die aus öffentlichen Mitteln geförderte Altersteilzeit, die in zwei Varianten – kontinuierlich oder geblockt – in Anspruch genommen werden kann. Da die geblockte Variante in ihrem Wesen einer vorzeitigen Alterspension entspreche, soll sie nicht weiter aus Mitteln der Versichertengemeinschaft finanziert und deren Förderung ab 1. Jänner 2024 schrittweise bis 2029 eingestellt werden, heißt es im Koalitionsantrag. Der zweite Punkt der Novelle betrifft den sogenannten Bildungsbonus, der Arbeitslosen zusätzlich zum Arbeitslosengeld und zum allgemeinen Schulungszuschlag von derzeit 2,27 € pro Tag gebührt, wenn sie eine mehr als viermonatige Umschulung oder Weiterbildung absolvieren. Er wird neu gestaltet und ins Dauerrecht übergeführt.

Es sei "ein schwarzer Tag" für Arbeitnehmer:innen, meinte SPÖ-Abgeordneter Rainer Wimmer. Mit dem Auslaufen der geblockten Altersteilzeit-Variante würden Regelungen, die zugunsten der Arbeitnehmer:innen waren, abgeschafft. Dies als Verbesserung darzustellen, sei zynisch, so Wimmer. Der Grüne Abgeordnete Markus Koza betonte, dass es sich keineswegs um eine Abschaffung der Altersteilzeit handle, sondern um ein schrittweises Auslaufen der Förderung für die Blockvariante. Bei Bedarf bestehe immer die Möglichkeit, Förderungen wieder hochzufahren. Die geblockte Altersteilzeit-Variante wurde nur von wenigen Menschen gewählt und sei damit kein Massenphänomen, so Koza. Er verwies auf die zusätzliche Attraktivierung der kontinuierlichen Altersteilzeit-Variante: Künftig sei bei dieser Variante eine Reduzierung der Arbeitszeit von 80 % möglich, dies habe es zuvor noch nicht gegeben. Auch ÖVP-Abgeordnete Bettina Zopf verwehrte sich gegen die Behauptung, dass die "Altersteilzeit abgeschafft" werde, dies sei eine Lüge. Die Altersteilzeit sei vielmehr ein Erfolgsmodell, jedoch müsse das "Prinzip der Teilzeit in den Vordergrund gerückt" werden: "Wir sind es den nächsten Generationen schuldig, dass wir das Regelpensionsalter erreichen", so Zopf. Die kontinuierliche Altersteilzeit sei ein System, um bis in die Pension zu gleiten, die geblockte Variante sei hingegen ein Frühpensionierungsmodell gewesen.

ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer betonte, dass sich die Lage am Arbeitsmarkt gedreht habe. Es werde jede Arbeitskraft benötigt, daher sei die geblockte Altersteilzeit-Variante nicht mehr zielführend. FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch entgegnete, dass die geblockte Altersteilzeit von älteren Arbeitnehmer:innen auch aus gesundheitlichen Gründen gewählt wurde und damit nicht nur einen rein arbeitsmarktpolitischen Aspekt hatte. Da die Arbeitslosenzahlen wieder steigen, sei es laut Belakowitsch zu kurz gedacht, die geblockte Variante nun de facto abzuschaffen. Verena Nussbaum von der SPÖ erinnerte daran, dass kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit bestehe und es daher immer vom "Goodwill" des Arbeitgebers abhänge, ob man Altersteilzeit in Anspruch nehmen können. Das Auslaufen der geblockten Variante ginge vor allem zu Lasten von Frauen, da nur jede zweite Frau von einem Arbeitsverhältnis direkt in die Pension gehe. Nussbaum fordert daher kontinuierliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für ältere Arbeitnehmer:innen. Auch SPÖ-Abgeordneter Josef Muchitsch verwies auf den fehlenden Rechtsanspruch und meinte: "Wenigstens für Menschen im Schichtbetrieb hätte man die geblockte Variante belassen können".

Auf "riesige neue Möglichkeiten" durch den neuen Bildungsbonus ging die Grüne Abgeordnete Sibylle Hamann in ihrer Rede ein. Es handle sich um einen Bonus, der zusätzlich zum Arbeitslosengeld ausbezahlt werde und Menschen dabei unterstütze, sich beruflich umzuorientieren. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker kritisierte, dass hohe Bildungszuschüsse zusätzlich zum Arbeitslosengeld das Arbeitengehen nicht mehr rentabel machen würden. Zudem erinnerte er daran, dass die NEOS die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit bereits seit 2015 gefordert hatten.

Nachbesserungen beim Kinderzuschuss

Angesichts der Teuerung hat das Parlament vor dem Sommer einen besonderen Kinderzuschuss für armutsgefährdete Haushalte beschlossen. Unter anderem erhalten Bezieher:innen von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld sowie Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit niedrigem Einkommen bis Ende 2024 für jedes Kind eine monatliche Sonderzahlung von 60 €. Die Abwicklung dieses Kinderzuschusses wird nun mit einer Gesetzesinitiative von ÖVP und Grünen präzisiert. Insbesondere geht es um Bestimmungen, die dazu dienen sollen, eine Doppelförderung zu vermeiden.

Ein von der FPÖ im Laufe der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag, in dem ein breites Maßnahmenpaket zum "Stopp der derzeitigen Kostenlawine" gefordert wird, fand keine Mehrheit.

Mit dem heutigen Beschluss schaffe man eine umsetzbare und praxisgerechte Handhabe, die es den Behörden ermögliche, effizient zu arbeiten, betonte Norbert Sieber (ÖVP). Die Anspruchsberechtigten würden die über den Sommer nicht überwiesenen Beträge nachträglich ausbezahlt bekommen, versicherte Sieber. Dem schloss sich Barbara Neßler (Grüne) an. Das Geld liege bereits in den Bundesländern bereit, sie hoffe, dass es bis Ende September ausbezahlt werde. Die Grünen-Mandatarin sprach von einem sozial treffsicheren Paket, das dort ankomme, wo es am dringendsten gebraucht werde.

Das sah Mario Lindner (SPÖ) anders. Die Bundesregierung lasse die Familien seit mehr als einem Jahr bei der Teuerung "im Regen stehen", bis jetzt habe keine Familie die zusätzlichen 60 € pro Kind und Monat ausbezahlt bekommen. Für Peter Wurm (FPÖ) ist die Bundesregierung "heillos überfordert", nicht einmal die Symptombekämpfung der Teuerung würden ÖVP und Grüne zustande bringen. Wurm sprach sich deswegen einmal mehr für Neuwahlen aus. Für Michael Bernhard (NEOS) hat die Bundesregierung beim Kinderzuschuss für armutsgefährdete Haushalte auf wesentliche Personengruppen vergessen, weshalb es sich um "Showpolitik" handle. Zudem würden damit andere gefördert, die es nicht brauchen würden.

Tourismusbericht 2022 dokumentiert Erholung nach der Corona-Pandemie

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf den Tourismusbericht für das Jahr 2022. Darin wird auf die unerwartet positive Entwicklung der Tourismusbranche nach den coronabedingten Einbrüchen der Urlauberzahlen 2020 und 2021 eingegangen. Demnach wurde 2022 mit 39,8 Millionen Gästeankünften und knapp 136,9 Millionen Nächtigungen beinahe wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Die Tourismusausgaben der in- und ausländischen Gäste in Österreich dürften 2022 im Vergleich zu 2021 um ca. 87 % auf 35,9 Mrd. € gestiegen sein, was nur noch um 5,3 % unter dem Vorkrisenniveau von 2019 liegt. Behandelt werden im Bericht allerdings auch die Probleme, vor denen die Tourismusbranche in Österreich steht. Neben der Teuerung, vor allem im Energiebereich, ist das vor allem der Arbeitskräftemangel.

In einem Entschließungsantrag zeigten sich die Freiheitlichen alarmiert, dass sich in den letzten Jahren viele Betriebe und Unternehmen etwa in der Gastronomie und Hotellerie in Folge von COVID-19 massiv verschuldet hätten und sich nach wir vor in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage befinden würden. Ihre erneuten Forderungen zur Eigenkapitalstärkung für Unternehmen etwa durch eine bis 31. Dezember 2024 befristete Aufwertungsmöglichkeit des Vermögens mit dem Viertel-Steuersatz fand keine Mehrheit.

Bericht des Petitionsausschusses

Ebenfalls diskutiert wurde der Sammelbericht des Petitionsausschusses, der acht Petitionen und drei Bürgerinitiativen umfasst. Dabei geht es unter anderem um die Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems samt Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels, die Wiedereinführung der Truppenküche am Truppenübungsplatz Allentsteig sowie die Ausstellung humanitärer Visa für Betroffene des schweren Erdbebens in der Türkei und in Syrien. Im Verkehrsbereich sind den Bürger:innen unter anderem der Ausbau der Klagenfurter Schnellstraße sowie die Modernisierung und die Erweiterung des Lärmschutzes auf der Inntal-Autobahn ein Anliegen. (Fortsetzung Nationalrat) med/bea/keg

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