Parlamentskorrespondenz Nr. 1062 vom 13.10.2023

Parlament: TOP im Nationalrat am 18. Oktober 2023

Budgetrede, Pensionsanpassung, Kinderschutz, Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, Tierarzneimittelgesetz

Wien (PK) – Am Mittwoch starten im Nationalrat mit der Budgetrede von Finanzminister Magnus Brunner die parlamentarischen Beratungen über den Bundesvoranschlag 2024 und den neuen Bundesfinanzrahmen. Danach steht eine Novelle zur neuerlichen Reparatur für die Anrechnung von Vordienstzeiten für Bundesbedienstete auf der Tagesordnung. Weitere Gesetzesbeschlüsse, die zu erwarten sind, betreffen etwa eine Schutzklausel für Pensionsneuzugänge 2024 und eine Deckelung bei der Pensionsanpassung im nächsten Jahr, eine verfassungskonforme Reparatur des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes, ein eigenes Tierarzneimittelgesetz, die Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds sowie jene Teile des von der Regierung geschnürten Kinderschutzpakets, mit dem verschärfte Strafen bei Kindesmissbrauchsdarstellungen sowie verpflichtende Kinderschutzkonzepte an Schulen eingeführt werden.

Zu Beginn der Sitzung um 10.00 Uhr wird der Nationalrat eine Gedenkminute für die Opfer nach den Terrorangriffen der radikalislamischen Hamas auf Israel abhalten.

Budgetrede von Finanzminister Brunner

Finanzminister Magnus Brunner gibt eine Erklärung zum von der Regierung vorgelegten Budget 2024 und zum neuen Bundesfinanzrahmen ab. Es ist die zweite Budgetrede Brunners, nachdem er das Amt des Finanzministers im Dezember 2021 übernommen hat. Eine Debatte darüber ist am Mittwoch nicht vorgesehen, sie wird traditionsgemäß erst am nächsten Tag in Form einer Ersten Lesung erfolgen. Endgültig vom Nationalrat beschlossen werden soll das Budget für das kommende Jahr am 23. November, davor sind noch eingehende Ausschuss- und Plenarberatungen vorgesehen.

Anrechnung von Vordienstzeiten im Bundesdienst

Seit Jahren bemüht sich Österreich, die gesetzlichen Bestimmungen über die Anrechnung von Vordienstzeiten im Bundesdienst, die für die Gehaltseinstufung von öffentlich Bediensteten von Bedeutung ist, EU-konform zu regeln. Da der EuGH auch die 2019 erfolgte Reparatur der Überleitungsbestimmungen für ältere Bedienstete als unzureichend gewertet hat, werden diese zur Vermeidung von Altersdiskriminierung nun neuerlich geändert. Die Neuregelung soll rückwirkend erfolgen, wobei alle potentiell betroffenen Bediensteten amtswegig neu eingestuft werden.

Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die SPÖ im Verfassungsausschuss für den Koalitionsantrag, der insbesondere Änderungen bei der Berücksichtigung "sonstiger Zeiten" – also Ausbildungs- und Berufszeiten ohne unmittelbaren Zusammenhang mit der späteren Tätigkeit im öffentlichen Dienst – bei der Gehaltseinstufung vorsieht. Sie werden künftig nur noch zu 42,86 % – statt wie bisher zur Hälfte – angerechnet, im Gegenzug entfällt der bisherige "Pauschalabzug" von vier Jahren. Somit wird den Erläuterungen zufolge eine große Mehrheit der betroffenen Bediensteten profitieren. Die 42,46 % hätten sich als "ausgewogener Kompromiss zwischen den sozialpolitischen Zielsetzungen und den haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erwägungen" herauskristallisiert, wird der gewählte Prozentsatz begründet. Nach Meinung der FPÖ entzieht sich die festgelegte Anrechnungsquote allerdings "jeglicher Logik", auch die NEOS bezweifeln, dass die Reparatur unter diesen Voraussetzungen dieses Mal halten wird.

Pensionsanpassung 2024 und Schutzklausel für Pensionsneuzugänge

Die Regierungsparteien haben bereits im September einen Deckel für die Pensionsanpassung 2024 vereinbart. Nun soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden. Wer eine besonders hohe Pension bezieht, wird demnach statt der allgemeinen Pensionserhöhung von 9,7 % einen Fixbetrag von 567,45 € erhalten. Das gilt auch für sogenannte Sonderpensionen. Der Betrag entspricht 9,7 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 5.850 €. Für die Erhöhung der Pensionen selbst braucht es keinen Beschluss, deren Inflationsanpassung ist gesetzlich vorgesehen.

Mit der Deckelung der Pensionserhöhung soll außerdem eine Schutzklausel für Pensionsneuzugänge mitbeschlossen werden. Wer seine Pension im Jahr 2024 antritt, kann demnach mit einem dauerhaften Erhöhungsbetrag im Ausmaß von 6,2 % der jährlichen Pensionskonto-Gesamtgutschrift rechnen. Ziel dieser Maßnahme ist es, inflationsbedingte Pensionsverluste durch die verzögerte Aufwertung des Pensionskontos zu vermeiden. Für Beschäftigte, die eine Korridorpension in Anspruch nehmen, wird diese Sonderregelung allerdings nur dann gelten, wenn sie – gezwungenermaßen – aus der Arbeitslosigkeit in die Korridorpension wechseln oder bereits vor dem Jahr 2024 eine Korridorpension hätten antreten können. Damit wollen ÖVP und Grüne Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben setzen, wobei die Bestimmungen einem vom Sozialausschuss auf den Weg gebrachten Entschließungsantrag zufolge begleitend evaluiert werden sollen.

Mit der Zustimmung der SPÖ zum Gesetzesantrag im Ausschuss sollte auch die für die Deckelung von Sonderpensionen benötigte Zweidrittelmehrheit im Nationalrat sichergestellt sein. Die Oppositionspartei erachtet die Schutzklausel zwar für unzureichend und stellte einen Abänderungsantrag im Plenum in Aussicht, es sei grundsätzlich aber positiv, dass etwas getan werde, hieß es im Ausschuss. Zudem begrüßte die SPÖ die Deckelung bei den "Luxuspensionen" ausdrücklich. Positive Punkte im Gesetzesantrag der Koalitionsparteien sieht auch die FPÖ, sie ließ allerdings noch offen, ob sie diesem im Plenum zustimmen wird. Dezidiert abgelehnt wird die Schutzklausel von den NEOS: Sie befürchten, dass weitere "Pensionsgeschenke" die "Schieflage" des Pensionssystems verschärfen werden.

Der Deckel für die Pensionserhöhung und die Schutzklausel soll auch für Beamt:innen gelten. Das wird in einem weiteren Gesetzesantrag geregelt, der den Sozialausschuss ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen passierte.

Oppositionsanträge zum Thema Pensionen

Ein Antrag der SPÖ, der auf die dauerhafte Verankerung einer Schutzklausel in Bezug auf die Aufwertung des Pensionskontos abzielt, fand im Sozialausschuss hingegen ebenso wenig eine Mehrheit wie drei Anträge der NEOS zum Pensionsbereich. Konkret sprechen sich die NEOS dafür aus, den Zugang zur Korridorpension durch die Festlegung bestimmter Beitragszeiten zu erschweren sowie Beitrags- und Versicherungszeiten, die im Pensionssystem der Rechtsanwaltskammern erworben wurden, bei einem Berufsumstieg in der gesetzlichen Pensionsversicherung anzurechnen. Zudem sollen die Pensionsversicherungsträger verpflichtet werden, die für Führerschein, Jagdschein und Waffenbesitz zuständigen Behörden über psychisch bedingte Frühpensionierungen zu informieren. Bei Menschen mit psychischem Leiden könnte die nötige Zuverlässigkeit für die Fahrtauglichkeit und das Besitzen und Führen von Waffen nicht mehr gegeben sein, begründen die NEOS diesen Vorstoß.

Reparatur des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes

Der verfassungskonformen Reparatur des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes dient eine Regierungsvorlage, die mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS im Gesundheitsausschuss befürwortet wurde. Im Konkreten ist davon jene Regelung betroffen, in der es um die Verbindlichkeitserklärung von Inhalten des Österreichischen Strukturplans Gesundheit und der Regionalen Strukturpläne geht. Durch den Wegfall von zwei Grundsatzbestimmungen ändere sich inhaltlich aber nichts, heißt es in den Erläuterungen. Die FPÖ werde solchen "kleinen Reparaturen" nicht mehr zustimmen, da vielmehr eine Gesamtreform dringend notwendig sei, wurde die freiheitliche Ablehnung im Ausschuss argumentiert.

Eigenes Tierarzneimittelgesetz

Grünes Licht gab der Gesundheitsausschuss auch für eine Regierungsvorlage, mit der ein eigenes und auf EU–Vorgaben basierendes Tierarzneimittelgesetz (TAMG) geschaffen wird. Laut den Koalitionsparteien soll damit der Antibiotikaeinsatz bei Nutztieren besser geregelt werden. Für FPÖ und NEOS kommt es hingegen zu Mehrkosten für Tierhalter:innen sowie zu einem höheren bürokratischen Aufwand für Tierärzt:innen.

Notwendig ist es in der Folge auch, das bisherige Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) außer Kraft zu setzen und den Rechtsbestand in das TAMG zu integrieren. Das TAMG enthält umfassende Detailbestimmungen, die von Anwendungsvorschriften, der Abgabe im Groß- und Einzelhandel, behördlichen Kontrollen, dem Inverkehrbringen und der Marktüberwachung bis hin zu Sanktionen reichen. Überdies erfolgen weitere Anpassungen in jenen Gesetzen, in denen auf die Bestimmungen des TAKG bzw. auf Tierarzneimittel verwiesen wird.

Erster VKI-Finanzierungsbericht

Sozialminister Johannes Rauch ist verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Verwendung der dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zur Verfügung stehenden Mittel vorzulegen. Darin ausgewiesen werden nicht nur die an den VKI ausbezahlten Gelder, sondern auch die Arbeitsschwerpunkte sowie die Erreichung der Zielvorgaben. Nun liegt der erste – das Jahr 2022 umfassende – Bericht vor. Diesem zufolge wurden dem VKI für den laufenden Betrieb 4,25 Mio. € für die Bereiche Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie 0,75 Mio. € für Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung zur Verfügung gestellt.

Mit der Basisförderung konnten laut Bericht sowohl kostenlose telefonische sowie Online-Beratungen (14.612 Fälle) als auch kostenpflichtige persönliche Beratungen und Interventionen bei Unternehmen (1.769 Fälle) angeboten werden. Wie in der Vergangenheit betraf fast ein Viertel aller Anfragen die Durchsetzung von Gewährleistung oder Schadenersatz. Weitere Tätigkeiten des VKI umfassten etwa Vergleichstests und Markterhebungen sowie faktenbasierte Aufklärung über die COVID-19-Booster- und angepassten Omikron-Impfstoffe der verschiedenen Hersteller.

Zudem wird der VKI seit 1992 vom für Konsumentenschutz zuständigen Ressort mit der klagsweisen Durchsetzung von Verbraucherrechten beauftragt. Auf Basis eines unbefristeten Werkvertrags führte der VKI 2022 231 Verfahren. Die Erfolgsquote betrug 2022 97 %.

Ebenfalls den VKI betrifft eine Initiative der FPÖ, die von allen anderen Parteien im Konsumentenschutzausschuss abgelehnt wurde. In ihrem Entschließungsantrag fordern die Freiheitlichen die Vorlage eines VKI-Finanzierungsgesetzes für das Jahr 2023, um die "wichtigste Institution des österreichischen Verbraucherschutzes und der Vertretung der Verbraucherinteressen" langfristig abzusichern. Konkret sollen dem VKI 4,5 Mio. € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie eine Million € zur Rechtsdurchsetzung und -fortbildung zur Verfügung gestellt werden. Die gegenüber den Regierungsvorschlägen erhöhten Mittel um 500.000 € seien den zusätzlichen Aufgaben in der Bewältigung der verbraucherschutzpolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, der Sanktionspolitik in Folge des Ukraine-Kriegs sowie der Inflationsentwicklung geschuldet, argumentiert die FPÖ.

Doppelbesteuerungsabkommen mit China, Neuseeland und Deutschland

Die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen mit China, Neuseeland und Deutschland sollen adaptiert und an aktuelle Standards angepasst werden. Im Finanzausschuss gab es dafür einhellige Zustimmung. Zu den wichtigsten Änderungen des im Jahr 1991 geschlossene Abkommens mit China gehören die Reduzierung der Quellensteuern, die Verlängerung der Frist für die Betriebsstättenbegründung und die Aktualisierung von veralteten Bestimmungen. Insbesondere wird das Abkommen nun den Standards des OECD-Musterabkommens sowie den OECD-Richtlinien zur Bekämpfung von Steuermissbrauch und zur internationalen Amtshilfe angepasst.

Im Fokus der Änderungen beim Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Neuseeland steht die Vermeidung von Abkommensmissbrauch im Falle doppelansässiger Gesellschaften. Beim Abkommen zwischen Österreich und Deutschland wurde die Bestimmung zur Begründung einer Betriebsstätte, wenn sie bloß vorbereitenden Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten dient, neu formuliert. Unter anderem wird auch eine Anpassung der Grenzgängerregelung für nichtselbständig Tätige und die Einführung einer Grenzgängerregelung für öffentlich Bedienstete umgesetzt.

Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds

In der weiteren Debatte geht es um einen Beitrag Österreichs von 122,6 Mio. € zur 16. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF). Der AfEF trägt zur Armutsbekämpfung und zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der derzeit 37 ärmsten afrikanischen Länder bei. Im Finanzausschuss sprachen sich ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS mit breiter Mehrheit für das entsprechende IFI-Beitragsgesetz 2023 aus. Die Mittelauffüllung hat das Ziel, den ärmsten und fragilsten Ländern Afrikas Finanzierungen zur fortgesetzten Unterstützung ihrer Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. In der kommenden Periode werden die Schwerpunkte auf der Schaffung von qualitativ wertvoller, dem Klimawandel gegenüber resilienter, nachhaltiger Infrastruktur sowie auf die Erreichung guter Governance-Standards, auf den institutionellen Kapazitätsaufbau und auf ein nachhaltiges Schuldenmanagement der Empfängerländer gelegt.

Internationale Zusammenarbeit bei Kindesentführung

Einstimmigkeit gab es im Justizausschuss für die Erklärung der Republik Österreich zur Annahme der Beitritte Tunesiens und der Philippinen zum "Haager Übereinkommen" über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Das multinationale Abkommen hat eine Erleichterung der Zusammenarbeit in Fällen internationaler Kindesentführungen zum Ziel. Durch die Abgabe der österreichischen Annahmeerklärung wird das Übereinkommen auch zwischen Österreich und Tunesien sowie zwischen Österreich und den Philippinen anwendbar.

Strafverschärfungen zu Kindesmissbrauchsdarstellungen

Auch für verschärfte Strafbestimmungen zu "bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial" oder ebensolcher Darstellungen minderjähriger Personen hat sich der Justizausschuss einstimmig ausgesprochen. Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch umfassen neben der Neubezeichnung des Tatbestands (der bisher auf "Pornographische Darstellungen Minderjähriger" lautet) auch eine Erhöhung der Strafrahmen sowie die Einführung höherer Strafdrohungen in Bezug auf "viele" Abbildungen oder Darstellungen.

Differenziert wird in der Regierungsvorlage beim Ausmaß der Strafrahmen zwischen Besitz bzw. wissentlichem Zugriff im Internet gegenüber einer Herstellung und Weitergabe solcher Materialien. Bei Letzterem droht in definierten Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Im Fall des Besitzes von "vielen" Abbildungen oder bildlichen Darstellungen Minderjähriger ist ein Strafrahmen bis zu drei bzw. in jenen Fällen, in denen es sich dabei auch oder ausschließlich um viele Abbildungen oder Darstellungen einer unmündigen Person handelt, bis zu fünf Jahren vorgesehen. Ausgeweitet wird für Täter:innen auch das Tätigkeitsverbot in Bereichen mit Kindern.

Erhöhung der Vergütung für Gerichtsvollzieher:innen

Ebenso stimmte der Justizausschuss einhellig dafür, die Vergütung für Gerichtsvollzieher:innen zu erhöhen, nachdem die letzte Anpassung mit der Exekutionsordnungs-Novelle 2014 erfolgte. Begründet wird die Erhöhung der Vergütung für Gerichtsvollzieher:innen, die auch den Bereich der Fahrtkosten und Vergütungen für Räumungen und Fahrnisexekutionen umfasst, insbesondere mit den zuletzt erfolgten massiven Preissteigerungen. Zudem will die Regierung mit dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf die Berechnung der Vergütung vereinfachen, wobei sowohl dem Grundsatz einer erfolgsbasierten Entlohnung – etwa durch einen Abschlussbonus – entsprochen werden soll als auch die Vergütung für zeitaufwändige Tätigkeiten erhöht wird. Im Zuge der Digitalisierungsbemühungen der Justiz soll darüber hinaus auch im Bereich des Gerichtsvollzuges ein eigenes Programm zum Einsatz kommen, das die Gerichtsvollzieher:innen bei ihrer Tätigkeit wesentlich unterstützen und bargeldlose Zahlungen vor Ort ermöglichen wird.

EU-Richtlinie zum Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht

Das vom Justizausschuss ebenso einstimmig an das Plenum weitergeleitete Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2023 bezieht sich auf eine neue EU-Richtlinie, mit der das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht werden soll. Unter anderem geht es dabei um Entschädigungszahlungen bei fehlender Haftpflicht-Deckung, etwa weil das Unfallfahrzeug trotz Versicherungspflicht nicht versichert war oder nicht ermittelt werden konnte. Damit wird auch auf eine bessere Absicherung der Konsument:innen abgezielt. Künftig ist dafür in jedem Mitgliedstaat eine Entschädigungsstelle einzurichten, wobei in Österreich der Fachverband der Versicherungsunternehmen diese Rolle übernehmen wird. Die Entschädigungspflicht umfasst dabei, anders als bisher, auch Unfälle im Ausland. Zudem wird die Zahlungspflicht des Fachverbands bei Zahlungsunfähigkeit des betroffenen Versicherungsunternehmens erweitert. Sie kommt in Hinkunft nicht nur bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Haftpflichtversicherers, sondern auch bei dessen Auflösung zum Tragen.

Weiters wird mit dem Gesetzentwurf klargestellt, für welche Fahrzeuge Haftpflichtversicherungspflicht besteht und welcher Versicherungsschutz gelten soll. So wird beispielsweise als rechtliche Voraussetzung für die Bewilligung einer Motorsportveranstaltung in der Straßenverkehrsordnung der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gelten. Mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen der Novelle rechnet das Justizministerium nicht.

Anpassung bei Verteilungsregelung von Verwertungsgesellschaften

Einstimmig hat auch eine von den Koalitionsparteien beantragte Novelle zum Verwertungsgesellschaftengesetz den Justizausschuss passiert. Demnach soll bei der Verteilung des eingenommenen Entgelts aus sogenannten Weitersendungen nach dem Urheberrecht künftig auch die gleichzeitige, vollständige und unveränderte Übermittlung von Rundfunksendungen des ORF mitberücksichtigt werden können. Damit soll die derzeitige Praxis der Verwertungsgesellschaften auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. Eine Erhöhung der Vergütung für die Weitersendung rechtfertige die neue Bestimmung aber nicht, wird mit Verweis auf das "ORF-Privileg" ausdrücklich festgehalten. Der Antrag wurde vom Ausschuss unter Berücksichtigung einer redaktionellen Korrektur angenommen. Seitens der Grünen hieß es, dass es um Gelder gehe, die aufseiten der Verwertungsgesellschaft rückgestellt worden seien und an die Kunstschaffenden bzw. Produzent:innen ausbezahlt werden sollen.

Informationskampagne über Gewaltschutzangebote

Mehrheitlich, ohne die Stimmen der FPÖ, hat sich der Gleichbehandlungsausschuss für einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien zum Gewaltschutz ausgesprochen. Er zielt auf die Umsetzung einer niederschwelligen Informationskampagne ab, um Frauen und Mädchen gezielt über die bestehenden Angebote der Gewaltschutzeinrichtungen aufzuklären. In der Minderheit blieb im Ausschuss eine Forderung der NEOS für eine umfassende Erhebung aller Gewaltschutzeinrichtungen und ihrer Angebote.

Vergabe des Käthe-Leichter-Staatspreises

Einstimmig spricht sich der Gleichbehandlungsausschuss für die neuerliche Vergabe des Käthe-Leichter-Staatspreises aus. Er greift damit eine Forderung der SPÖ auf. Unter der genannten Bezeichnung wurden in der Vergangenheit Expertinnen ausgezeichnet, die sich mit Frauen- und Geschlechterforschung sowie Gleichstellung in der Arbeitswelt auseinandersetzen. Im Jahr 2022 sei der Name aus dem Frauen-Staatspreis gestrichen worden, kritisierte der Antrag der SPÖ. Nun soll wieder ein Käthe Leichter-Staatspreis vergeben werden, wobei die Verleihung bereits im November erfolgen soll.

Ausbildungen im Bereich Elementarpädagogik

Eine Regierungsvorlage zielt darauf ab, dass Absolvent:innen von neu geschaffenen Ausbildungen im Bereich Elementarpädagogik ihre berufliche Tätigkeit als gruppenführende Elementarpädagog:innen aufnehmen dürfen. Der Unterrichtsausschuss sprach sich einhellig dafür aus, diese neuen Ausbildungen in das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz aufzunehmen.

Verpflichtendes Kinderschutzkonzept an Schulen

Mit einer Änderung des Schulunterrichtsgesetzes soll für jede Schule die Erstellung und Umsetzung eines Kinderschutzkonzepts vorgeschrieben werden, das die Schüler:innen vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt an Schulen bewahren soll. Die entsprechende Regierungsvorlage wurde im Unterrichtsausschuss einstimmig angenommen. Im Zuge der Konzepterstellung sind die Festlegung eines Verhaltenskodex, die Durchführung einer Risikoanalyse, die Zusammenstellung eines Kinderschutzteams sowie eine Definition der Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen vorgeschrieben. Die Kinderschutzkonzepte zielen darauf ab, Schüler:innen vor Gewalt durch Erwachsene zu schützen, aber auch vor Gewalt untereinander.

Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) in der Schule

Die zunehmende Verbreitung von praktischen Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) wie etwa ChatGPT stellt auch die Schulen vor immer größere Herausforderungen. Auf Antrag der Regierungsparteien, der im Unterrichtsausschuss einstimmig angenommen wurde, sollen folgende Initiativen im Hinblick auf den Umgang mit KI in den Schulen gesetzt werden: Die Organisation öffentlicher Expert:innengespräche bis Jahresende mit Fachleuten zum Thema "Chancen und Risiken von KI in der Schule", die Entwicklung einer KI-Strategie für den Bildungsbereich auf Basis bereits bestehender Maßnahmen, die Erweiterung des "8-Punkte-Plans" um eine KI-Strategie, die Verankerung des Themas in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagog:innen, die Entwicklung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialen zum Thema "Digitalisierung und KI" sowie der vermehrte Einsatz von Open-Source-Software in Schulen. Außerdem soll überprüft werden, wie Leistungsbeurteilungen weiterentwickelt und begleitet werden können, um die Eigenleistung der Schüler:innen zu fördern und sichtbar zu machen.

Im Ausschuss in der Minderheit blieb hingegen ein Antrag der SPÖ, in dem eine umfassende KI-Strategie für den Schulbereich gefordert und kritisiert wurde, dass es für den Umgang mit dialogorientierten Softwareprogrammen wie ChatGPT keine konkreten Vorgaben für Lehrer:innen und Schüler:innen gebe. Es sollten künftig zudem stärker die Lernentwicklungen von Schüler:innen und weniger punktuelle Leistungsmessungen bei der Benotung im Mittelpunkt stehen. Anstatt ChatGPT als "Schummelhilfe" grundsätzlich abzulehnen, sollten auch die Chancen der neuen Technologien beim digitalen Lernen genutzt werden, argumentierten die Sozialdemokrat:innen. Dementsprechend brauche es eine Pädagog:innenausbildung, die aktuelle Entwicklungen im Bereich künstliche Intelligenz berücksichtige.

Evaluierung des neuen Quereinstiegsmodells für Lehrer:innen

In einem gemeinsamen Antrag sprechen sich SPÖ, ÖVP und Grüne für eine Evaluierung des neuen Quereinstiegsmodells im Rahmen der Lehrkräfteinitiative für die Sekundarstufe Allgemeinbildung aus. Er wurde im Unterrichtausschuss von allen Fraktionen außer der FPÖ unterstützt. Um den Mangel an Lehrkräften entgegen zu wirken, sind in diesem Schuljahr doppelt so viele Quereinsteiger:innen wie noch im Vorjahr im Einsatz. Wie es ihnen nun in der Praxis geht, wie lange sie dem Schulsystem erhalten bleiben, wann sie die notwendige pädagogische Ausbildung abgeschlossen haben werden und wie sich das neue Modell auf die Qualität des Unterrichts auswirkt, soll nun Gegenstand einer Evaluierung sein.

SPÖ für Anti-Teuerungspaket für den Schulbereich

Die SPÖ drängt auf ein umfangreiches Anti-Teuerungspaket für den Schulbereich, um die finanzielle Belastung von Eltern und Lehrkräften zu reduzieren. Der Antrag fand im Unterrichtausschuss keine Mehrheit.

Anreize für kleine Hochschüler:innenschaften

Nachdem kleine Hochschülerschaften die Möglichkeit, sich wirtschaftlich der Österreichischen Hochschüler:innenschaft zu unterstellen, bisher weitgehend nicht wahrgenommen haben, soll nun eine Neuverteilung der finanziellen Mittel an Hochschüler:innenschaften und Studierendenvertretungen einen deutlicheren Anreiz schaffen, diesen Schritt zu setzen. Im Wissenschaftsausschuss haben sich alle Parteien außer der FPÖ für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Regierung ausgesprochen. Damit sollen derzeit drohende finanzielle Einbußen für Hochschüler:innenschaften, die ihren Status als Selbstverwaltungskörper aufgeben und sich zu einer Mitbetreuung durch die ÖH entschließen, ausgeglichen werden. Außerdem wird mit der Novelle festgeschrieben, dass Wirtschaftsreferent:innen von Hochschülerinnen:schaften über angemessene Kenntnisse in wirtschaftlichen Angelegenheiten verfügen oder sie zeitnah erwerben müssen. Gerade bei kleineren Hochschüler:innenschaften hat es hier laut Wissenschaftsminister Martin Polaschek zuletzt Defizite gegeben.

Die FPÖ kritisierte im Ausschuss vor allem die "Zwangsmitgliedschaft" der Studierenden bei der ÖH, konnte sich mit der Forderung nach einer Abschaffung aber nicht durchsetzen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) mbu/gs/bea

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.