Parlamentskorrespondenz Nr. 1063 vom 13.10.2023

Parlament: TOP im Nationalrat am 19. Oktober 2023

Erste Lesung Budget, Aberkennung von Ehrenzeichen, Gasbevorratung, Lkw-Maut, Nationalfonds, Forstgesetz, außenpolitische Initiativen

Wien (PK) – Der zweite Plenartag des Nationalrats kommende Woche beginnt mit einer ersten Diskussion über den Budgetentwurf 2024. Außerdem werden die Abgeordneten unter anderem über ein neues Ehrenzeichengesetz, die Berücksichtigung von CO2-Emissionen bei der Lkw-Maut, erweiterte Auflagen für die Gasbevorratung von Gasversorgern, die Aufstockung der Zuwendungen an jüdische Gemeinden und eine kleine Wahlrechtsnovelle beraten. Außerdem ist vorgesehen, im kommenden Jahr auf die Inflationsanpassung der Maut-Vignette zu verzichten und eine Ein-Tages-Vignette einzuführen. Mit einer Novelle des Forstgesetzes will die Politik auf den fortschreitenden Klimawandel reagieren.

Erste Lesung des Budgetentwurfs 2024

Die Nationalratssitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer ersten Debatte über das von der Regierung vorgelegte Bundesfinanzgesetz 2024 und den neuen Bundesfinanzrahmen. Danach wird der Budgetentwurf dem Budgetausschuss zugewiesen, der am 10. November mit den Vorberatungen beginnen wird.

Kleine Wahlrechtsnovelle

Ein vom Verfassungsausschuss einstimmig angenommener Gesetzesantrag zur Änderung der Nationalrats-Wahlordnung und weiterer Wahlgesetze steht in Zusammenhang mit der bereits Anfang dieses Jahres vom Nationalrat beschlossenen größeren Wahlrechtsreform. Ziel des Ende Jänner verabschiedeten Gesetzespakets war unter anderem sicherzustellen, dass auch bei bundesweiten Wahlen bereits am Wahltag ein Ergebnis vorliegt, das nahe am Endergebnis liegt. Erreicht werden soll das etwa durch eine beschleunigte Auszählung von Briefwahlstimmen, wobei lange darüber diskutiert wurde, ob ein Zukleben des kleineren Kuverts, in dem der Stimmzettel liegt, als unzulässige Markierung des Stimmzettels gewertet werden soll. Letztlich hat man sich aus demokratiepolitischen Gründen dagegen entschieden, derartige Briefwahl-Stimmen automatisch für ungültig zu erklären. Nun wird für das Wählen in der Wahlzelle eine analoge Regelung verankert. Demnach soll auch hier das Zukleben des Wahlkuverts nicht automatisch zu einer ungültigen Stimme führen.

"Stiftung Forum Verfassung"

Mit der im Frühjahr beschlossenen Einrichtung einer "Stiftung Forum Verfassung" haben die Abgeordneten das Ziel verfolgt, die Bedeutung der Bundesverfassung und des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken und das Verfassungswissen zu verbessern. Der vorliegende Antrag sieht nun vor, die Bestimmungen zur Arbeitsweise des Vorstands und des Kuratoriums der Stiftung zu präzisieren, etwa was deren Beschlussfähigkeit bei Abwesenheit einzelner Mitglieder betrifft. Auch die Übertragung von Stimmrechten, Beschlüsse per Video- bzw. Telefonkonferenz sowie Umlaufbeschlüsse werden ermöglicht. Der Vier-Parteien-Antrag erhielt im Verfassungsausschuss einhellige Zustimmung.

Höhere Zuwendungen für jüdische Gemeinden

Um das jüdische Gemeindeleben in Österreich zu unterstützen und zu helfen, das österreichisch-jüdische Kulturerbe zu bewahren, leistet der Bund der israelitischen Religionsgemeinschaft seit 2020 eine jährliche Sonderzahlung von vier Mio. €. Der vorliegende Gesetzesvorschlag der Regierung sieht vor, die zur Verfügung gestellten Mittel – rückwirkend mit heurigem Jahr – auf sieben Mio. € aufzustocken. Zudem sollen die Verwendungsmöglichkeiten erweitert werden. So wird es künftig etwa auch möglich sein, die Mittel für Stipendien zu verwenden und so den Schwerpunkt "junge Generation" zu unterstreichen. Eine Evaluierung der Zuwendungen ist für 2027 vorgesehen.

Die Gesetzesnovelle erhielt im Verfassungsausschuss die Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, wobei die ÖVP darauf hinwies, dass der Mittelbedarf nicht zuletzt aufgrund des – langsamen – Anwachsens der jüdischen Gemeinde steige. Auch die FPÖ bekannte sich zu den Zielen des Gesetzes, kritisierte allerdings, dass aus den Erläuterungen nicht hervorgehe, warum die Mittel nun um 75 % erhöht werden sollen.

Aberkennung von Ehrenzeichen

Schon seit längerem wird in Österreich darüber geklagt, dass die Aberkennung verliehener Ehrenzeichen nicht oder nur schwer möglich ist. Das soll sich nun durch ein neues Bundes-Ehrenzeichengesetz ändern. Der Verfassungsausschuss hat dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf mit breiter Mehrheit zugestimmt, wobei zuvor mit einem Abänderungsantrag noch kleinere Adaptierungen vorgenommen wurden.

Mit dem Gesetz werden nicht nur die Bestimmungen für die Verleihung diverser Ehrenzeichen des Bundes in einem Gesetz zusammengeführt, sondern auch genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine verliehene Auszeichnung widerrufen bzw. aberkannt werden kann. Dazu gehören etwa gerichtliche Verurteilungen wegen vorsätzlich begangener strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben oder die sexuelle Integrität, vorsätzlich begangene Straftaten gegen verfassungsmäßige Einrichtungen Österreichs, Verstöße gegen das Verbotsgesetz oder eine seinerzeit führende Rolle in einer nationalsozialistischen Organisation. Zudem wird mit dem Gesetz auch die ausdrückliche Aberkennung eines Ehrenzeichens nach dem Tod des Geehrten ermöglicht. Ein im Bundeskanzleramt eingerichteter Ehrenzeichenbeirat soll Empfehlungen abgeben.

Umfasst sind vom neuen Gesetz nicht nur Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und das Bundes-Ehrenzeichen, sondern auch das Österreichische Ehrenzeichen und das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst. Außerdem wird das Militärauszeichnungsgesetz entsprechend angepasst. Mit dem Abänderungsantrag wurde überdies der jahrelangen Praxis Rechnung getragen, wonach Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich an Abgeordnete, Bundesrät:innen und österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments vom Bundespräsidenten nicht auf Vorschlag der Bundesregierung oder eines Regierungsmitglieds, sondern auf Vorschlag des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Nationalrats bzw. des Bundesrats verliehen werden.

Im Verfassungsausschuss stimmte lediglich die FPÖ gegen den Gesetzentwurf. Man sei prinzipiell gegen "eine Demontage der eigenen Geschichte", das betreffe auch die Umbenennung von Straßen und das Abreißen von Denkmälern, wurde die Ablehnung begründet.

Nationalfonds soll Zweier-Vorstand und neue Aufgaben bekommen

Schließt der Verfassungsausschuss seine für kommenden Dienstag anberaumten Beratungen rechtzeitig ab, wird der Nationalrat auch über einen Gesetzesantrag der Koalitionsparteien beraten, der darauf abzielt, den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus durch eine geänderte Struktur und neue Aufgaben "für die Zukunft auszurichten" sowie die Instandsetzung jüdischer Friedhöfe voranzutreiben.

Geplant sind unter anderem die Etablierung eines Zweier-Vorstands im Nationalfons und neue Berichtspflichten gegenüber dem Kuratorium. Auch soll der Fonds künftig Gedenkdiener:innen und Austauschprogramme unterstützen können. Bei der Förderung von Projekten und wissenschaftlichen Arbeiten ist eine inhaltliche Schwerpunktsetzung geplant. Allerdings wird es gegenüber dem ursprünglichen Entwurf aller Voraussicht nach noch zu einigen Änderungen kommen. ÖVP und Grüne haben zuletzt etwa eine Erweiterung des Komitees – anstelle des zunächst angedachten wissenschaftlich-künstlerischen Beirats – in Aussicht gestellt. Auch weiteren Einwänden soll Rechnung getragen werden, um einen möglichst breiten Konsens zu erreichen.

Allerdings ist noch offen, ob die Oppositionsparteien dem Entwurf zustimmen werden. Sie hatten einhellig Kritik an der Vorgangsweise von ÖVP und Grünen geübt und weitere Verhandlungen zur Klärung noch offener Fragen gefordert. Eine Erweiterung des Komitees wäre nur mit Zweidrittelmehrheit möglich.

Was die Instandsetzung jüdischer Friedhöfe betrifft, sieht der Antrag vor, die Bestandsdauer des dafür im Jahr 2010 eingerichteten Förderfonds von 20 auf 40 Jahre zu verlängern. Überdies soll der von der israelitischen Kultusgemeinde als Friedhofseigentümerin verpflichtend zu leistende Ko-Finanzierungsanteil auf ein Viertel der Zuwendungen des Bundes reduziert werden. Derzeit ist grundsätzlich die Hälfte der Mittel von der Kultusgemeinde aufzubringen.

Ächtung der Söldnertruppe Wagner

Ein von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gemeinsam eingebrachter und vom Außenpolitischen Ausschuss einstimmig angenommener Antrag zielt darauf ab, die Aktivitäten der russischen Söldnergruppe Wagner zu ächten und deren Präsenz weltweit zu unterbinden. Die Söldnergruppe nehme seit Februar 2022 aktiv an den Kämpfen in der Ukraine teil und habe dort grobe Menschenrechtsverletzungen gegen Zivilist:innen verübt, die als Kriegsverbrechen einzustufen seien, machen die Parlamentsfraktionen geltend. Zudem verweisen sie auf UN-Berichte über Beteiligungen der paramilitärischen Organisation am Massaker von Moura in Mali sowie auf militärische Aktivitäten in vielen anderen Ländern, die zum Teil dazu dienten, eine Involvierung und Verantwortung Russlands zu verschleiern.

Allgemein rufen die Abgeordneten die Regierung außerdem dazu auf, internationale Initiativen zur Wahrung völkerrechtlicher Verpflichtungen und bewährter Praktiken im Zusammenhang mit Operationen privater Militär- und Sicherheitsunternehmen während bewaffneter Konflikte zu unterstützen sowie sich für die strafrechtliche Verfolgung schwerer Verbrechen durch private Militär- und Sicherheitsfirmen im Rahmen des Internationalen Strafgerichtshofs und der UNO einzusetzen.

Verstärktes Engagement für Frauen in Afghanistan

Auch eine von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gemeinsam initiierte Entschließung zur Lage der Frauen in Afghanistan wurde im Außenpolitischen Ausschuss einstimmig angenommen. Demnach appellieren die Parlamentsfraktionen an die Regierung, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Rechtsstaatlichkeit, die Menschen-, Grund- und Freiheitsrechte sowie die Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben insbesondere von Frauen und Mädchen in Afghanistan vollumfänglich geachtet und gesichert werden. Zudem soll sich Österreich in internationalen Gremien für die Freilassung von Menschen stark machen, die aufgrund ihres Engagements für Menschen- und Frauenrechte politische Gefangene wurden. Auch die EU sollte nach Ansicht der Fraktionen eine aktivere Rolle in puncto Afghanistan einnehmen.

Eingebracht wurde die Entschließung im Zuge der Beratungen über einen Antrag der SPÖ, der selbst abgelehnt wurde. Die SPÖ hatte sich dafür eingesetzt, besonders gefährdeten Menschen in Afghanistan wie Frauen nach dem Beispiel Schwedens, Dänemarks und Finnlands Schutz in Österreich zu gewähren.

Konflikt in Bergkarabach

Aus dem Menschenrechtsausschuss kommt die einstimmige Empfehlung, die militärischen Handlungen Aserbaidschans, die eine Massenflucht von über 100.000 ethnischen Armenier:innen aus der Region Bergkarabach verursacht haben, zu verurteilen. Die Bundesregierung, insbesondere der Außenminister, soll diese Position weiterhin in allen internationalen Gremien sowie in bilateralen Gesprächen vertreten und sich für Deeskalation und die Wiederaufnahme des Dialogs zwischen Aserbaidschan und Armenien einsetzen. Darüber hinaus sei sicherzustellen, dass der verbliebenen Bevölkerung in Bergkarabach der uneingeschränkte Zugang zu lebenswichtigen Gütern nachhaltig ermöglicht werde und es zum Schutz der Minderheitenrechte sowie der Kulturgüter komme. Für dringend benötigte humanitäre Hilfe brauche es zudem den ungehinderten Zugang internationaler humanitärer Organisationen nach Bergkarabach. Zur weiteren Stabilisierung der Flüchtlingssituation solle Armenien als Schwerpunktland der österreichischen EZA weiterhin die nötigen Mittel zukommen, heißt es in der auf einem Vier-Parteien-Antrag beruhenden Entschließung. Die Grundlage dafür bildete ebenfalls ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, der noch vor der Massenflucht der Armenier:innen eingebracht und mit dem Beschluss miterledigt wurde.

Forstgesetz soll klimafit gemacht werden

Mit einer Novellierung des Forstgesetzes, die im Landwirtschaftsausschuss die Zustimmung von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS erhielt, will die Regierung auf die Anpassungserfordernisse des fortschreitenden Klimawandels reagieren. So soll unter anderem die dauerhafte Erhaltung der Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherfähigkeit des Waldes als Ziel der Forstwirtschaft verankert und die Erhaltung der Wohlstandsfunktion des Waldes als Förderziel festgelegt werden. Weitere Änderungen betreffen die Ergänzung des Baumartenkatalogs um klimaresiliente Baumarten, eine bundeseinheitliche Regelung zur Abwicklung von Waldbrandbekämpfungskosten, Maßnahmen zur Verhinderung der Verwaldung von Agroforstflächen und eine Modernisierung der Ausbildung in der Forstfachschule.

Der SPÖ gehen die Änderungen nicht weit genug. Zudem fehlt es ihrer Meinung nach an Transparenz bei den Förderungen.

Grüner Bericht 2023

Auf Verlangen der ÖVP wird das Plenum über den "Grünen Bericht 2023" zur aktuellen Lage der Landwirtschaft diskutieren. Mit durchschnittlich 45.757 € an Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft pro Betrieb kam es im Jahr 2022 zu einer deutlichen Steigerung (+42,3 %) gegenüber dem Vorjahr. Biobetriebe erwirtschafteten durchschnittlich 37.416 € (+18,2 %). Für den Anstieg ausschlaggebend waren deutliche Ertragsanstiege in der Milchwirtschaft, Rinder- und Schweinehaltung, im Marktfruchtbau sowie in der Forstwirtschaft. Zudem wirkten sich die öffentlich zur Verfügung gestellten Gelder für Entlastungsmaßnahmen in der Landwirtschaft positiv aus. Obwohl es auch bei den Bergbauernbetrieben zu einem Anstieg auf 34.603 € (+44,8 %) gekommen ist, hat sich im Vergleich zu 2021 der Einkommensabstand zu den Nicht-Bergbauern wieder vergrößert. Der Bericht wurde im Landwirtschaftsausschuss von ÖVP, Grünen und NEOS mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Studie zur Wasserversorgung

Gemeinsam sprechen sich die fünf Parlamentsparteien für die dringliche Erarbeitung einer Studie zur Wasserversorgung der Landwirtschaft und für eine rasche Forschung zu Wasserentnahmen wegen des steigenden Ausnutzungsgrades der Grundwasserressourcen bis zum Jahr 2050 aus. Die Basis für diese Initiative bildete ein Entschließungsantrag der SPÖ, der die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Zukunft der Wasserversorgung der Landwirtschaft einforderte. Der SPÖ-Antrag selbst blieb im Landwirtschaftsausschuss in der Minderheit.

Neue Mautkategorien für Schwerverkehr sollen CO2-Emissionen senken

Mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des ASFINAG-Gesetzes setzt Österreich unter anderem die neue EU-Wegekostenrichtlinie um. Damit wird für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse die fahrleistungsabhängige Maut, die über elektronische Systeme eingehoben wird, neu geregelt. Künftig werden nicht nur Infrastrukturkosten und verkehrsbedingte Kosten durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung einbezogen, sondern auch die durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten mitberücksichtigt. Die Einführung des neuen Preissystems werde von 2024 bis 2026 stufenweise erfolgen und die Valorisierung der Tarife für die Einrechnung der Infrastrukturkosten in die Maut für 2024 werde ausgesetzt.

Auch für das Vignettensystem sind aufgrund der neuen EU-Richtlinie einige Neuerungen vorgesehen. So soll zusätzlich eine Ein-Tages-Vignette geschaffen und eine fixe Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen eingeführt werden. Die Regierung will außerdem als Teil der Maßnahmen gegen die Teuerung im kommenden Jahr auf eine Inflationsanpassung der Maut-Vignette verzichten.

Im Verkehrsausschuss erhielt die Regierungsvorlage die Zustimmung von ÖVP, Grünen und NEOS. Der SPÖ gehen die neuen Bestimmungen für die Lkw-Maut hingegen zu wenig weit, um echte Lenkungseffekte zu bewirken. Die FPÖ sieht in der CO2-Bepreisung generell einen verfehlten Ansatz und äußerte auch in Bezug auf weitere Punkte Kritik.

Anhebung des Maut-Anteils zur Finanzierung von Umweltmaßnahmen

Laut ASFINAG-Gesetz ist ein Prozent der Netto-Benützungsentgelte auf allen Sondermautstrecken für Umweltmaßnahmen der Bundesländer in den jeweils vom Transitverkehr besonders betroffenen Umgebungen vorgesehen. Da der Finanzierungsbedarf für solche "lebensverbessernde" Maßnahmen allerdings stark gestiegen ist, soll dieser Satz nunmehr auf drei Prozent erhöht werden. Vorgesehen ist eine Zweckbindung der Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung des Lärm- und Emissionsschutzes, für die Stärkung des Umweltschutzes in den jeweils betroffenen Regionen, für Verbesserungen der Verkehrssicherheit, für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, zur Reduktion der gesamten Verkehrsbelastung und für Investitionen in Radwege. Der entsprechende Koalitionsantrag erhielt im Verkehrsausschuss einhellige Zustimmung.

Photovoltaikanlagen werden ins Bundesstraßengesetz aufgenommen

Ebenfalls einstimmig empfiehlt der Verkehrsausschuss die Annahme eines Initiativantrags von ÖVP und Grünen zum Bundesstraßengesetz, das vorsieht, Photovoltaikanlagen in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn in die Aufzählung jener Anlagen aufzunehmen, die als Bestandteile einer Bundesstraße gelten. Voraussetzung dafür soll sein, dass diese Anlagen entweder auf Flächen im Eigentum der Republik Österreich stehen und der ASFINAG für Zwecke des Fruchtgenusses dienen oder dass sie sich unmittelbar im Eigentum der ASFINAG befinden. Dadurch könne der dringend notwendige Ausbau der Photovoltaik vorangetrieben werden, begründeten die Grünen die Initiative.

Bemautung von Wohnmobilen mittels Vignette

Keine Mehrheit fand im Verkehrsausschuss ein Antrag der SPÖ, Wohnmobile der Gewichtsklasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen ins Vignetten-System einzubinden.

Führen von Hunden von Fahrrädern aus

Auch ein Antrag der FPÖ, der für das Führen von Hunden von Fahrrädern aus eintritt, wie es in Deutschlands unter bestimmten Auflagen erlaubt ist, hat wenig Erfolgschancen. Er wurde im Verkehrsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS mehrheitlich abgelehnt.

Erweiterung der Gas-Speicherverpflichtungen

Angesichts nach wie vor bestehender Unsicherheiten zu Erdgaslieferungen aus Russland befürwortet der Wirtschaftsausschuss eine Erweiterung der Speicherverpflichtungen der Gasversorger. Damit soll die Gasversorgung zwischen 1. Oktober und 1. März für geschützte Kund:innen wie etwa Haushalte und soziale Einrichtungen künftig für 45 Tage gewährleistet sein. Der Zeitraum verkürzt sich durch einen entsprechenden Nachweis auf die bisherigen 30 Tage, wenn die vorzuhaltenden Gasmengen ausschließlich nicht-russischer Herkunft sind.

Zudem wird die Geltungsdauer der strategischen Gasreserve bis 1. April 2026 verlängert. Durch einen gemeinsamen Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen wurde unter anderem sichergestellt, dass alle im Zusammenhang mit der strategischen Gasreserve stehenden Verordnungen einer Zustimmung durch den Hauptausschuss des Nationalrats mit Zweidrittelmehrheit bedürfen. Weiters soll mit der Sammelnovelle der Koalitionsparteien gewährleistet werden, dass die Gaskund:innen die Preise für Standardprodukte mit aktuellen Angeboten besser vergleichen und somit Preisvorteile erkennen können. Im Plenum ist für das Paket eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, die durch die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen im Wirtschaftsausschuss gesichert scheint.

Tourismusakzeptanz und Erfolgsmessung im Tourismus

Für eine Weiterentwicklung der Erfolgsmessung im Tourismus durch langfristige und zielgerichtete Erhebungen zur Tourismusakzeptanz in der Bevölkerung spricht sich der Tourismusausschuss aus. Der Entschließungsantrag der Koalitionsparteien wurde mit breiter Mehrheit, ohne die Stimmen der NEOS, angenommen. Die Tourismusakzeptanz, also die Einstellung der Bevölkerung gegenüber den Gästen, sei ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Zukunft des Tourismusstandorts, heißt es in der Begründung der Entschließung. Einerseits gelte es, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen, andererseits die zahlreichen positiven Aspekte des Tourismus aufzuzeigen. Die bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema sei aber nur dann möglich, wenn eine aussagekräftige Datengrundlage über längere Zeiträume hinweg erhoben werde, so die Antragsteller:innen. Ein Pilotprojekt zur Erhebung der Tourismusakzeptanz sei vom Wirtschaftsminister zunächst für die Jahre 2020 bis 2023 initiiert worden. Demnach bewege sich die Tourismusakzeptanz nach wie vor auf sehr hohem Niveau. Dennoch müsse die Entwicklung auch weiterhin aufmerksam beobachtet werden.

Konkret zielt der Antrag darauf ab, die Tourismus-Nachfragestatistik-Verordnung zu überarbeiten, um darin eine langfristige und regelmäßige Messung der Tourismusakzeptanz auch über das Jahr 2023 hinaus zu verankern. Andererseits sollen Erfahrungswerte aus dem erwähnten Pilotprojekt genutzt sowie gemeinsam mit Stakeholdern Formate entwickelt werden, um Befragungsergebnisse noch umfassender zu analysieren. Zudem soll Österreich auch den Erfahrungsaustausch mit anderen europäischen Staaten intensivieren und eine Vorreiterrolle bei der Messung der Tourismusakzeptanz anstreben.

Rückholung des Guide Michelin nach Österreich

Einstimmig hat der Tourismusausschuss einen von den Oppositionsparteien eingebrachten Ausschussantrag angenommen, worin SPÖ, FPÖ und NEOS einen zeitnahen Abschluss der Verhandlungen anstreben, um den Guide Michelin im Jahr 2025 wieder in ganz Österreich einzuführen. Basis der Debatte bildete ein NEOS-Antrag zu diesem Thema. Um die internationale Sichtbarkeit des kulinarischen Angebots in Österreich zu steigern, forderten ÖVP und Grüne mittels eigenem Ausschussantrag außerdem Gespräche des Wirtschaftsministers mit den relevanten Stakeholdern wie Österreich Werbung, Tourismusverbände, Wirtschaftskammer und Landwirtschaft. Besonderes Augenmerk soll dabei auch auf der Vermarktung der heimischen Spitzengastronomie liegen. Der Antrag der Koalitionsparteien wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossen.

Kurzfristig auf die Tagesordnung kommen könnten auch noch zwei Volksbegehren zum Asylbereich und zur Live-Übertragung von U-Ausschüssen. Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass der Innenausschuss bzw. der Geschäftsordnungsausschuss die Beratungen darüber nächste Woche abschließen. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu/bea

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.