Parlamentskorrespondenz Nr. 1256 vom 24.11.2023

Nationalrat: ÖVP verlangt "Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss"

Untersuchungsausschuss soll zweckwidrige Verwendung öffentlicher Gelder unter SPÖ- und FPÖ-Regierungsbeteiligung klären

Wien (PK) – Am Ende der heutigen Sitzung des Nationalrats hat die ÖVP ein Verlangen für einen "Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss" eingebracht. Dabei will die Volkspartei die Regierungsbeteiligungen der SPÖ und FPÖ in der Zeit von 2007 bis 2020 unter die Lupe nehmen. Konkret interessiert die ÖVP die Rolle der Sozialdemokrat:innen und Freiheitlichen bei der Vergabe von Inseratenschaltungen, Medienkooperationsvereinbarungen, Umfragen, Gutachten, Studien und Aufträgen an Werbeagenturen. Ebenso soll die Besetzung von Leitungspositionen in der Bundesverwaltung thematisiert werden. Erfasst werden soll aber auch die Tätigkeit ausgegliederter Rechtsträger. Der von der ÖVP angestrebte Untersuchungsausschuss hat zudem auch die COVID-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) zum Inhalt. Dabei interessiert die ÖVP, ob der SPÖ oder der FPÖ nahestehende natürliche oder juristische Personen aus "unsachlichen Gründen" über Steuerbegünstigungen, Steuernachlässe oder andere Begünstigungen bevorzugt behandelt wurden. Insgesamt soll der Untersuchungsausschuss erheben, ob durch Handlungen gesetzliche Bestimmungen umgangen oder verletzt wurden sowie ob dem Bund oder anderen Rechtsträgern dadurch Schaden entstanden ist.

Gliederung in sieben Beweisthemen

Die ÖVP führt sieben Beweisthemen an, die den Untersuchungsgegenstand inhaltlich gliedern sollen. Im Bereich der Inseratenschaltungen und Medienkooperationsvereinbarungen will die ÖVP etwa Aufklärung, ob die Berichterstattung durch Inserate beeinflusst wurde oder ob es "Kickback-Zahlungen" zugunsten SPÖ und FPÖ gegeben hat. Rund um Umfragen, Gutachten und Studien interessiert die ÖVP die Einflussnahme auf Vergabeverfahren zu Gunsten der SPÖ oder FPÖ nahestehenden Unternehmen und Personen sowie daraus resultierende etwaige (indirekte) Partei- oder Wahlkampffinanzierung. Ähnliche Ziele werden beim Beweisthema der Beauftragung von Werbeagenturen verfolgt. Rund um die Betrauung von Personen mit Leitungsfunktionen erwartet die ÖVP Aufklärung über allfällige Einflussnahmen und etwaige Umgehungen oder Verletzungen von Rechtsvorschriften. Bei der COFAG soll es mehr Aufschluss über das Verhalten der Organe und Bediensteten sowie etwaiger geldwerter Vorteile geben.

Untersuchungsausschüsse und die nächsten Schritte

Nach dem Einbringen heute werden die Verlangen der ÖVP als auch der SPÖ und FPÖ zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen. Dieser muss binnen acht Wochen die formale Korrektheit der Initiative prüfen, die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses bestimmen, den grundsätzlichen Beweisbeschluss fassen sowie den Verfahrensrichter bzw. die Verfahrensrichterin und den Verfahrensanwalt bzw. die Verfahrensanwältin wählen. Die Beratungen muss der Ausschuss binnen vier Wochen aufnehmen. Blockieren kann der Geschäftsordnungsausschuss die beantragten U-Ausschüsse grundsätzlich nicht, da sowohl SPÖ und FPÖ als auch die ÖVP das notwendige Einsetzungsquorum von einem Viertel der Abgeordneten (46) problemlos erreichen. Sollte es zu Differenzen über die korrekte Formulierung des Untersuchungsgegenstandes kommen, entscheidet letztlich der Verfassungsgerichtshof.

Aufgrund des nahenden Endes der Legislaturperiode werden die beiden heute eingebrachten Untersuchungsausschüsse nicht die vorgesehenen 14 Monate für ihre Tätigkeit ausschöpfen können. Bei Auflösung des Nationalrats vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode hat der Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme mit Kundmachung des entsprechenden Bundesgesetzes zu beenden und nach Maßgabe der Fristen Bericht zu erstatten. Nach dem zuletzt abgeschlossenen ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss wären die beiden heute eingebrachten Untersuchungsausschüsse der 28. und 29. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik. (Fortsetzung Nationalrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar