Parlamentskorrespondenz Nr. 1268 vom 27.11.2023

Neu im Sozialausschuss

Mehr Mittel für den Pflegefonds, Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung, NEOS-Antrag betreffend Zielsteuerung

Wien (PK) – Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen haben sich Bund und Länder auch auf eine höhere Dotierung des Pflegefonds und eine Aktualisierung der Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung geeinigt. Die entsprechenden Regierungsvorlagen sind nun im Parlament eingelangt und wurden dem Sozialausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Die NEOS fordern bundesweite Vorgaben für Pflegestandards und Ausbildungsmodalitäten.

Pflegefonds wird auf 1,1 Mrd. € aufgestockt und jährlich valorisiert

Konkret hat die Regierung mit den Ländern vereinbart, den Pflegefonds von derzeit 455,6 Mio. € auf 1,1 Mrd. € im Jahr 2024 aufzustocken und ab 2025 nach einer bestimmten Formel – Mittelfristprognose des Wifo plus zwei Prozentpunkte – zu valorisieren. Damit werden im Jahr 2025 1,155 Mrd. €, 2026 1,207 Mrd. €, 2027 1.259 Mrd. € und 2028 1,313 Mrd. € zur Verfügung stehen, wobei der Bund wie schon bisher de facto zwei Drittel der Mittel aufbringt, während Länder und Gemeinden das verbliebene Drittel (im Verhältnis der ihnen zustehenden Ertragsanteile am Finanzausgleich) beisteuern. Die Gesamtdotierung des Pflegefonds für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 beträgt somit 6,034 Mrd. €.

Mit den zusätzlichen Mitteln – 2024 sind es 644,4 Mio. € – sollen unter anderem der in den Jahren 2022 und 2023 gewährte Gehaltsbonus für Pflegekräfte und der Ausbildungszuschuss für Pflegeausbildungen in der Höhe von 600 € für die nächsten fünf Jahre abgesichert werden. Damit will die Regierung den Pflegeberuf attraktiver machen. Außerdem können künftig auch die Kosten für "Community Nursing" aus Mitteln des Pflegefonds abgedeckt werden. Zur Kompensation von Einnahmeausfällen der Länder aufgrund des im Jahr 2018 abgeschafften Pflegeregresses stellt der Bund weiterhin 300 Mio. € pro Jahr über den Pflegefonds bereit.

Um die Ziele des Pflegefondsgesetzes – u.a. eine verbesserte Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Österreich und die Verfügbarkeit leistbarer Pflege-Dienstleistungen – zu erreichen, sind die Länder künftig auch dazu angehalten, das Angebot an mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, teilstationärer Tagesbetreuung, alternativen Wohnformen und an Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen zu sichern bzw. zu steigern. Das Gleiche gilt für die Zahl der Ausbildungsplätze. Überdies wird der Zielwert für den Richtversorgungsgrad – der im Wesentlichen den Anteil der stationär bzw. mobil betreuten pflegebedürftigen Personen an der Gesamtzahl der Pflegegeldbezieher:innen misst – für die Jahre 2024 bis 2028 von 60 % auf 62,5 % erhöht.

Weitere Punkte des Gesetzespakets (2303 d.B.) betreffen die Einrichtung einer Pflege-Entwicklungs-Kommission im Sozialministerium unter Einbeziehung von Vetreter:innen der Länder und Gemeinden sowie die Integration der derzeit bei der Gesundheit Österreich (GÖG) angesiedelten Pflegeausbildungsdatenbank in die von der Statistik Austria im Auftrag des Sozialministeriums betriebene Pflegedienstleistungsdatenbank. Außerdem wird der Ausgabenpfad, der die jährliche Kostensteigerung bei den Pflegesachleistungen der Länder bislang mit 4,6 % begrenzte, aus dem Pflegefondsgesetz gestrichen.

Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung

Mit einer zweiten Regierungsvorlage (2313 d.B.) soll die Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung aktualisiert werden. So ist etwa vorgesehen, den bestehenden Kostenschlüssel – 60 % der Förderungen trägt der Bund, 40 % übernehmen die Länder – für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 fortzuschreiben. Außerdem werden die Förderbeträge an die geltenden Richtlinien des Sozialministeriums angepasst, wobei diese aktuell bei 800 € im Falle einer Betreuung durch selbstständige 24-Stunden-Betreuer:innen und bei 1.600 € im Falle einer Anstellung der Betreuungskräfte liegen. Ebenso wird berücksichtigt, dass Unterstützungsleistungen für die 24-Stunden-Betreuung mittlerweile unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person gewährt werden.

NEOS pochen auf bundeseinheitliche Pflegekriterien

Den NEOS ist es ein Dorn im Auge, dass es in den einzelnen Bundesländern nach wie vor unterschiedliche Arbeitsvorschriften für Pflegepersonal und unterschiedliche Bettenschlüssel in stationären Pflegeeinrichtungen gibt. Auch bei den Ausbildungen an Fachhochschulen und bei der Bezahlung von Praktika seien Abweichungen vorhanden. Abgeordnete Fiona Fiedler fordert daher eine bessere Koordination im Rahmen einer "Zielsteuerung Pflege" sowie bundeseinheitliche Vorgaben durch das Sozialministerium (3681/A(E)). Es habe keinen Sinn, wenn sich die Bundesländer gegenseitig Pflegekräfte abwerben, argumentiert sie. Zudem werde durch unterschiedliche Ausbildungen ein länderübergreifender Berufswechsel erschwert. (Schluss) gs