Parlamentskorrespondenz Nr. 1381 vom 11.12.2023

Parlament: TOP im Nationalrat am 14. Dezember 2023

Finanzausgleich, Mindeststeuer für Großkonzerne, Spendenabsetzbarkeit, Arbeitsunfähigkeitsfeststellung erst mit 25

Wien (PK) – Am zweiten Sitzungstag zum Jahresausklang im Nationalrat befassen sich die Abgeordneten mit zahlreichen Finanzthemen. Der Finanzausgleich 2024 zwischen Bund und Ländern steht dabei ebenso zur Debatte wie ein Volksbegehren für Bargeldzahlung, eine Mindeststeuer für Großkonzerne und die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit. Beraten werden auch die Erweiterung der Sicherstellung eines reibungslosen Breitbandausbaus sowie neue Möglichkeiten für einen formalen Bildungsabschluss etwa in Lehrberufen. Aus dem Arbeitsbereich steht mit der späteren Feststellung der Arbeitsunfähigkeit eine Änderung für junge Menschen mit Behinderung zur Diskussion. Geplant ist auch die Fortsetzung eines Förderprogramms zum Nachholen von Pflichtschulabschlüssen. In Petitionen, mit denen sich die Abgeordneten am Schluss der Sitzung befassen werden, setzen sich Bürger:innen unter anderem für die Finanzierung von Fachhochschulen, für ein digitales Klimaticket sowie für den Schutz von Wombats ein.

Kurzfristig wieder von der Tagesordnung abgesetzt wurden mehrere Rechnungshofberichte, etwa zum Thema Wald und Klimawandel. Diese sollen im Jänner-Plenum beraten werden.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Innenminister Gerhard Karner.

Bargeld-Volksbegehren

Zu dem von rund 121.000 Menschen unterzeichneten Volksbegehren "BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!", das nun im Plenum zur Debatte steht, fand im Finanzausschuss des Nationalrats ein öffentliches Hearing statt. Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen eine Abschaffung von Bargeld sowie eine Beschränkung von Bargeldzahlungen entgegen den EU-Bestrebungen für eine Bargeldzahlungs-Obergrenze "zum Schutz der Freiheit" abwenden. Ein als Experte geladener OeNB-Vertreter ging im Ausschuss davon aus, dass es zu einer EU-weiten Obergrenze kommt, eine Abschaffung des Bargelds aber nicht zu befürchten ist. Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens untermauerte die Forderung nach einem Verfassungsgesetz zur dauerhaften Absicherung von uneingeschränkten Bargeldzahlungen.

Finanzausgleich 2024

Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2024 werden die wesentlichen Bestimmungen über die Kostentragung, die Verteilung der Besteuerungsrechte und der Abgabenerträge sowie von Transfers zwischen dem Bund einerseits und den Ländern und Gemeinden andererseits für die kommende Finanzausgleichsperiode bis zum Jahr 2028 geregelt. Der neue Finanzausgleich soll den Ländern und Gemeinden jährlich rund 3,4 Mrd. € für Gesundheit und Pflege sowie für die Bewältigung weiterer Zukunftsthemen bringen. Darin enthalten ist ein neuer Zukunftsfonds, mit dem Länder und Gemeinden in den Bereichen Elementarpädagogik, Wohnen und Klimaschutz durch finanzielle Mittel des Bundes unterstützt werden. Für 2024 sind 1,1 Mrd. € für den Zukunftsfonds vorgesehen, ab 2025 wird er valorisiert. Erhöht werden soll damit unter anderem die Zahl der Betreuungsplätze und die Betreuungsquoten der unter Dreijährigen.

Höhere Zuschüsse soll es weiters für die Wasserversorgungs-Infrastruktur, den Personennahverkehr und Schülertransport sowie die Nachmittagsbetreuung an Schulen geben. Ebenso werden Bund-Länder-Vereinbarungen zur 24-Stunden-Betreuung und zum Nachholen von Pflichtschulabschlüssen verlängert. Im Pflegebereich soll die Dotierung des Pflegefonds auf 1,1 Mrd. € im Jahr 2024 gegenüber 2023 mehr als verdoppelt und ab 2025 jährlich valorisiert werden. Auf 120 Mio. € verdoppelt werden auch die Mittel an den Strukturfonds für finanzschwache Gemeinden.

Das Gesetzespaket, das auch Änderungen beim Förderungsbegriff im Transparenzdatenbankgesetz umfasst, wurde in einer getrennten Abstimmung im Finanzausschuss mit wechselnden Mehrheiten beschlossen, wobei der Finanzausgleich selbst die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen erhielt.

Bund-Länder-Vereinbarung zur Transparenzdatenbank

Bund und Länder sind außerdem übereingekommen, die Transparenzdatenbank im selben Umfang und in derselben Struktur zu verwenden bzw. zu befüllen. Konkret wurde eine Einigung auf eine vollständige Einmeldung der Länder in die Transparenzdatenbank, inklusive dem Hoheitsbereich, den sensiblen Förderungen und jenen Förderungen, die von ausgelagerten Einheiten vergeben werden, erzielt. Im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung soll so umfassende Transparenz bei staatlichen Förderungen geschaffen werden. Inhaltlich regelt diese die homogene Erfassung der Förderungsbeschreibungen, die Überprüfung des Bestehens gleichgelagerter Förderungsprogramme bei Konzeption einer neuen Förderung, die personenbezogene Abfrage vor Gewährung einer Förderung und die Analyse etwaiger Doppel- oder Mehrfachförderungen. Festgeschrieben wird die Übermittlung personenbezogener Daten durch Bund und Länder im selben Umfang sowie organisatorische Begleitmaßnahmen. Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Transparenzdatenbank wurde im Finanzausschuss mehrheitlich ohne die Stimmen der NEOS angenommen.

Damit alle Gebietskörperschaften Daten in die Transparenzdatenbank übermitteln und diese vom Finanzministerium in der Transparenzdatenbank verarbeitet werden dürfen, ist es zudem erforderlich, die Ermächtigung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Dateneinmeldung und Datenverarbeitung in den Verfassungsrang zu heben. Konkret sollen dadurch auch jene Daten, die im hoheitlichen Bereich vergebene Förderungen betreffen, übermittelt werden. Im Ausschuss stimmten die Abgeordneten einhellig für diese Gesetzesänderung. Damit sollte der notwendigen Zweidrittelmehrheit des Nationalrats nichts im Weg stehen.

Begünstigungen für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen

ÖVP, Grüne und FPÖ sprachen sich im Finanzausschuss für ein "Start-Up-Förderungsgesetz" aus, das eine eigene abgabenrechtliche Begünstigung für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen schaffen soll. Nach geltender Rechtslage bestehen Steuerbefreiungen für Mitarbeiterbeteiligungen in der Höhe von 3.000 € für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen bzw. 4.500 € bei Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen. Start-ups und junge KMU seien aufgrund mangelnder Liquidität häufig nicht in der Lage, entsprechende Vergütungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer:innen in Geld zu leisten, so die Argumentation. Mit der Regierungsvorlage für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen soll auch die Bindung von Mitarbeiter:innen an das Unternehmen gefördert werden.

Mindestbesteuerung von Großkonzernen

Einstimmig sprach sich der Finanzausschuss für die Einführung einer Mindeststeuer für Großkonzerne aus. Diese soll multinationale Unternehmensgruppen treffen, die Konzernumsätze von mindestens 750 Mio. € haben. Die Unternehmen sollen dadurch weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Unterschreitet die Besteuerung einen Effektivsteuersatz von 15 %, so erfolgt die Erhebung der Mindeststeuer. Im Kern handelt es sich dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diese basiert auf einer OECD-Mustervorschrift zu einer globalen Mindestbesteuerung für große, multinationale Unternehmensgruppen, die im November 2023 von 139 Staaten und Gebieten angenommen wurde. Der Großteil der Vorteile, die eine Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung mit sich bringt, soll abgeschafft werden, hielt Finanzminister Magnus Brunner im Ausschuss fest.

Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit

Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz will die Regierung zum einen freiwilliges Engagement fördern und zum anderen die Bevölkerung zu Spenden motivieren. So sollen künftig etwa auch Spenden an gemeinnützige Organisationen im Kultur- und Sportbereich steuerlich geltend gemacht werden können. Außerdem wird eine "Freiwilligenpauschale" eingeführt, die es in Hinkunft ermöglicht, ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag – je nach Tätigkeit 30 € bzw. 50 € pro Kalendertag bzw. maximal 1.000 € bis 3.000 € pro Kalenderjahr – steuerfrei zu vergüten. Im Finanzausschuss stimmten ÖVP, Grüne und FPÖ für den Gesetzesentwurf.

Photovoltaikanlagen: Erleichterungen für Übergangsfälle

In einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes geht es etwa um die Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen. Ursprünglich geplant war, dass in diesen Fällen kein Antrag auf Investitionszuschuss eingebracht worden sein darf. Nun soll für "Übergangsfälle" eine "bürgerfreundliche Erleichterungsregelung" geschaffen werden, wie ÖVP und Grüne in dem Antrag ausführen. Demnach darf ein Antrag auf Investitionszuschuss eingebracht worden sein, wenn die betreffende Photovoltaikanlage erstmals vor dem 1. Jänner 2024 in Betrieb genommen wird.

Geplant ist außerdem eine Erweiterung der späteren Einreichung von Abgabenerklärungen durch berufsmäßige Parteienvertreter:innen auf Jahreserklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Erdgasabgabe, die Elektrizitätsabgabe und die Kohleabgabe. Die Fristen sollen von 31. März auf den 30. Juni verschoben werden. Mit einem Abänderungsantrag im Ausschuss wurde auf das Ende des Wirtschaftsjahres (statt auf den Beginn) abgestellt. Das Gesetz wurde im Finanzausschuss mehrheitlich von ÖVP und Grünen beschlossen. Im Rahmen einer getrennten Abstimmung sprach sich die SPÖ gegen die Maßnahmen im Umsatzsteuergesetz, aber für die restlichen Teile des Gesetzes aus.

Familienbonus für Volljährige soll angehoben werden

ÖVP und Grüne planen, den Familienbonus Plus für volljährige Kinder von 54,18 € pro Monat auf 58,34 € zu erhöhen. Das ergibt einen Jahresbetrag von 700,08 € statt bisher rund 650 €. Begründet wird dies mit der Erhöhung des Kindermehrbetrags auf 700 € ab 2024, wonach eine Erhöhung des Familienbonus für Volljährige ebenfalls indiziert sei. Eltern, die für ihr volljähriges Kind Familienbeihilfe beziehen, sollen so von steigenden Ausgaben entlastet werden, argumentierten ÖVP und Grünen in einem entsprechenden Abänderungsantrag, der vom Finanzausschuss im Rahmen der Abstimmung über das Start-Up-Förderungsgesetz mehrheitlich angenommen wurde. Die Erhöhung des Familienbonus Plus für volljährige Kinder soll bereits ab dem 1. Jänner 2024 in der Lohnverrechnung bzw. in der Veranlagung 2024 berücksichtigt werden.

Damit alle für das Kalenderjahr 2024 geltenden Absetzbeträge direkt aus dem Gesetz ablesbar sind, soll der valorisierte Kinderabsetzbetrag in das Einkommensteuergesetz aufgenommen werden. Entsprechend dem Abänderungsantrag beträgt der Kinderabsetzbetrag 2024 67,80 € monatlich.

Reibungsloser Breitbandausbau

Im Forschungsbereich steht ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen auf der Agenda, in dem sie sich für die Sicherstellung eines reibungslosen Breitbandausbaus einsetzen. Insbesondere geht es ihnen darum, dass die Verlegung von Breitband-Anschlüssen nicht zu Verzögerungen bei Bauprojekten führt. Die Bundesregierung solle daher unter anderem überprüfen, wie bei der Verlegung die Abstimmung sowie Zusammenarbeit bei Überbauungs- bzw. Mitverlegungsprojekten verbessert werden könne. Im Forschungsausschuss stimmten alle Fraktionen außer die NEOS für die Initiative.

Neue "Höhere berufliche Bildung"

Neue Möglichkeiten für einen formalen Bildungsabschluss etwa in Lehrberufen sieht das Gesetz über die höhere berufliche Bildung (HBB-Gesetz) vor, das den Wirtschaftsausschuss einstimmig passierte. Die verbesserte Fortbildung soll Fachkräften mehr gesellschaftliche Anerkennung bringen und richtet sich an rund 1,6 Mio. Österreicher:innen zwischen 25 und 64, die eine abgeschlossene Lehre als höchsten Bildungsabschluss aufweisen und an rund 870.000 Personen, die nach dem Pflichtschulabschluss eine mehrjährige berufliche Erfahrung erworben haben. Damit soll eine durchgängige Weiterbildungsperspektive auf berufspraktischem Wege in vielen Berufsfeldern geschaffen und die Entscheidung für einen Lehrberuf oder eine berufliche Ausbildung attraktiver werden. Mit diesem Rahmengesetz soll laut Wirtschaftsminister Martin Kocher in den nächsten Jahren eine wichtige Innovation im Bildungssystem umgesetzt werden.

Umsetzung von EU-Vorgaben zu Emissionen aus Kesselanlagen

Einheitliche Standards bezüglich Schadstoffemissionen aus Kesselanlagen sowie Verwaltungsvereinfachungen sind die Ziele einer Novelle zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen. Damit soll einerseits eine EU-Richtlinie umgesetzt werden und zum anderen ein Schreiben der Europäischen Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens in diesem Bereich Berücksichtigung finden. Erforderlich wird demnach in erster Linie die Einrichtung eines Registers und die einmalige Registrierung der mittelgroßen Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 1 Megawatt (MW) und – mit bestimmten Ausnahmen im Fall von Aggregationsanlagen - weniger als 50 MW. Eine dementsprechende Regierungsvorlage wurde im Wirtschaftsausschuss einstimmig angenommen.

Feststellung der Arbeitsunfähigkeit künftig erst mit 25 Jahren

Derzeit wird die Arbeitsunfähigkeit bei Menschen mit Behinderungen bereits im Jugendalter festgestellt, was dazu führt, dass die Betroffenen keinen Zugang zu Leistungen des AMS haben. Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sollen Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nicht verpflichtet werden können, an einer Untersuchung der Arbeitsfähigkeit teilzunehmen. Sie sollen somit bis zum Alter von 25 Jahren beim AMS betreut und vorgemerkt werden und entsprechende Schulungen in Anspruch nehmen können. Auch eine Unterstützung des Sozialministeriumservice (SMS) und der Länder bei der Suche nach offenen Stellen und der Abklärung besonderer Bedarfslagen ist vorgesehen.

Betroffene werden auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sofern sie ihre Anwartschaft aufgrund einer Beschäftigung nachweisen können. Die Regelung soll mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Um Härtefälle zu vermeiden, sollen Gutachten, die im Jahr 2023 angeordnet wurden, ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr nicht zur Anwendung kommen.

Die Novelle wurde vom Sozialausschuss einstimmig auf den Weg gebracht, wobei Arbeitsminister Martin Kocher die Änderung als Paradigmenwechsel für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt bezeichnete. Vorgesehen sind außerdem Änderungen im Ausbildungspflichtgesetz: Damit wird unter anderem der zulässige ausbildungsfreie Zeitraum für unter-18-Jährige nach Erfüllung der Schulpflicht von vier auf drei Monate verkürzt.

Leichtere Beschäftigungsbewilligung für Buslenker:innen

Angesichts des Mangels an heimischen Buslenker:innen und Straßenbahnfahrer:innen wollen ÖVP und Grüne die Anwerbung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten erleichtern und schlagen in diesem Sinn eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sowie des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes vor. Demnach soll künftig eine Berufsberechtigung dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. einem Lehrabschluss gleichgehalten werden. Schließlich sei der fortschreitende Ausbau des öffentlichen Verkehrs entscheidend für die Mobilitätswende und die Erreichung der Klimaziele, wird die Initiative begründet. Außerdem soll es künftig auch möglich sein, für den Besuch von Fachschulen für Sozialberufe und ähnliche Ausbildungen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, um dem Personalmangel im Pflegebereich zu begegnen.

Der Gesetzentwurf erhielt im Sozialausschuss die Stimmen von ÖVP, NEOS und Grünen. SPÖ und FPÖ äußerten sich hingegen kritisch.

Förderprogramm zum Nachholen von Basisbildung und Pflichtschulabschlüssen

Das 2012 geschaffene Förderprogramm für Personen ohne ausreichende Basisbildung bzw. zum Nachholen eines Pflichtschulabschlusses soll auch in den Jahren 2024 bis 2028 weitergeführt werden. Die dafür notwendige Vereinbarung zwischen Bund und Ländern passierte den Unterrichtsausschuss mit breiter Mehrheit ohne die Stimmen der FPÖ. Vorgesehen sind für die kommenden fünf Jahre insgesamt 117,2 € Mio. an Fördermitteln, die jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

Staatspreis Erwachsenenbildung

Ebenfalls mit breiter Mehrheit sprachen sich die Abgeordneten im Unterrichtsausschuss dafür aus, dass der Staatspreis für Erwachsenenbildung 2024 wieder alle zwei Jahre verliehen wird. Basis war ein SPÖ-Antrag, der im Ausschuss von ÖVP und Grünen abgeändert wurde.

Maßnahmenpaket zu Extremismusprävention

Eine weitere Forderung, die der Unterrichtsausschuss ohne die Stimmen der FPÖ ins Plenum geschickt hat, betrifft Maßnahmen, die eine zielgerichtete und wirksame Bekämpfung von Antisemitismus vorantreiben sowie Extremismus von linker, von rechter oder von islamistischer Seite präventiv entgegenwirken.

Sammelbericht des Petitionsausschusses

Am Schluss des zweiten Sitzungstages wird sich der Nationalrat mit einem Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen befassen, der fünf Petitionen umfasst. Dabei geht es um die Neuverhandlung des Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplans sowie die finanzielle Absicherung von Sportvereinen in Zusammenhang mit der Zukunft des TV-Senders ORF Sport+. Über ein digitales Klimaticket und Lärmschutzmaßnahmen an der Südbahnstrecke wird der Verkehrsausschuss, über den Schutz von Wombats der Umweltausschuss beraten. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) kar/gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.