Parlamentskorrespondenz Nr. 1425 vom 18.12.2023

Neu im Sozialausschuss

Sonderpensionen, Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen, Lootboxen

Wien (PK) – ÖVP und Grüne haben eine Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes beantragt. Die FPÖ fordert mehr Transparenz bei Sonderpensionen und ein Verbot des Glückspiels mit sogenannten "Lootboxen".

Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen

Die von ÖVP und Grünen beantragte Novellierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (3816/A) zielt darauf ab, den neu ausgestalteten "Bildungsbonus" für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe im Bereich der Sozialhilfe nachzubilden. Demnach sollen auch Sozialhilfebezieher:innen, die eine AMS-Schulung besuchen, künftig einen täglichen Bonus von 2,27 € pro Tag – exakt sind es 68,1 € im Monat – erhalten. Damit sollen höhere Lebenshaltungskosten abgedeckt werden. Dauert die Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme mindestens vier Monate, soll der Bonus auf das Dreifache des Grundbetrags, bei mindestens 12 Monaten auf das Fünffache steigen. Gleichzeitig wollen ÖVP und Grüne den Zuschlag aus arbeitsmarktpolitischem Interesse – anders als etwa anderweitige AMS-Förderungen – von der Anrechnung auf Sozialhilfe ausnehmen.

FPÖ fordert Bericht über Sonderpensionen

Die FPÖ nimmt den bevorstehenden zehnten Jahrestag des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes und aktuell beschlossene Änderungen bei Sonderpensionen von OeNB-Bediensteten und ehemaligen AUA-Mitarbeiter:innen zum Anlass, um mehr Transparenz im Bereich Sonderpensionen zu fordern (3807/A(E)). Sozialminister Johannes Rauch soll dem Nationalrat demnach umgehend einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgeht, in welchen Bereichen das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz in der Vergangenheit Wirkung gezeigt hat bzw. ab 2024 wirken wird. Das betrifft auch jene Bereiche, in denen mittlerweile von Sonderpensionen auf Pensionskassenmodelle umgestellt wurde. Die Abgeordneten Peter Wurm und Dagmar Belakowitsch halten in diesem Zusammenhang kritisch fest, dass 2014 nur eine "Mini-Reform" beschlossen worden sei.

… und ein Verbot des Glücksspiels mit sogenannten Lootboxen

In einem weiteren Entschließungsantrag (3819/A(E)) greift die FPÖ eine alte Forderung der SPÖ nach einem Verbot sogenannter "Lootboxen" (zu Deutsch: Beutekisten) bei Online-Spielen auf, sofern diese Glücksspielcharakter haben. Die Abgeordneten Christian Ries und Peter Wurm berufen sich dabei auf entsprechende Regelungen in Belgien und den Niederlanden sowie eine Warnung des Finanzministeriums. Käufliche Lootboxen, die mitunter Vorteile bei Online-Spielen verschaffen, können demnach zu einer Kostenfalle werden. Zudem verweist die FPÖ im Antrag auf ein Gerichtsurteil des Bezirksgerichts Hermagor zum Fußballvideospiel "FIFA", das vor kurzem vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien bestätigt wurde. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen. (Schluss) gs