Parlamentskorrespondenz Nr. 1440 vom 21.12.2023

Bundesrat besiegelt deutliche Aufstockung des Pflegefonds

Verlängerung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Wien (PK) – Der Bundesrat hat mit Mehrheit die Aufstockung des Pflegefonds und die Verlängerung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung befürwortet. Beides haben Bund und Länder im Zuge der Finanzausgleichverhandlungen vereinbart. Konkret wird der Pflegefonds im kommenden Jahr mit 1,1 Mrd. € dotiert. Damit werden 2024 mehr als doppelt so viele Mittel wie heuer zur Verfügung stehen. In weiterer Folge wird die Dotierung jährlich nach einer bestimmten Formel valorisiert. In Summe werden damit in der Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 6,03 Mrd. € in den Fonds fließen, wobei der Bund wie bisher zwei Drittel davon beisteuert.

Mit den zusätzlichen Mitteln soll unter anderem eine Fortführung des in den Jahren 2022 und 2023 gewährten Gehaltsbonus für Pflegekräfte und des Ausbildungszuschusses für Pflegeausbildungen in der Höhe von 600 € sichergestellt werden. Außerdem können künftig auch die Kosten für "Community-Nursing" aus Mitteln des Pflegefonds abgedeckt werden. Zur Kompensation von Einnahmeausfällen der Länder aufgrund des im Jahr 2018 abgeschafften Pflegeregresses stellt der Bund weiterhin insgesamt 300 Mio. € pro Jahr bereit.

Debatte über Pflegereform

Noch nie habe es eine Regierung gegeben, die dem Pflegenotstand so deutlich entgegentrete wie diese, zeigte sich Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) überzeugt. Bis 2030 brauche es 76.000 zusätzliche Arbeitskräfte in der Pflege, jetzt werde dementsprechend gehandelt und zur nachhaltigen Verbesserung in der Pflege würden Schritte gesetzt. Auch Klara Neurauter (ÖVP/T) unterstrich, bei den Maßnahmen der Bundesregierung handle es sich um die größte Pflegereform seit Jahrzehnten, die nunmehr auch langfristig finanziell abgesichert würde. Der Gehaltsbonus für Pflegekräfte könne ähnlich gesehen werden wie ein 15. Monatsgehalt, meinte sie ebenso wie ihre Vorrednerin. Im Sinne eines größeren Handlungsspielraums würde es diplomierten Pflegekräften außerdem ermöglicht, beispielsweise eine Verlängerung von Pflegegeldeinstufung vorzunehmen.

Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) bezweifelte, dass es durch das Paket zu Verbesserungen komme. Pflege sei auch Schwerarbeit, und mit der knappen Personalsituation würden die Herausforderungen weiter steigen. Umso bedenklicher und kurzsichtiger sei es aus ihrer Sicht, wenn der Bundeskanzler gegen Herkunftsländer der 24-Stunden-Betreuer:innen große Ressentiments zeige. Insgesamt brauche es in der Pflege bessere Arbeitsbedingungen und ein Umfeld, in dem Menschen gerne tätig werden und bleiben. Die SPÖ stimme heute dem Paket trotzdem zu, erwarte aber, dass weiterhin mit voller Kraft an Verbesserungen gearbeitet werde.

Die aktuellen Erhöhungen und Unterstützungen in der 24-Stunden-Betreuung seien ein wichtiger Schritt, würden aber keine umfangreiche Reform darstellen, meinte Marlies Doppler (FPÖ/S). "Beschämend" sei es, wenn seitens ÖVP und Grünen ein Gehaltsbonus mit etwa 2.000 € wie ein adäquates 15. Monatsgehalt gewertet würde. Die Belastungsgrenze der Berufsgruppen in der Pflege sei längst überschritten und es geschehe viel zu wenig, kritisierte Doppler. Als "erbärmlich" bezeichnete sie es außerdem, dass pflegende Angehörige mit nur 1.500 € im Jahr ab Pflegestufe 4 "abgespeist" würden.

Sozialminister Johannes Rauch hob die Absicherung der Mittel zur Pflegereform auf fünf Jahre sowie die deutliche Aufstockung des Pflegefonds hervor. Die Devise sei, die Arbeitskräfte in der Pflege zu halten, vermehrt neue Kräfte auszubilden und die Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland zu forcieren. Bei den ihm zufolge enorm wichtigen Community-Nurses gehe es um einen prophylaktischen Charakter für Haushalte, etwa im Hinblick auf Sturzprophylaxe. Insgesamt würden nun sehr wohl deutliche Verbesserungen in der Pflege vorliegen, wiewohl man mit den Maßnahmen noch nicht am Ende angelangt sei.

Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung in adaptierter Form

Verlängert wird die Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung in adaptierter Form. Der bestehende Förderschlüssel für die 24-Stunden-Betreuung – 60 % der Kosten trägt der Bund, 40 % übernehmen die Länder – wird damit für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 fortgeschrieben. Die Fördersätze werden an die geltenden Richtlinien des Sozialministeriums angepasst. Diese liegen derzeit bei monatlich 800 € im Falle einer Betreuung durch selbstständige 24-Stunden-Betreuer:innen und bei 1.600 € im Falle einer Anstellung der Betreuungskräfte. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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