Parlamentskorrespondenz Nr. 54 vom 26.01.2024

Parlament: TOP im Nationalrat am 31. Jänner 2024

Abschaffung des Amtsgeheimnisses, Servicestelle für Künstliche Intelligenz, Volksbegehren, Rechnungshofberichte, Neuwahlantrag

Wien (PK) – Im Mittelpunkt der ersten Nationalratssitzung im Jahr 2024 wird die geplante Abschaffung des Amtsgeheimnisses stehen. Außerdem werden die Abgeordneten über die Einrichtung einer Servicestelle für Künstliche Intelligenz bei der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR, einen Neuwahlantrag der FPÖ sowie mehrere Volksbegehren beraten. Dabei geht es etwa um einen Ausbau der direkten Demokratie, die Beibehaltung der Sommerzeit, die Sicherstellung einer unabhängigen Justiz und ein Lieferkettengesetz. Auch zahlreiche Rechnungshofberichte – etwa zur Nachhaltigkeit des Pensionssystems und zur COVID-19-Impfstoffbeschaffung – stehen zur Diskussion. Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, daran schließt eine Aktuelle Europastunde an.

Aktuelle Stunde

In der Aktuellen Stunde will die FPÖ über den ORF und die ORF-Haushaltsabgabe diskutieren. Konkret lautet der Titel "Objektivität und Information statt ORF-Steuer, ORF-Bonzengehälter und Indoktrination".

Aktuelle Europastunde

Für die Aktuelle Europastunde hat die ÖVP das Thema "Sicherheit für Österreich erfordert auch den Blick nach Europa" gewählt.

Volksbegehren fordert Ausbau der direkten Demokratie

Im Anschluss an die Aktuelle Europastunde werden die Abgeordneten abschließend über fünf Volksbegehren beraten. Den Auftakt macht das Volksbegehren "Echte Demokratie", das auf 25 Seiten – inklusive Begründung – ein ganzes Bündel von Gesetzesänderungen fordert. Diese reichen von einer Verkürzung der Legislaturperiode auf zwei Jahre über die verpflichtende Abhaltung von Volksabstimmungen über erfolgreiche Volksbegehren bis hin zu einem Verbot von "Kartellbildungen" im Parlament in Form von Koalitionen. Auch ein "absolutes Diktaturverbot", Versammlungsfreiheit, ein "faires Wahlrecht" ohne Prozenthürden und eine Rückkehr zum Wahlalter von 18 Jahren gehören zum Forderungskatalog. Entscheidungen durch das Volk würden zwar viel länger dauern, dafür seien Volksentscheidungen "auch deutlich besser als Politikerentscheidungen", argumentieren die Initiator:innen.

Bei einem Hearing im Verfassungsausschuss äußerten sich die geladenen Expert:innen zu vielen der insgesamt 122 Einzelforderungen skeptisch. So machten sie etwa darauf aufmerksam, dass für eine "Volksgesetzgebung" eine Gesamtänderung der Bundesverfassung notwendig wäre. Zudem gab die Politikwissenschaftlerin Tamara Ehs zu bedenken, dass der Kompromiss das Wesen der Demokratie sei. Auch die Abgeordneten setzten sich kritisch mit dem Volksbegehren auseinander, wobei einige Anliegen auf Zustimmung stießen.

Volksbegehren für Beibehaltung der Sommerzeit

Mit dem Volksbegehren zur Festlegung der Sommerzeit als "Normalzeit" während des gesamten Jahres wird gefordert, anstatt der Umstellung auf die Winterzeit die Sommerzeit gesetzlich während eines gesamten Kalenderjahres beizubehalten. Die zwei Zeitumstellungen jedes Jahr hätten in mehrfacher Hinsicht nachteilige Auswirkungen, begründen die Proponentinnen ihre Initiative und nennen unter anderem negative Effekte auf den Biorhythmus von Mensch und Tier und somit auf verschiedene Arbeitsbereiche. Im Hearing im Wirtschaftsausschuss hieß es seitens der geladenen Expertinnen, dass das Thema auf EU-Ebene derzeit nicht aktiv verfolgt werde und daher dort keine Einigung in Sicht sei.

Weiteres Volksbegehren zur Abschaffung der GIS-Gebühren

Schon mehrfach hat sich der Nationalrat mit der Forderung befasst, die ORF-Gebühren abzuschaffen. Auch ein weiteres Volksbegehren zu diesem Thema mit dem Titel "GIS-Gebühren Nein", das von 167.406 Personen bzw. 2,64 % der Wahlberechtigten unterstützt wurde, dürfte wenig Aussicht auf Umsetzung haben. Ein unabhängiger ORF brauche eine entsprechende Finanzierung, war der mehrheitliche Tenor bei den Beratungen im Verfassungsausschuss. Lediglich die FPÖ stellte sich hinter die Initiative. Konkret gefordert wird, auf sämtliche allgemeine Gebühren und Abgaben zur Finanzierung des ORF zu verzichten. Da eine gleichzeitig aufliegende Initiative mit dem Titel "GIS-Gebühren Ja" nicht einmal die für die Einleitung eines Volksbegehrens nötigen 8.401 Unterschriften erhalten hat, folgert Initiator Marcus Hohenecker, dass mehr als 90 % der Österreicher:innen die GIS-Gebühren abgeschafft sehen wollen.

Volksbegehren urgiert "Lieferkettengesetz"

Ein Lieferkettengesetz wird seitens der Proponent:innen des entsprechenden Volksbegehrens gefordert, damit importierte Produkte den gleichen hohen Rechtsstandards hinsichtlich der Menschenrechte sowie des Arbeits-, Tier- und Umweltschutzes entsprechen wie in Österreich hergestellte Waren. Beim Hearing im Wirtschaftsausschuss sprach sich Justizministerin Alma Zadić diesbezüglich für eine einheitliche Vorgehensweise der EU-Mitgliedstaaten aus. Ähnlich wie Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler und die dazu geladenen Expertinnen wies sie auf eine grundsätzliche Einigung auf europäischer Ebene zu einem EU-Lieferkettengesetz hin. Es gelte, das finale EU-Dokument abzuwarten und dann zu analysieren.

Volksbegehren will unabhängige Justiz sicherstellen

Für die Sicherstellung einer unabhängigen Justiz in Österreich machen sich in einem diesbezüglichen Volksbegehren 143.217 Wahlberechtigte stark. Für eine Gewährleistung politisch unbeeinflusster Strafverfahren wird im Volksbegehren konkret gefordert, die 2008 abgeschafften Untersuchungsrichter:innen wieder einzusetzen. Weiters wird eine Aufnahme der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in die Verfassung eingemahnt sowie die Einrichtung einer von Kontinuität gekennzeichneten Bundes- bzw. Generalstaatsanwaltschaft gefordert. Deren personelle Unabhängigkeit sei schon im Bestellungsverfahren maßgeblich. Letztere habe dem Parlament gegenüber verantwortlich zu sein, allerdings nur hinsichtlich Auskünften über bereits abgeschlossene Verfahren. Dadurch soll bereits dem Anschein politischer Einflussnahme auf laufende Ermittlungen entgegengewirkt werden, so die Erläuterung.

Der Justizausschuss hat zu den Forderungen ein Expertenhearing abgehalten. Als wichtiges Anliegen hob Justizministerin Alma Zadić im Rahmen des Hearings das Thema einer politisch unabhängigen und weisungsfreien General- bzw. Bundesstaatsanwaltschaft hervor.

Volksbegehren "Nehammer muss weg"

Ohne Debatte an den Verfassungsausschuss zurückverwiesen werden soll das Volksbegehren "Nehammer muss weg". Es hat mit 106.440 Unterschriften knapp die 100.000er-Hürde zur Behandlung im Parlament übersprungen und fordert eine Änderung der Verfassung, um die Einleitung eines Misstrauensvotums gegen Bundeskanzler Karl Nehammer durch die Bevölkerung zu ermöglichen. Nehammer habe das Vertrauen der Wähler:innen und das Vertrauen in die Demokratie grob missbraucht, argumentieren die Initiator:innen rund um Robert Marschall, wobei sie dem Kanzler unter anderem die Einführung der COVID-19-Impfpflicht, das Vorgehen der Polizei "gegen das friedliche Volk" bei Corona-Demonstrationen, die ihrer Meinung nach verfehlte Russland-Politik der Regierung und die Wahlkampfkostenüberschreitung der ÖVP bei der Nationalratswahl 2019 ankreiden.

Aufgrund eines Missverständnisses wurden die Initiator:innen des Volksbegehrens nicht rechtzeitig über den Beginn der Beratungen im Verfassungsausschuss informiert und waren daher nicht anwesend. Die in der Präsidialkonferenz in Aussicht gestellte Rückverweisung soll den Initiator:innen nun die Möglichkeit einer Wortmeldung in der Ausschussdebatte einräumen.

Amtsgeheimnis soll endgültig abgeschafft werden

Die von der Regierung vorgeschlagene Verfassungsnovelle und ein begleitendes Informationsfreiheitsgesetz sehen vor, die Amtsverschwiegenheit endgültig aus der Verfassung zu streichen und Bürger:innen ein Informationsrecht gegenüber dem Staat einzuräumen. Außerdem sollen öffentliche Stellen künftig verpflichtet werden, Informationen von allgemeinem Interesse wie in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Verträge von sich aus zu veröffentlichen. Auch staatsnahe Unternehmen, Stiftungen und Fonds sowie gesetzliche Interessenvertretungen werden zu mehr Transparenz verpflichtet. Damit werde ein Paradigmenwechsel eingeleitet, waren sich ÖVP, SPÖ und Grüne im Verfassungsausschuss einig. In Kraft treten soll das Gesetzespaket allerdings erst im September 2025, um Zeit für notwendige Vorbereitungsarbeiten zu haben.

An das Plenum weitergeleitet hat der Verfassungsausschuss die Regierungsvorlage in Form eines gesamtändernden Abänderungsantrags, der zwischen den Koalitionsparteien und der SPÖ ausverhandelt wurde. So konnte die SPÖ etwa eine Erweiterung des parlamentarischen Interpellationsrechts sowie Verbesserungen für Medien und andere "public watchdogs" erwirken. Zudem wurden in Folge eines Expert:innenhearings einzelne Bestimmungen noch nachgeschärft und die Erläuterungen präzisiert.

Auskünfte werden weiterhin etwa dann verweigert werden können, wenn die öffentliche Sicherheit durch die Informationserteilung in Gefahr geraten könnte, ein erheblicher finanzieller Schaden droht, eine Entscheidung erst in Vorbereitung ist oder Interessen Dritter schwerer wiegen als das öffentliche Informationsinteresse. Auch extrem zeitraubende und offensichtlich mutwillige Anfragen müssen nicht beantwortet werden.

Kritik am Gesetz kommt von der FPÖ und den NEOS. Sie bemängeln unter anderem, dass Gemeinden unter 5.000 Einwohner:innen von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind und Auskünfte nur auf Anfrage erteilen müssen. Zudem orten die NEOS weitere "Fallstricke" im Gesetz, die ihrer Meinung nach dazu führen könnten, dass es Jahre dauern werde, bis das Recht auf Information in der Realität ankommt. Sie konnten sich mit einem eigenen Antrag, der die Einrichtung eines unabhängigen Informationsbeauftragten als Anlaufstelle für Bürger:innen und eine Verkürzung der Frist für die Beantwortung von Auskunftsbegehren von vier auf zwei Wochen vorgesehen hätte, aber nicht durchsetzen.

Miterledigt mit dem Beschluss der Regierungsvorlage sind zwei bereits im November 2019 vorgelegte Gesetzesanträge der SPÖ. Ein vom Verfassungsausschuss im Zuge der Ausschussberatungen eingebrachter und mit breiter Mehrheit angenommener Entschließungsantrag sieht eine Evaluierung der Folgekosten des Gesetzespakets zwei Jahre nach Inkrafttreten vor.

Neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz

Der von den Koalitionsparteien eingebrachte Antrag auf Änderung des KommAustria-Gesetzes und des Telekommunikationsgesetzes hat die Einrichtung einer Servicestelle für Künstliche Intelligenz bei der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR zum Ziel. Die Servicestelle soll einschlägige Kompetenz aufbauen und ein vielfältiges Informations- und Beratungsangebot für KI-Projekte und KI-Anwendungen in den Bereichen Medien, Telekommunikation und Post bereitstellen. Gleichzeitig soll ein elfköpfiger Beirat für Künstliche Intelligenz mit Expert:innen aus den Bereichen Ethik, Forschung, Ökonomie, Recht und Technik etabliert werden, der nicht nur die RTR, sondern auch die Regierung im Hinblick auf technische sowie ethische und gesellschaftliche Aspekte beraten soll.

Begründet wird das Vorhaben mit der zunehmenden Bedeutung von Technologien, die auf künstlicher Intelligenz beruhen. Zudem will sich die Regierung rechtzeitig auf den geplanten AI-Act der EU vorbereiten, wie Digitalstaatssekretär Florian Tursky im Verfassungsausschuss erklärte.

Alle drei Oppositionsparteien sehen den Gesetzentwurf allerdings kritisch. Sie vermissen ein Begutachtungsverfahren und sprachen im Ausschuss unter anderem von einem "Schnellschuss". Auch der Bestellmodus für den Beirat wurde hinterfragt.

Antrag auf Neuwahlen

Wenig Aussicht auf Erfolg hat ein Antrag der FPÖ, der auf eine vorzeitige Auflösung des Nationalrats abzielt. Die Bundesregierung habe den Rückhalt in der Bevölkerung "vollkommen verloren", es brauche daher rasche Neuwahlen, begründeten die Freiheitlichen die Initiative im Verfassungsausschuss. Gewinnen konnten sie dafür aber nur die SPÖ und die NEOS. Solange das Parlament vernünftig und mit Resultaten arbeiten könne, soll die Legislaturperiode zu Ende geführt werden, machten die Grünen geltend und verwiesen nicht nur auf zahlreiche Beschlüsse in den letzten Jahren, sondern auch auf noch offene Punkte im Regierungsprogramm.

Rechnungshofbericht zur Nachhaltigkeit des Pensionssystems

Der Rechnungshof sieht das österreichische Pensionssystem vor einer großen Herausforderung. In seinem Prüfbericht übt das Kontrollorgan Kritik an der 2017 gegründeten Alterssicherungskommission. Diese setze ihren gesetzlichen Auftrag in wesentlichen Punkten nicht um. Der Rechnungshof empfiehlt, die Handlungsfähigkeit etwa durch eine rechtzeitige Bestellung der Vorsitzführung sicherzustellen. Zudem plädiert er für eine klare Strategie bei gesetzlichen Änderungen – etwa beim Pensionsantrittsalter – und für Disziplin bei Pensionsanpassungen. Der wachsende Beitrag des Bundes zum Pensionssystem könne in Kombination mit anderen budgetären Belastungen (Energiekrise, Teuerung etc.) die Finanzierbarkeit des Bundeshaushalts gefährden, mahnt er. Bei sorgfältiger Weiterentwicklung sei das österreichische Pensionssystem jedoch durchaus geeignet für die angemessene Versorgung älterer Personen mit vertretbaren finanziellen Belastungen für die erwerbstätige Bevölkerung und den Bundeshaushalt. Sozialminister Johannes Rauch ortete im Rechnungshofausschuss zwar Handlungsbedarf, hielt aber eine "Untergangsstimmung" für unangebracht.

Prüfung der Fusion der Sozialversicherungsträger

In einem weiteren Bericht widmete sich der Rechnungshof der 2018 beschlossenen Fusion der Sozialversicherungsträger. Die Verbreiterung der Risikogemeinschaft und das Ziel, die Handlungsfähigkeit der Sozialversicherungsträger zu erhöhen sowie Synergien zu nutzen, wären grundsätzlich positiv zu beurteilen, resümiert der Rechnungshof. Das Vorhaben einer Einsparung von 1 Mrd. € war ihm zufolge jedoch nicht ausreichend begründet, um es der Steuerung der Sozialversicherungsträger zugrunde zu legen. Im Ausschuss betonte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker, dass die 2018 von der damaligen Bundesregierung angekündigten Einsparungen von 30 % bei Personal und Sachaufwand bzw. 1 Mrd. € bei den Kosten von vornherein nicht plausibel gewesen seien. Die Sozialversicherungsträger hätten sich keinerlei Einsparungsziele gesetzt und so seien im Überprüfungszeitraum eher Mehraufwendungen als Einsparungen zu verzeichnen gewesen. Auch der Personalstand sei durch die Fusion nicht verringert worden. Der Rechnungshof empfiehlt, andere Maßnahmen zu setzen oder die Ziele zu adaptieren.

COVID-19-Impfstoffbeschaffung

Das primäre Ziel bei der Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen war, die österreichische Bevölkerung mit wirksamen Vakzinen zu versorgen und einen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie zu leisten. Die Umsetzung der Beschaffung habe allerdings Schwächen gehabt, stellt der Rechnungshof in seiner Sonderprüfung "COVID-19-Impfstoffbeschaffung" fest, die auf ein Verlangen von SPÖ-Nationalratsabgeordneten zurückgeht. Kritisch beurteilte der Rechnungshof etwa, dass den Beschaffungen unterschiedliche Annahmen zugrunde lagen und häufig eine dokumentierte nachvollziehbare Grundlage fehlte. Wichtig wäre es, die Zuständigkeiten für die COVID-19-Impfstoffbeschaffung und -logistik klar zu regeln, lautet eine zentrale Empfehlung. Außerdem sollten den Beschaffungsvorhaben aktenmäßig dokumentierte Bedarfsberechnungen auf Basis nachvollziehbarer Annahmen zugrunde liegen. Gesundheitsminister Johannes Rauch gab im Ausschuss zu bedenken, dass sich die Pandemie und auch die Einschätzungen der Wissenschaftler:innen kontinuierlich geändert hätten. Aus seiner Sicht war die gemeinsame Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen auf EU-Ebene eine Erfolgsgeschichte.

Hohe Kosten für Coronatests

Genauer untersucht hat der Rechnungshof auch den Einsatz der bevölkerungsweiten COVID-19-Tests durch das Gesundheitsressort, das Land Niederösterreich und die Stadt Wien, vor allem im Zeitraum 2020 und 2021. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Entscheidung für ein breites, bevölkerungsweites Testangebot im Jänner 2021 von der Bundesregierung und den Ländern ausging, obwohl das Gesundheitsministerium ein zielgerichtetes Testen präferierte. Fehlende Vorgaben führten unter anderem dazu, dass die Länder die Teststrategie unterschiedlich umsetzten. Der Rechnungshof ermittelte Kosten von mindestens 5,2 Mrd. € für alle COVID-19-Tests bis Ende 2022. Die Prüfer:innen empfehlen für die Zukunft die Festlegung von klaren Zielvorgaben, damit österreichweit eine vergleichbare Vorgehensweise gewährleistet werden könne. Bevölkerungsweite Tests sollten zudem künftig nur mehr abhängig von der epidemiologischen Lage und unter Zugrundelegung von Kosten-Nutzen-Aspekten durchgeführt werden. Gesundheitsminister Rauch erinnerte im Rechnungshofausschuss an die Anpassung der Teststrategie nach seinem Amtsantritt. Er wolle die Empfehlungen des Rechnungshofs umsetzen.

Ferner hat der Rechnungshofausschuss einen Bericht über das Projekt Haus der sozialen Sicherheit ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen.

Rechnungshofberichte zu Wald und Klimawandel

Der Rechnungshof geht von einem Spannungsfeld zwischen den Interessen des Klimaschutzes und jenen der Waldeigentümer hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzung von Wäldern aus, wie aus Prüfberichten zur Liegenschaftsverwaltung der Österreichischen Bundesforste AG und zum Thema "Wald im Klimawandel" hervorgeht. Das Fehlen einer Eigentümerstrategie der Bundesforste war der größte Kritikpunkt des Prüforgans, wobei diese laut Land- und Fortwirtschaftsminister Norbert Totschnig inzwischen erstellt wurde. Auch weitere Empfehlungen, etwa zur Compliance oder zum Objektmanagement, seien umgesetzt worden. Zur Kenntnis genommen hat der Rechnungshofausschuss auch eine Follow-Up-Überprüfung zur Schutzwaldbewirtschaftung.

Empfehlungen zur Sicherung der Lebensmittelversorgung

In einem weiteren Prüfbericht empfahl der Rechnungshof in Bezug auf die Lebensmittelversorgung in Österreich Maßnahmen, um die Ernährungssicherheit nachhaltig abzusichern und etwa den Wasser- und Bodenverbrauch im Auge zu behalten. Im Ausschuss erfuhren die Abgeordneten von Landwirtschaftsminister Totschnig, dass es bereits einen Entwurf für eine Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes gebe.

Überförderungen der Agrarmarkt Austria

Eine Rechnungshof-Prüfung der Agrarmarkt Austria zeigte Überförderungen bzw. Mehrfachförderungen in der Höhe von 9,74 Mio. € in Zusammenhang mit dem COVID-19-Härtefallfonds auf. AMA-Vorstandsvorsitzender Günter Griesmayr hielt dazu im Ausschuss fest, dass die Förderungen rechtens bezogen worden seien.

Weitere Rechnungshofberichte zur Wildbach- und Lawinenverbauung in Oberösterreich und der Steiermark sowie zur Gewässeraufsicht in Kärnten und Oberösterreich sind vom Rechnungshofausschuss ohne Debatte zur Kenntnis genommen worden. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.