Parlamentskorrespondenz Nr. 200 vom 04.03.2024

Parlament: Medienberichterstattung aus dem COFAG- und dem Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss

Start der Befragungen am 6. und 13. März 2024

Wien (PK) – Der COFAG-Untersuchungsausschuss und der Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss werden im Parlament im Lokal 1 Erwin Schrödinger stattfinden, wobei auch für Medienvertreter:innen ein Raumangebot im Ausschusslokal sowie im Auditorium zur Verfügung steht. Begonnen werden die Befragungen im COFAG-Untersuchungsausschuss am 6. März, im Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss am 13. März.

Eine Vorab-Akkreditierung für Medienvertreter:innen ist nicht erforderlich. Der Zugang zum U-Ausschussbereich ist für Medienvertrer:innen über den Haupteingang des Parlamentsgebäudes möglich.

Arbeitsplätze für Medienvertreter:innen

Für Vertreter:innen der Medien stehen im U-Ausschusslokal, in einem angrenzenden Medienraum für Video- und Fotojournalist:innen und im Auditorium, in das die Sitzungen als Livestream übertragen werden, Arbeitsplätze zur Verfügung. Via Livestream wird das Geschehen aus den U-Ausschüssen in das Auditorium übertragen, wo für schreibende Medienvertreter:innen Sitzplätze und Tische sowie für Foto- und Kamerateams Podeste zur Verfügung stehen. Medienarbeitsplätze sind mit einer ausreichenden Anzahl an Steckdosen versehen, ein leistungsstarkes WLAN ist vorhanden.

Für den Zutritt zu den Medienräumen gelten in Unterscheidung zum U-Ausschusslokal zwecks Wahrung einer redaktionsähnlichen Umgebung Kriterien, die gemeinsam mit der Vereinigung der Parlamentsredakteur:innen festgelegt worden sind.

Der Begriff Medienvertreter leitet sich dabei aus der Geschäftsordnung ab, darüber hinaus sind die Bestimmungen des Mediengesetzes und des Journalistengesetzes zu berücksichtigen. Grundsätzlich werden darunter hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten zu verstehen sein, die über das Geschehen berichten. Ein Presseausweis allein oder ein Akkreditiv eines Medienunternehmens für den U-Ausschuss im Allgemeinen begründen noch nicht zwingend eine Zuordnung unter diesem Begriff und einen Zutritt zu den Medienbereichen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien oder Behörden, Vertreterinnen und Vertreter politischer Parteien oder Interessensvertretungen sind grundsätzlich vom Zutritt zu den Medienräumen ausgeschlossen. Bei Zweifelsfragen kommt der Vereinigung der Parlamentsredakteur:innen beratende Funktion zu.

Die Medienräume stehen den Medienvertreter:innen 60 Minuten vor Beginn der Beratungen in den Untersuchungsausschüssen offen sowie bis 30 Minuten nach deren Abschluss.

Presspoint im Auditorium

Im Auditorium wird ein Presspoint eingerichtet. In diesem Raum ist ein fixes Setting vorhanden – mit Sitz- und Schreibgelegenheiten für Medienvertreter:innen und Podeste für Foto- und Kamerateams. Die Übertragung des Livestreams aus den U-Ausschüssen in das Auditorium wird bei Pressestatements jeweils unterbrochen.

Foto- und Filmmöglichkeiten gibt es beim Presspoint im Auditorium sowie im Bereich des Vorraums zum Ausschusslokal. Statement- und Interviewmöglichkeiten gibt es ausschließlich beim Presspoint im Auditorium. In den Gängen im Bereich der U-Ausschussörtlichkeit ist das Fotografieren und Filmen insbesondere aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, da es zu Drucksituationen kommen könnte. Für die Bereiche, in denen gefilmt und fotografiert werden kann, wird ausdrücklich auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte hingewiesen.

Ton- und/oder Bildaufnahmen der Liveübertragung in das Auditorium sind untersagt – wie auch Ton- und/oder Bildaufnahmen im Ausschusslokal Erwin Schrödinger selbst, sofern nichts anderes bestimmt ist (Kameraschwenk).

Im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Hausordnung kann die bzw. der Vorsitzende – wie auch bei bisherigen Untersuchungsausschüssen – mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Auskunftsperson einen Kamera- bzw. Fotoschwenk genehmigen. Dieser findet insbesondere vor Beginn der Befragung der Auskunftsperson statt. Im Ausschusslokal soll ein entsprechender Abstand zu den Auskunftspersonen eingehalten werden.

Wahrung der Persönlichkeitsrechte

Hingewiesen wird darauf, dass die Bekanntgabe der Identität von Auskunftspersonen eines Untersuchungsausschusses in den Medien nicht zulässig ist, wenn dadurch schutzwürdige Interessen einer oder eines Betroffenen verletzt werden. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf Bilder, sondern auch auf Namen und andere Angaben, die zum Bekanntwerden der Identität der Betroffenen führen können.

Die Befragungen von Auskunftspersonen und Sachverständigen sind grundsätzlich medienöffentlich. Nur aus besonderen, gesetzlich geregelten Gründen kann die Medienöffentlichkeit ausgeschlossen werden. Einen Ausschluss der Medienöffentlichkeit kann eine Auskunftsperson beantragen, der Verfahrensrichter, der Verfahrensanwalt oder ein Mitglied des Untersuchungsausschusses. Die Entscheidung darüber trifft die bzw. der Vorsitzende.

Organisatorisches

Um einen barrierefreien Zutritt für Medienvertreter:innen mit Behinderung sicherstellen zu können, bitten wir die Betreffenden, sich vorab beim Medienservice der Parlamentsdirektion zu melden: medienservice@parlament.gv.at. Mehr Informationen finden Sie unter www.parlament.gv.at/presse. (Schluss) keg