295/A(E)-BR/2021

Eingebracht am 24.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Bundesrät*innen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Karfreitag als Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen

 

 

Ein nicht-evangelischer Arbeitnehmer fühlte sich diskriminiert: Er klagte für seine Arbeit am Karfreitag zusätzlich zum Gehalt das Feiertagsarbeitsentgelt ein, wie es nach dem Arbeitsruhegesetz vor allem evangelischen Arbeitnehmer*innen gebühren würde.

 

Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Causa entschieden, dass die österreichische Gesetzeslage diskriminierend ist und der Karfreitag für alle Arbeitnehmer*innen, unabhängig von der Religion, ein freier Tag sein muss bzw. bei Arbeit am Karfreitag Feiertagsarbeitsentgelt zu zahlen ist, solange der Gesetzgeber nicht eine anderweitige diskriminierungsfreie Regelung trifft. Der Gesetzgeber war also gefordert klarzustellen, dass der nichtdiskriminierende Zugang zum arbeitsfreien Karfreitag, so wie alle arbeitsrechtlichen Ansprüche in Österreich allen Arbeitnehmer*innen zugutekommen.

 

Die ÖVP-FPÖ-Regierung, die ursprünglich noch davon sprachen, dass bei einer Neuregelung niemandem etwas weggenommen werden soll.

 

Es kam anders: Arbeitnehmer*innen können einmal pro Arbeitsjahr einen ihrer bisher zustehenden Urlaubstage als „persönlichen Feiertag“ wählen und müssen diesen Tag schriftlich mindestens 3 Monate vor dem Antritt bekannt geben, egal welcher Tag das ist.

Wenn Arbeitnehmer dann trotzdem „freiwillig“ arbeiten, weil der Arbeitgeber das verlangt, bekommt er zusätzlich zum normalen Gehalt, das Urlaubsentgelt und es wird kein Urlaubstag verbraucht.

 

Darüber hinaus wurden alle Kollektivvertragsbestimmungen außer Kraft gesetzt, die einzelne religiöse Gruppen (Evangelisch und Altkatholiken) einen Feiertag gewähren, ein Schlag ins Gesicht der Sozialpartnerschaft.

 

Insgesamt wird also kein zusätzlicher Feiertag für alle geschaffen, so wie es der EuGH vorgezeichnet hatte, sondern es wurde einigen Gruppen sogar einer weggenommen, nämlich Personen evangelischen oder altkatholischen Glaubens. Das bedeutet, dass es damit wieder zu einer Arbeitszeitverlängerung gekommen ist, entgegen aller damaligen Versprechen!

 

Am 7. Juni ließ nun der Landeshauptmann der Steiermark, der im ersten Halbjahr 2021 auch als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz fungiert, mit einem Vorschlag im Rahmen eines Empfangs für die Synoden der Evangelischen Kirchen aufhorchen, in dem er eine erneute Thematisierung des Karfreitags einforderte[1].

 

Diesem Ansinnen können wir als Sozialdemokrat*innen einiges abgewinnen, ist es doch im Angesicht der Krise mehr als notwendig über eine entsprechende Entlastung der Menschen in Arbeit und eine neue Verteilung von Arbeit an sich zu sprechen, was bedeutet, die schon damals kontraproduktive Arbeitszeitausweitung zurückzunehmen und den Karfreitag für alle Arbeitnehmer*innen als Feiertag zu schaffen.

 

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der der Karfreitag für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu einem gesetzlichen Feiertag wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210607_OTS0018/schuetzenhoefer-karfreitag-muss-wieder-auf-tagesordnung-kommen