332/A(E)-BR/2022

Eingebracht am 07.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Bundesrät:innen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

betreffend Kreditvergabe an Pensionist:innen

 

 

Immer wieder kommt es vor, dass Pensionist:innen trotz ausreichender Sicherheiten ab einem bestimmten Alter keinen Kredit mehr erhalten. Die Rechtslage in Österreich betreffend Wohnimmobilienkredite für Verbraucher ist einerseits durch die EU-Richtlinie 2014/17/EU grundsätzlich festgelegt und wurde in Österreich durch das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz umgesetzt. In Österreich bedeutet dies, dass Kredite, die mit Wohnimmobilien gesichert sind, zu Lebzeiten der Kreditnehmer vollständig zurückgezahlt werden müssen. Wenn dies nicht möglich ist, werden keine Kredite vergeben.

 

In Deutschland hingegen wurde durch das Bundesministerium der Finanzen und durch das Bundesministerium der Justiz eine „Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung“ erlassen, die in § 4 Abs. 3 u.a. folgende Regelung enthält:

 

„die Möglichkeit, dass der Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt, [kann] unberücksichtigt bleiben, wenn

1. wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer zu Lebzeiten den jeweils fälligen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehen, voraussichtlich vertragsgemäß nachkommen wird, und

2. der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Darlehensnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag stehenden Verbindlichkeiten und eventuellen Verwertungskosten bietet.“

 

Eine derartige Rechtslage sollte auch in Österreich Gültigkeit erlangen. Dies würde es ermöglichen, Kredite – bei vorhandenen Sicherheiten durch Immobilien – auch dann zu vergeben, wenn der Kreditnehmer vor Rückzahlung aller Raten allenfalls verstirbt. Nachdem die Rechtsgrundlage in beiden Staaten eine EU-Richtlinie bildet, spricht auch nichts dagegen, in Österreich eine entsprechende Regelung wie in Deutschland zu erlassen.

Die Möglichkeit einer Kreditaufnahme für Seniorinnen und Senioren ist nicht nur bereits jetzt in vielen Fällen wichtig (z.B. Einbau eines Treppenliftes, Umbau auf ein barrierefreies Bad etc.) sondern wird auch in naher Zukunft durch die Energiewende, d.h. den Umstieg auf erneuerbare Energie, noch wichtiger (z.B. Austausch von Gas- und Ölheizungen).

 

Viele Seniorinnen und Senioren können sich aber gerade diese – dann auch gesetzlich vorgeschriebenen – Investitionen nicht leisten.

 

 

 

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher nachfolgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, sich für die Interessen und Rechte der älteren Mitbürger:innen einzusetzen und gemeinsam mit dem Bundeskanzler und der zuständigen Bundesministerin für Justiz dem Nationalrat sowie dem Bundesrat ehebaldig eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der eine Rechtslage hergestellt wird, die es auch älteren Menschen in Zukunft ermöglicht, Kredite zu den üblichen Rahmenbedingungen aufzunehmen, um deren Teilhabe am sozial und wirtschaftlichen Leben ohne Benachteiligung zu ermöglichen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss