339/A(E)-BR/2022

Eingebracht am 02.06.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Bundesrät*innen Dominik Reisinger, Korinna Schumann,

Genossen und Genossinnen

betreffend vorgezogene Anpassung des Pflegegeldes

 

 

Mit den Änderungen im SHGG soll nunmehr das Pflegegeld bei pflegenden Angehörigen nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Das alleine ist aber nicht genug, um Menschen und vor allem Pflegegeldbezieher*innen zu helfen.

 

Die Teuerung nimmt exorbitante Formen an, das Geld in den Haushalten ist knapp. Das betrifft auch und insbesondere Personen mit Pflegebedarf. Sehr oft handelt es sich dabei um Pensionist*innen, denen bereits mit der Pensionsanpassung 2022 von 1,8 Prozent die Teuerung nicht einmal annähernd abgegolten wurde.

Aus diesem Grund fordert die SPÖ schon seit Monaten eine vorgezogene Pensionsanpassung in der Höhe von nunmehr bereit 5 Prozent. Damit wäre annähernd die Teuerung abgegolten und bei der nächsten Anpassung im kommenden Jahr, würde diese Anpassung berücksichtigt.

 

Das sollte aber auch für das Pflegegeld erfolgen. Eine vorgezogene Anpassung von 5 Prozent mit Mitte des Jahres könnte ein kleiner Beitrag zur Abfederung der Mehrkosten in allen Bereichen sein.

Die Menschen stöhnen unter der Last der Teuerungen und es ist höchst an der Zeit Maßnahmen zu setzen.

 

 

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher nachfolgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat sowie dem Bundesrat eine Regierungsvorlage für eine vorgezogene Anpassung des Pflegegeldes mit 1. Juli 2022 in Höhe von zumindest 5 Prozent zur Beschlussfassung zu übermitteln.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales