359/A(E)-BR/2022

Eingebracht am 20.10.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Bundesrates Markus Steinmaurer

betreffend Nichtbesteuerung von Überstunden-Zuschläge

 

Die Schwarz-Grüne Bundesregierung hat Österreich in eine noch nie dagewesene Krise geführt. Rekord-Inflation, unleistbare Energiepreise und daraus folgend eine allgemeine Teuerung historischen Ausmaßes gefährden die soziale Sicherheit, den hart erarbeiteten Wohlstand, die Betriebe im Land und damit hunderttausende Arbeitsplätze.

 

Viele Menschen leisten Überstunden, um mehr Einkommen zu erhalten und um sich das Leben weiterhin leisten zu können. Derzeit sind gemäß § 68 Einkommensteuergesetz 1988 Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 Euro monatlich, steuerfrei.

 

Diese Regelung gibt es unverändert seit 1. Jänner 2009. Eingeführt wurde sie unter dem Motto „Leistung muss sich lohnen“. Seither haben sich aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geändert, die Inflation etwa ist in den letzten Monaten exorbitant gestiegen. Diese Regelung ist daher nicht mehr zeitgemäß und muss dringend angepasst werden.

 

Die Regierung müsste dringend Maßnahmen setzen, kommt aber nicht in die Gänge und lässt in der Sozialpolitik, in der Wirtschaftspolitik, in der Energiepolitik sowie in der Außen- und EU-Politik sämtliche nachhaltige Initiativen zu einer Wende für die teuerungsgeplagte Bevölkerung vermissen. Einmalzahlungen können die Haushaltseinkommen nicht dauerhaft erhöhen.

 

Steuersenkungen sind dringend erforderlich und eine Senkung bei der Besteuerung von Überstunden ist eine Maßnahme, die rasch wirkt und jenen, die fleißig sind und mehr arbeiten, auch mehr Geld bringt.


 

Wer mehr arbeitet, muss auch mehr Geld im Börsel haben. Daher stellen die unterfertigen Bundesräte folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, eine Regierungsvorlage betreffend eine Änderung des § 68 Einkommensteuergesetzes vorzulegen, die die Steuerfreistellung der Zuschläge für zumindest die ersten 20 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt bis 200 Euro monatlich, sicherstellt.

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuss des Bundesrates zuzuweisen.