374/A(E)-BR/2023

Eingebracht am 14.04.2023
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Entschließungsantrag

der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Günter Pröller

und weiterer Bundesräte

betreffend Lohn- und Sozialversicherungspflicht statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten

 

Soziales
Die Gewährleistung gleicher Rechte und Chancengleichheit wird von Schweden als priortärer Schwerpunkt seiner Aktivitäten im Sozialbereich definiert. Unter Hinweis auf den essentiellen Beitrag, den Gleichbehandlungsstellen in diesem Bereich leisten, sollen die Verhandlungen zum im Dezember 2022 vorgelegten Richtlinienvorschlag zur Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit derselben vorangetrieben werden. Das BMSGPK ist vom Richtlinien-Vorschlag insbesondere betroffen, als es um die Standards für die:den Behindertenanwältin:Behindertenanwalt und ihre:seine Tätigkeit geht. Der Schutz und die Gewährleistung der vollen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll weiters im Wege der Umsetzung der EU-Behindertenstrategie 2021–2030 gefördert werden.
[1] (Seite 10 des Berichts)

 

Aktuell wird in vielen sogenannten Behindertenwerkstätten den beschäftigten Personen lediglich ein Taschengeld ausbezahlt. Dies ist weder wertschätzend noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des besonderen Engagements, das dort Personen mit besonderen Bedürfnissen an den Tag legen.

Deshalb sollte ein tatsächlicher Lohn und vor allem eine entsprechende Sozialversicherung durch diese Werkstätten bezahlt werden, damit die dort beschäftigten Personen die Möglichkeit haben, Versicherungszeiten, etwa in der Pensionsversicherung zu erwerben, um dann darauf auch eine entsprechende Altersversorgung aufsetzen zu können, die natürlich entsprechend auch durch die Leistung Dritter mit Zuschüssen auf öffentlichen Mitteln dann im Sinne einer Mindestpension usw. gestaltet sein muss.

Im Regierungsprogramm der aktuellen schwarz-grünen Bundesregierung 2020-2024 findet sich zu dieser Thematik folgender Satz: „Lohn statt Taschengeld-Gemeinsame Erarbeitung der Umsetzungsschritte mit den Stakeholdern“

 

Daher stellen die unterzeichnenden Bundesräte folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

·         Die Einführung eines verpflichtenden Mindestlohns für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten.

·         Die Einführung einer verpflichtenden Sozialversicherung, neben Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, insbesondere auch zur Pensionsversicherung, für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz des Bundesrates

 



[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/III-BR/806/imfname_1513967.pdf