412/A(E)-BR/2024

Eingebracht am 24.04.2024
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Entschließungsantrag

der Bundesrät:innen Korinna Schumann,
Genossinnen und Genossen

betreffend Datenlage zur Elternkarenz verbessern!

Die Gleichstellung der Geschlechter ist in Österreich verfassungsrechtlich verankert und ihre Erreichung eine Aufgabe der Politik. Zentrales Element der Gleichstellung der Geschlechter ist die Verteilung von bezahlter Arbeit und unbezahlter (Sorge-)Arbeit, wie die Kindererziehung. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist in den letzten Jahrzehnten immer weiter gestiegen: 74 % der Frauen mit Kind(ern) unter 6 Jahren und 79 % der Frauen mit Kind(ern) unter 15 Jahren sind erwerbstätig, während Männer in der gleichen Situation zu 94 % erwerbstätig sind.[1] Zudem sind Frauen deutlich öfter in Teilzeit beschäftigt als Männer[2], was für 40 % von ihnen aufgrund von Betreuungspflichten der Fall ist (Männer: 7 %).[3] Die Zeitverwendungsstudie[4] hat gezeigt, dass sich die Geschlechter-Lücke in der Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit hauptsächlich auf Seiten der Lohnarbeit verkleinert hat, während Frauen weiterhin etwa doppelt so viel unbezahlte Arbeit verrichten wie Männer.[5] Die Väterbeteiligung an der Elternkarenz hat sich in den letzten Jahren nicht maßgeblich verändert. Selbst unter den männlichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst geht weniger als 1/3 der Väter (2023: 28,7 %) in Elternkarenz[6], obwohl davon auszugehen ist, dass die Bedingungen für eine Elternkarenz durch die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes niederschwellig sind. Um künftig effektivere Maßnahmen als bisher zu treffen, ist es dringend erforderlich die Datenlage im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Elternteilzeit sowie die Inanspruchnahme von arbeitsrechtlicher Elternkarenz zu verbessern.

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, eine umfassendere Erhebung von Daten zur Elternkarenz und insbesondere der Väterbeteiligung zu veranlassen. Dafür erforderlich sind insbesondere folgende Maßnahmen:

·    Meldeverpflichtung der Arbeitgeber:innen über die Inanspruchnahme von Elternteilzeit,

 

·    Meldeverpflichtung der Arbeitgeber:innen über die Inanspruchnahme von arbeitsrechtlicher Elternkarenz,

 

·    Zur Überbrückung bis aussagekräftige Daten vorliegen, ein Ad Hoc Modul zum Mikrozensus zur Väterbeteiligung.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz



[1] Bundeskanzleramt (2024).  "Gleichstellung in Österreich – Zahlen, Daten und Fakten"; S. 70. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:91ba5335-f052-48c8-81c5-b2fa34644952/Gleichstellung-in-Oesterreich--Statistisches-Sammelwerk_2024.pdf

[2] Ebd. S. 82

[3] Ebd. S. 88

[4] https://www.statistik.at/services/tools/services/publikationen/detail/1735

[5] Ebd. S. 114

[6] Erledigung (parlament.gv.at)