BUNDESRAT

 

 

 

EINBERUFUNG

 

des Finanzausschusses

 

 

Dienstag, 4. Juli 2017, 13 Uhr im Lokal IV

 

 

Tagesordnung:

 

1.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) geändert wird

           (2170/A und 1721 d.B.)

2.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Aktiengesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert sowie aktienrechtliche Sonderregelungen über die planmäßige Abgabe von Aktien einer Arbeitgebergesellschaft erlassen werden (Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 – MitarbeiterBetStG 2017)

           (2231/A und 1722 d.B.)

3.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz geändert werden (Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 – MiFiGG 2017)

           (2237/A und 1723 d.B.)

4.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteuergesetz 1995 und das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert werden

           (2238/A und 1724 d.B.)

5.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird

           (2239/A und 1729 d.B.)

6.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18

           (1663 d.B. und 1731 d.B.)

7.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden (Referenzwerte-Vollzugsgesetz – RW-VG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Verbraucherkreditgesetz und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden

           (1662 d.B. und 1726 d.B.)

8.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz über den Verzicht des Bundes auf den die Abschlagszahlung übersteigenden Anteil der Forderungen gegen den Fonds „Sondervermögen Kärnten in Abwicklung“ (SvK-Verzichtsgesetz)

           (1659 d.B. und 1727 d.B.)

9.)         Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Energie-Control-Gesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Glücksspielgesetz, das Hypothekenbankgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, die Insolvenzordnung, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Maklergesetz, das Pensionskassengesetz, das Pfandbriefgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SE-Gesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Übernahmegesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Zahlungsdienstegesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden

           (1661 d.B. und 1728 d.B.)

10.)       Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG) erlassen wird und das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzstrafgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Devisengesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert werden

           (1660 d.B. und 1725 d.B.)

11.)       Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

           (1670 d.B. und 1732 d.B.)

12.)       Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

           (1638 d.B. und 1733 d.B.)

 

 

 

Ewald Lindinger

Vorsitzender

 

 

Wien, 2017 06 29

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu

den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.