BUNDESRAT

 

EINBERUFUNG

des Justizausschusses des Bundesrates

 

 

Dienstag, 21. Juli 1998, 13.33 Uhr im Lokal V

 

Tagesordnung:

1.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend Auslieferungsvertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika

(1083 d.B. und Zu 1083 d.B. und 1343 d.B.)

2.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen, das Handelsgesetzbuch, die 4. handelsrechtliche Einführungsverordnung, das Aktiengesetz, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Firmenbuchgesetz und das Preisauszeichnungsgesetz geändert sowie einige Bestimmungen über Fremdwährungs- und Goldklauseln aufgehoben werden (1. Euro-Justiz-Begleitgesetz - 1. Euro-JuBeG)

(1203 d.B. und 1344 d.B.)

3.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend Bundesgesetz betreffend Übernahmeangebote (Übernahmegesetz - ÜbG) sowie über Änderungen des Börsegesetzes und des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991

(1276 d.B. und 1345 d.B.)

 

4.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof

(1232 d.B., 1231 d.B. und 1347 d.B.)

5.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden

(1231 d.B., 1232 d.B. und 1347 d.B.)

6.

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Griechenland und des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik samt Erklärung der Republik Österreich zu Artikel IV Absatz 2 des Protokolls zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

(1285 d.B. und 1348 d.B.)

 

 

Josef Rauchenberger

Vorsitzender

 

 

 

Wien, 1998 07 14