BUNDESRAT

 

EINBERUFUNG

des Justizausschusses

 

Dienstag, 4. November 2014, 14 Uhr im Lokal II

 

 

Tagesordnung:

 

1.)           Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Unternehmensgesetzbuch zur Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geändert werden (GesbR-Reformgesetz – GesbR-RG)

          (270 d.B. und 297 d.B.)

2.)           Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm geändert wird

          (607/A und 298 d.B.)

3.)           Antrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl.Nr. 60/1974, geändert wird

          (202/A-BR/2014)

 

 

Christian Füller

Vorsitzender

 

 

 

Wien, 2014 10 30

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu

den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.