2646/AB-BR/2012

Eingelangt am 05.01.2012
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BM für Justiz

BMJ-Pr7000/0295-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Anfragebeantwortung

 

Frau
Präsidentin des Bundesrates

 

 

Zur Zahl 2856/J-BR/2011

Die Bundesräte Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Quotenregelung im öffentlichen Bereich“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Ich schicke voraus, dass ich die Fragestellung nicht nur auf die Ebene der Bezirksgerichte bezogen verstehe, sondern auf alle Organisationsebenen der Gerichte und Staatsanwalt­schaften einschließlich der Landes- und Oberlandesgerichte sowie des Obersten Gerichts­hofs, weiters der Oberstaatsanwaltschaften und der Generalprokuratur sowie schließlich auch unter Einbeziehung der im Bundesministerium für Justiz selbst tätigen Richterinnen und Richter, sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Eine ausschließlich auf die Bezirksgerichte bezogene Analyse wäre nicht zuletzt auf Grund der häufigen Personalbewegungen und Systemisierungsanpassungen wenig aussagekräftig und schließlich auch angesichts des Anfrageumfangs mit unvertretbarem Aufwand ver­bunden. Überdies ist zu bedenken, dass auch im Frauenförderungsplan für das Justizressort eine Trennung zwischen Bezirks- und Landesgerichten nicht vorgesehen ist, vor allem auch wegen der vergleichsweise geringen besoldungsrechtlichen Unterschiede.

Die nachstehende Aufstellung gibt daher ein aussagekräftiges Bild über die Gesamt­entwicklung der in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegenen Anteile der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, sowie Kanzleibediensteten im Justizressort.

Im Einzelnen verweise ich auf die angeschlossene Tabelle.

Frauenanteil

 

Richterinnen

Staatsanwältinnen

Rechtspflegerinnen

Kanzlei- bedienstete

höhere Verwendung
(Bereich Richterin bzw. Staatsanwältin)

2000

35,59%

26,69%

35,90%

82,93%

nicht verfügbar

2001

36,80%

27,72%

39,34%

84,13%

nicht verfügbar

2002

38,11%

29,07%

40,90%

85,08%

nicht verfügbar

2003

39,31%

31,60%

40,80%

85,39%

nicht verfügbar

2004

41,38%

34,75%

42,41%

86,86%

nicht verfügbar

2005

43,39%

36,36%

44,89%

87,03%

21,87%

2006

45,41%

37,54%

46,37%

87,78%

26,07%

2007

46,76%

37,38%

48,45%

87,83%

26,67%

2008

47,88%

43,32%

48,47%

87,51%

29,08%

2009

48,61%

45,25%

51,04%

87,96%

30,59%

2010

50,27%

46,59%

53,17%

88,08%

32,91%

2011

51,49%

48,70%

53,97%

88,05%

34,94%

01.12.2011

52,40%

50,00%

55,26%

88,22%

noch nicht verfügbar

 

 

Wien,      . Dezember 2011

 

 

 

Dr. Beatrix Karl