2646/AB-BR/2012
Eingelangt am 05.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
|
BMJ-Pr7000/0295-Pr 1/2011 |
||
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Bundesrates
Zur Zahl 2856/J-BR/2011
Die Bundesräte Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Quotenregelung im öffentlichen Bereich“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Ich schicke voraus, dass ich die Fragestellung nicht nur auf die Ebene der Bezirksgerichte bezogen verstehe, sondern auf alle Organisationsebenen der Gerichte und Staatsanwaltschaften einschließlich der Landes- und Oberlandesgerichte sowie des Obersten Gerichtshofs, weiters der Oberstaatsanwaltschaften und der Generalprokuratur sowie schließlich auch unter Einbeziehung der im Bundesministerium für Justiz selbst tätigen Richterinnen und Richter, sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Eine ausschließlich auf die Bezirksgerichte bezogene Analyse wäre nicht zuletzt auf Grund der häufigen Personalbewegungen und Systemisierungsanpassungen wenig aussagekräftig und schließlich auch angesichts des Anfrageumfangs mit unvertretbarem Aufwand verbunden. Überdies ist zu bedenken, dass auch im Frauenförderungsplan für das Justizressort eine Trennung zwischen Bezirks- und Landesgerichten nicht vorgesehen ist, vor allem auch wegen der vergleichsweise geringen besoldungsrechtlichen Unterschiede.
Die nachstehende Aufstellung gibt daher ein aussagekräftiges Bild über die Gesamtentwicklung der in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegenen Anteile der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, sowie Kanzleibediensteten im Justizressort.
Im Einzelnen verweise ich auf die angeschlossene Tabelle.
Frauenanteil |
|||||
|
Richterinnen |
Staatsanwältinnen |
Rechtspflegerinnen |
Kanzlei- bedienstete |
höhere
Verwendung |
2000 |
35,59% |
26,69% |
35,90% |
82,93% |
nicht verfügbar |
2001 |
36,80% |
27,72% |
39,34% |
84,13% |
nicht verfügbar |
2002 |
38,11% |
29,07% |
40,90% |
85,08% |
nicht verfügbar |
2003 |
39,31% |
31,60% |
40,80% |
85,39% |
nicht verfügbar |
2004 |
41,38% |
34,75% |
42,41% |
86,86% |
nicht verfügbar |
2005 |
43,39% |
36,36% |
44,89% |
87,03% |
21,87% |
2006 |
45,41% |
37,54% |
46,37% |
87,78% |
26,07% |
2007 |
46,76% |
37,38% |
48,45% |
87,83% |
26,67% |
2008 |
47,88% |
43,32% |
48,47% |
87,51% |
29,08% |
2009 |
48,61% |
45,25% |
51,04% |
87,96% |
30,59% |
2010 |
50,27% |
46,59% |
53,17% |
88,08% |
32,91% |
2011 |
51,49% |
48,70% |
53,97% |
88,05% |
34,94% |
01.12.2011 |
52,40% |
50,00% |
55,26% |
88,22% |
noch nicht verfügbar |
Wien, . Dezember 2011
Dr. Beatrix Karl