2649/AB-BR/2012

Eingelangt am 27.01.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0071-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
 

 


An den

Präsidenten des Bundesrates

Gregor Hammerl

 

Parlament

1017    Wien

 

Wien, am     . Jänner 2012

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Bundesräte Dr.in  Winzig, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. November 2011 unter der Nr. 2858/J-BR/2011 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend ÖBB-Kundenparkplätze in Vöcklabruck gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Warum kann die ÖBB für ihre Kundenparkplätze eine finanzielle Beteiligung durch die Stadt einfordern, obwohl es im Gegensatz dazu für private Unternehmen generell keine geförderten Parkplätze gibt?

 

Park & Ride - Anlagen im Bereich von Bahnhöfen und Haltestellen erfüllen eine Schnittstellenfunktion zwischen straßengebundenem Individualverkehr und schienengebundenem öffentlichen Verkehr und sind daher mit dem verbindlichen Stellplatzangebot privater Unternehmen nicht vergleichbar. Die Finanzierung der Park & Ride - Anlagen erfolgt österreichweit zu 50 % durch das Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen, die verbleibenden 50 % werden durch die Träger der Straßenbaulast beziehungsweise durch das jeweilige Land und die jeweilige Standortgemeinde getragen. Die Details für die Planung, Durchführung, Erhaltung und Finanzierung dieser Anlagen werden jeweils in einem Übereinkommen zwischen den Vertragspartnern festgehalten.

 

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Wie viele Parkplätze müssten aus Ihrer Sicht für 4200 Bahnkunden von den ÖBB zur Verfügung gestellt werden?

Ø  Welche Maßnahmen treffen Sie im Hinblick auf den bevorstehenden Frequenzrückgang des Bahnhofes der Bezirkshauptstadt Vöcklabruck aufgrund mangelnder Parkplätze sowie aufgrund der neuen privaten Westbahnhaltestelle/Haselsteiner in Attnang-Puchheim?

 

Die Situation in Vöcklabruck ist dadurch gekennzeichnet, dass die genannten 110 Parkplätze auf ÖBB-Grund nur dadurch zustande kommen, dass ca. 70 Stellplätze widmungswidrig in Ladeplatzbereichen von den Parkern in Anspruch genommen werden. Die Situation der in diesen Ladebereichen abgestellten Fahrzeuge wurde von der Behörde gegenüber der ÖBB-Infrastruktur AG beanstandet. Daher mussten Schritte zur organisatorischen Trennung zwischen den Ladebereichen und dem Stellplatzbereich für Bahnkund/innen eingeleitet werden. Bereits jetzt werden zur Bereitstellung von Stellplätzen Ladebereiche der ÖBB-Infrastruktur AG gesperrt und als Kundenstellplätze freigegeben. Diese Vorgangsweise ist auch mit der Stadt Vöcklabruck abgestimmt.

 

Derzeit finden weitere Abstimmungen mit Vertreter/innen der Stadt Vöcklabruck statt, um das Angebot an Kundenstellplätzen im Rahmen einer gemeinsam zu errichtenden P & R - Anlage nachhaltig zu erhöhen, wobei von einem erheblichen Frequenzrückgang an Bahnkund/innen in Vöcklabruck nicht auszugehen ist.