2662/AB-BR/2012

Eingelangt am 22.02.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.500/0016-I/PR3/2011    

DVR:0000175

 
An den

Präsidenten des Bundesrates

Gregor Hammerl

Parlament

1017    W i e n

 

 

 

 

Wien, am     . Februar 2012

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Der Bundesrat Krusche und weitere Bundesräte haben am 22. Dezember 2011 unter der Nr. 2872/J-BR/2011 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die luftverkehrspolitischen Zielsetzungen - Luftfahrtstrategie Österreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:           

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie weit sind die unter Ihrem Amtsvorgänger begonnenen Arbeiten für die „Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans (Masterplan) für die Luftfahrt“ zum Zeitpunkt Ihres Amtsantrittes gediehen gewesen und welche Elemente konnten Sie für die „Road Map Luftfahrt“ übernehmen?

 

Zum Zeitpunkt meines Amtsantrittes lagen bereits einige Elemente zur Erarbeitung einer langfristigen Strategie für die österreichische Luftverkehrspolitik vor. Im Frühjahr 2008 wurde beispielsweise die FTI-Luftfahrtstrategie (Österreichische Forschungs-, Technologie- und Innovationsstrategie für die Luftfahrt) veröffentlicht. Die zum Zeitpunkt meines Amtsantrittes vorliegenden Ergebnisse sind mit in die Entwicklung der Road Map Luftfahrt 2020 eingeflossen. Diese Arbeiten wurden in Zusammenarbeit mit Vertretern der österreichischen Luftverkehrswirtschaft, der Interessensvertretungen, anderen Ressorts und internationalen Experten gemeinsam weitergeführt und abgeschlossen.

 

 

Zu Frage 2:

Ø  Welche Hauptstoßrichtungen werden mit der „Road Map Luftfahrt“ verfolgt?

 

 

Die zentralen Ziele der Road Map Luftfahrt 2020 für den Luftverkehrsstandort Österreich sind:

 

·         Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Luftverkehrswirtschaft

·         Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Infrastruktur

·         Betrachtung des Luftverkehrs als Gesamtsystem

 

 

Zu Frage 3:

Ø  Mit welchen infrastrukturpolitischen Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass sich die österreichische Luftverkehrswirtschaft bestmöglich entwickeln kann?

 

 

Die Road Map Luftfahrt 2020 enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Infrastruktur, welche einerseits in den Bereich des BMVIT als auch in jenen der anderen relevanten Stakeholder fallen. Dazu zählen auf Ebene des BMVIT zum Beispiel die stärkere Einbindung des Luftverkehrs in intermodale Gesamtverkehrskonzepte, welche durch die Anbindung des Flughafen Wiens in das höherrangige Schienennetz erreicht wird, sowie das Luftfahrtforschungsprogramm TAKE OFF, welches das Ziel verfolgt, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Luftfahrtwirtschaft und -zulieferindustrie weiter zu verbessern.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Was werden Sie unternehmen, um die von der Bundesregierung konträr zum Regierungsprogramm zu verantwortende zusätzliche, den Wettbewerb verzerrenden Auflagen und Kostenbelastungen wieder rückgängig zu machen?

 

 

Da aufgrund der räumlichen Konzentration in Europa der Standortwettbewerb deutlich gegeben ist, werden Bestrebungen unterstützt, welche die Schaffung gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen auf EU-Ebene zum Ziel haben. Bestehende österreichische, sowie europäische Instrumente werden dabei regelmäßig evaluiert.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø  Wann wird die angekündigte Novelle zum Flugsicherheitsgesetz in Begutachtung gehen?

Ø  Welche Zielsetzungen wird diese Novelle verfolgen?

 

 

Ein „Flugsicherheitsgesetz“ ist in meinem Ressort nicht bekannt.

 


Zu Frage 7:

Ø  Wie werden Sie sicherstellen, dass beispielsweise Flughafensicherheitsausweise, die Inländern ausgestellt werden, auf allen österreichischen Flughäfen Gültigkeit haben?

 

 

Die hier zitierten „Flughafensicherheitsausweise“ sind gemäß der EU-VO 185/2010 Flughafenausweise, welche den Zugang zu Sicherheitsbereichen auf dem jeweiligen Flughafen erlauben. Die Sicherstellung der gegenseitigen Anerkennung auf den österreichischen Verkehrsflughäfen ist gemäß EU-VO 185/2010, Punkt 1.2.2.1, nicht zulässig. Der Zugang zu Sicherheitsbereichen ist nur Personen und Fahrzeugen gestattet, wenn legitime Gründe dies erfordern; das heißt demnach, dass nur jenen Personen der Zugang zu den Sicherheitsbereichen des jeweiligen Flughafens gestattet ist, wenn diese dort auch ihren Dienst versehen oder die dienstliche Notwendigkeit dies erfordert.

 

 

Zu Frage 8:

Ø  Welche die Effizienz steigernde Stärkung der Obersten Zivilluftfahrtbehörde streben Sie an?

 

 

Eine der Maßnahmen, die in der Road Map Luftfahrt vorgesehen ist, ist die Schaffung einer zukunftsorientierten Organisation der Luftfahrtbehörden in Österreich. Dazu läuft gegenwärtig ein Projekt im BMVIT, dessen Ziel nach umfassender Analyse der derzeitigen Kompetenzverteilung und Prozesse die Erarbeitung einer effizienten Behördenstruktur ist.

 

 

Zu Frage 9:

Ø  Auf Grund welcher Verhandlungsergebnisse wurde das aktuelle Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten abgeschlossen?

 

 

Das aktuell gültige Luftverkehrsabkommen zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde aufgrund der Verhandlungsergebnisse der bilateralen Luftverkehrsverhandlungen im Jahre 1987 abgeschlossen. Das Abkommen ist seit 1990 in Kraft.

 

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Ø  Werden Sie das vom Rechnungshof angemahnte Projekt der Zusammenlegung der Wetterdienste wieder aufgreifen?

Ø  Wenn ja, bis wann und mit welcher Zielsetzung?

Ø  Wenn nein, weswegen nicht?

 

 

Gegen Ende 2009 wurde im Zuge der Verwaltungsreform eine Arbeitsgruppe „Wetterdienste“ unter

dem Vorsitz des BMWF eingerichtet. Von einer Zusammenlegung der drei Wetterdienste wurde schlussendlich abgesehen, weil aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung keine weiteren

signifikanten Synergien zu erwarten sind.


Das 1986 abgeschlossene Verwaltungsübereinkommen wurde mit Wirkung vom 01.01.2011 zwischen dem BMVIT, dem BMLVS und dem BMWF mit dem Ziel neu gefasst, bei möglichst ökonomischen und sparsamen Einsatz der Budgetmittel eine Koordination jener Angelegenheiten, welche für die drei Fachbereiche zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge gemeinsam notwendig sind, sicherzustellen und damit jede Doppelgleisigkeit im Rahmen der technischen und betrieblichen Abwicklung der hoheitsnahen meteorologischen Aufgaben in Österreich zu vermeiden.

 

Zu den Fragen 13 bis 16:

Ø  Werden Sie dafür Sorge tragen, dass der Standard der e-government Anwendung, den Ihre Regierungskollegin Heinisch-Hosek kürzlich in Berlin mit Stolz präsentierte, auch bei der staatlichen Austro Control GmbH verwirklicht wird?

Ø  Wenn ja, bis wann?

Ø  Wenn nein, weswegen nicht?

Ø  Wie verantworten Sie die Tatsache, dass die staatliche Austro Control GmbH bei der Umsetzung des e-government säumig ist.

 

 

Seitens der Austro Control GmbH wird der Bereich e-government mit dem Ziel die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern und bürokratische Abläufe zu vereinfachen weiter ausgebaut und forciert. Dies ist parallel mit dem derzeit laufenden Prozess der umfangreichen Umstellung von nationalem auf EU-Recht im Bereich der Luftfahrtlegistik geplant.

 

Aktuell ist eine Neugestaltung des Internetportals der Austro Control GmbH in Finalisierung. Neben dem Österreichischen Nachrichtenblatt für Luftfahrer (ÖNFL) wird dann zusätzlich auch beispielsweise die Aeronautical Information Publication (AIP) online zur Verfügung stehen.

 

Andere Serviceleistungen der Austro Control GmbH wie die Online-Abfrage von Flugwetterdaten, die Aufgabe von Flugplänen via Internet oder die elektronische Übermittlung von Störungsmeldungen wurden bereits erfolgreich umgesetzt.