2710/AB-BR/2012

Eingelangt am 04.12.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

An den

Präsidenten des Bundesrats

Georg KEUSCHNIGG

 

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.410/0007-I/4/2012                                      Wien, am 4. Dezember 2012

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

 

Die Bundesräte Dr. Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Oktober 2012 unter der Nr. 2922/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref­fend Verlängerung der derzeit geltenden Schwellenwerte-Verordnung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

Ø  Halten Sie in der momentanen wirtschaftlichen Situation und angesichts der nicht so erfreulichen Prognosen konjunkturbelebende und verwaltungsvereinfachende Maßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben, für angebracht und notwendig?

Ø  Welche sonstigen konjunkturbelebenden, verwaltungsvereinfachenden Maßnah­men können Sie sich vorstellen bzw. werden Sie umsetzen?

 

Ein unbürokratisches Vergabewesen, das die regionale Wirtschaft stärkt und sich an den Bedürfnissen der Auftraggeberinnen und Auftraggeber orientiert, ist mir ein großes Anliegen. Im Rahmen der Regierungsklausur am 9.11.2012 hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die Schwellenwertverordnung um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø  Werden Sie die derzeitige Schwellenwerteverordnung ein weiteres Mal, auch über das Jahr 2012 hinaus, verlängern?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

Die Geltung der Schwellenwerteverordnung 2012 wird mit der „Verordnung des Bun­deskanzlers, mit der die Schwellenwerteverordnung 2012 geändert wird“ bis zum

31. Dezember 2013 verlängert. Die Verordnung wird nach Vorliegen der Zustimmung der Länder gemäß Art. 14b Abs. 5 B‑VG kundgemacht werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen