2727/AB-BR/2013

Eingelangt am 21.06.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Bundesrat Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. April 2013 unter der ZI. 2945/J-BR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Menschenrechtspolitik des Außenministeriums in Bezug auf homophobe Gesetzgebung in Uganda und Russland“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Österreich beteiligt sich aktiv an der Ausarbeitung von Leitlinien zur Stärkung der Menschenrechte von Lesbian Gay Bisexual Transsexual and Intersexual (LGBTI)-Personen, um eine kohärente und konsistente EU-Politik gegenüber Drittstaaten in diesem Bereich sicherzustellen. Die Leitlinien werden aller Voraussicht nach beim Rat Auswärtige Angelegenheiten am 24. Juni 2013 verabschiedet.

Die österreichischen Botschaften nehmen an den lokalen EU-Koordinierungsmechanismen teil, um eine einheitliche und damit stärkere Linie vertreten zu können.

Zu den Fragen 2 bis 9:

Das Thema Diskriminierung von LGBTI-Personen und die damit im Zusammenhang stehende russische Gesetzgebung werden gegenüber russischen Gesprächspartnern sowohl bilateral als auch im EU-Rahmen regelmäßig aufgebracht. Bereits im Februar 2012 habe ich

dieses Problem gegenüber meinem russischen Amtskollegen Lawrow thematisiert. Auch im Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Russland steht dieses Thema auf der Tagesordnung. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass von Seiten der russischen Zivilgesellschaft oftmals Befürchtungen geäußert werden, dass Interventionen von außen in der Frage der LGBTI-Gesetzgebung kontraproduktiv sein könnten.


Österreich hat die diskriminierungsfreie Durchsetzung der Menschenrechte für LGBTI- Personen auch bei der Universellen Staatenprüfung Russlands durch den VN- Menschenrechtsrat im April 2013 angesprochen und ausdrücklich die Überprüfung der gesetzlichen Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit empfohlen. Russland hat bis zur Tagung des Menschenrechtsrates im September 2013 Zeit, um auf die bei der Staatenprüfung erhaltenen Empfehlungen zu reagieren.

Auch der Entwurf zur Anti-Homosexualitätsgesetzgebung in Uganda enthält eine Reihe schwerwiegender Eingriffe in die Menschenrechte. Bereits 2009 wurde der Entwurf des Gesetzes erstmals vom Parlament in Uganda behandelt, und Österreich engagiert sich seither mit anderen Staaten und im Rahmen der EU gegen dieses Gesetzesvorhaben und für eine Stärkung der Menschenrechte für LGBTI-Personen. Anlässlich der Universellen Staatenprüfung Ugandas durch den VN-Menschenrechtsrat im Oktober 2011 hat Österreich Uganda zur Entkriminalisierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen aufgefordert. Diese Empfehlung wurde jedoch von Uganda nicht angenommen.

Die Entwicklung in dieser Angelegenheit in Uganda wird von Österreich und den EU- Partnern genau verfolgt. Eine Thematisierung gegenüber ugandischen Gesprächspartnern erfolgt in enger Abstimmung mit anderen gleichgesinnten Partnern. Dabei muss auch den Bedenken der ugandischen Zivilgesellschaft entsprechend Rechnung getragen werden, dass sich ein Lobbying gegen den ugandischen Gesetzesentwurf unter Umständen als kontraproduktiv erweisen könnte und dem Gesetzesentwurf sogar zusätzliche Unterstützung bescheren könnte.

Zu den Fragen 10 und 11:

Generell bildet die Förderung der Menschenrechte, der Gendergerechtigkeit sowie des

gleichen Zuganges zum Recht einen Schwerpunkt der Interventionen in Uganda. Beispielsweise fördert die österreichische Entwicklungszusammenarbeit Programme und Projekte zur Rehabilitation von Opfern sexueller Gewalt, zur Förderung des gender budgeting sowie ein regionales Programm zur Bekämpfung von zugrundeliegenden Faktoren geschlechtsspezifischer Ungleichheiten in Uganda und Ostafrika.