Bundesrat Stenographisches Protokoll 620. Sitzung / Seite 90

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 29. November 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz geändert wird (374 und 469/NR sowie 5305/BR und 5361/BR der Beilagen)

Präsident Josef Pfeifer: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Bericht, meine Damen und Herren, liegt schriftlich vor.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Josef Pfeifer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Gerhard Tusek. Ich bitte ihn, zu sprechen.

14.52

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Dieser Gesetzesbeschluß steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Änderung beziehungsweise Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten. Tatsache ist, daß viele Konsumenten eine längere Öffnungszeit der Geschäfte wünschen und – wie die Erfahrungen gerade an den langen Einkaufsamstagen gezeigt haben – auch tatsächlich in Anspruch nehmen.

So positiv die Möglichkeit für den Konsumenten auch sein mag, künftighin an jedem Samstagnachmittag einkaufen zu können, so wirft diese Möglichkeit natürlich Probleme und Benachteiligungen bei den Betroffenen – das sind immerhin über 238 000 Handelsangestellte in Österreich – auf. Des einen Freud, des anderen Leid – das zeigt sich hier ganz deutlich.

Ich möchte an dieser Stelle noch eine persönliche Bemerkung anfügen. Ich weiß, wovon ich in diesem Zusammenhang rede, denn meine Eltern waren als Handelsangestellte tätig, und ich kenne aus meiner Kindheit sehr genau, mit welcher Belastung und mit welch großartigem Einsatz gerade Handelsangestellte ihre Tätigkeit ausüben.

Ich bin grundsätzlich für Flexibilisierung und Liberalisierung, aber auch für einen gewissen Mindestschutz der Betroffenen. Daher halte ich diesen heute zu bestätigenden Gesetzesbeschluß, daß Arbeitnehmer, die im Handel tätig sind und die an einem Samstag nach 13 Uhr arbeiten müssen – zum Wohle vieler Konsumenten – persönlich den Vorteil bekommen, daß sie den nächsten Samstag dann zur Gänze frei haben. Ich glaube, das ist wichtig, und das sind wir diesen Menschen auch im Sinne ihrer Familien schuldig.

Ich weiß aber auch, daß gerade diese Regelung von großen Handelsketten sicher leichter zu administrieren sein wird als vom kleinen Greißler um die Ecke, der vielleicht nur einen oder zwei Handelsangestellte beschäftigt beziehungsweise beschäftigen kann. Es ergeben sich durch diese Regelung – auch das sollen wir ganz klar sehen – gewisse Benachteiligungen für die kleinen Betriebe. Aber ich bin davon überzeugt, daß es die kleinen und überschaubaren Einheiten im Sinne einer echten Partnerschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen werden, diese Probleme zufriedenstellend zu lösen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite