Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 77

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arbeitsfreie Sonntag auch künftig ein Grundprinzip der Arbeitszeitgestaltung sein wird. An eine generelle Aufhebung, wie es gerne dargestellt wird, des Verbotes der Sonntagsarbeit ist nicht gedacht. Sonn- und Feiertagsarbeit bleibt wie bisher grundsätzlich verboten, denn sie wird nur dann möglich, wenn sie ausdrücklich zugelassen wird. Der Entschließungsantrag spricht davon, daß die vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten absolut restriktiv gehandhabt werden. Ich identifiziere mich mit der Aussage der Regierungsparteien im Entschließungsantrag des Nationalrates. Wir alle betrachten doch den arbeitsfreien Sonntag als zur Kultur des gesellschaftlichen und familiären Zusammenlebens gehörig. Und so, verehrte Damen, geschätzte Herren, wird es auch bleiben.

Frau Bundesministerin! Ich habe eine Sorge, und die ist, daß Unternehmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Österreich Aufträge nach erfolgter Ausschreibung, wie es eben Verpflichtung ist, annehmen und sich dann nicht an das Arbeitsruhegesetz halten. Wir wissen bereits, daß Kontrollen und Beanstandungen durch die Arbeitsinspektion im wesentlichen sanktionslos bleiben. Nur mit Deutschland besteht bisher ein Rechtshilfeabkommen, und da müssen wir Maßnahmen setzen. Da sind wir als österreichische Sozialpartner aufgerufen, etwas zu unternehmen, daß es nicht in Österreich zur Arbeitsplatzvernichtung durch unlautere Konkurrenz aus der Europäischen Union kommt, mit denen noch kein Abkommen wie mit Deutschland besteht. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Ich jedenfalls möchte, daß auch die Christen aus anderen europäischen Mitgliedstaaten Anspruch auf Sonntagsruhe haben. Das ist mir ein besonderes Anliegen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.49

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Drochter. – Bitte.

13.49

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen, liebe Kollegen! Kollege Freiberger, Kollege Schaufler und Frau Bundesministerin Hostasch haben sehr ausführlich über das Arbeitsruhegesetz beziehungsweise über das Arbeitszeitgesetz gesprochen. Trotz der umfassenden Aufklärung möchte ich Kollegen Weilharter, der den Platz gewechselt hat, aber auch Kollegen Bösch das Angebot machen, Ihnen kostenlos einen Platz bei einem Kurs einer Gewerkschaft oder des ÖGB oder der von Ihnen so geschätzten Arbeiterkammer anzubieten, in dem über Arbeitszeitfragen, Arbeitszeitgestaltung und Betriebsvereinbarungen referiert und auch gelehrt wird, weil ich annehme, daß die Ausführungen der Frau Bundesministerin sehr umfassend gewesen sind, aber vielleicht doch zu schnell vorgetragen worden sind. (Zwischenruf des Bundesrates Weilharter. )

Zu Kollegen Bösch möchte ich nur sagen, daß er hier nichts anderes getan hat, als das Sprücherl seines Parteivorsitzenden Haider im Nationalrat schlecht und außerdem noch unvollständig wiederzugeben. Aber das zeigt, wie ernsthaft sich die freiheitlichen Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat mit Arbeitnehmeranliegen auseinandersetzen. Kollege Weilharter! Sie sind ja die Spitze bei Ihrer Wortmeldung gewesen! Sie zitieren aus Goethes Faust: Ein politisch Lied – ein grausig Lied. – Ich kann Ihnen nur sagen, daß das genau auf Ihren Parteivorsitzenden Haider paßt, wenn er seine Stimme erhebt. (Bundesrätin Riess-Passer: Man muß seine eigenen Witze machen, wenn man lustig sein will!)

Aber ich darf Ihnen noch eines sagen: August 1996 war der Beginn der umfassenden Begutachtung des Arbeitszeitgesetzes, Kollege Weilharter! (Bundesrat Dr. Tremmel: Was ist dabei herausgekommen?) Sie sind in neun Monaten nicht draufgekommen, daß in Österreich ein Arbeitszeitgesetz diskutiert wird. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Sie sind nicht draufgekommen, daß Bundesminister Hums im Parlament eine Novellierung zum Arbeitszeitgesetz eingebracht hat. All das ist an Ihnen vorbeigegangen. Man merkt, daß Sie nur hier stehen und nur rhetorisch für Arbeitnehmerrechte eintreten, aber in der Praxis überhaupt nicht bereit sind, sich mit dieser Frage ernsthaft auseinanderzusetzen. Das läßt einige Schlüsse zu.


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