Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 180

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die in Europa unvorstellbar wären. Daher ist ein Zusammenschluß zu einer französisch-russisch-deutsch-österreichischen Produktion – wie Sie sie genannt haben – durchaus empfehlenswert, weil man auf diese Weise Mittel lukrieren kann, die weit über unsere Möglichkeiten hinausgehen. Das war der Grund, warum wir diesen Passus aufgenommen haben: um uns nicht von einer internationalen Koproduktion von vornherein auszuschließen. Das war ein wichtiger Teil dieser Filmnovelle.

Ganz untergegangen ist, daß mit dieser Novelle 15 Prozent für die Nachwuchsförderung und Innovationsförderung zur Verfügung gestellt werden. Es wurde also auch jungen Talenten einen Nachwuchstopf zur Verfügung gestellt.

Wie gesagt, die Referenzfilmförderung war unser Ziel. Es hat nun eine erfolgsabhängige Förderung Einzug gehalten, und ich glaube, daß alle Kriterien, die gefordert wurden, mit dieser Filmförderung auch erfüllt werden. Und da wir auch gefordert sind, die Mittel der Filmförderung zu erhöhen, haben wir uns vorgenommen, diese Mittel für den Filmförderungstopf von 100 Millionen auf 120 Millionen, als somit um 20 Prozent, zu erhöhen, und das ist eine sehr ansehnliche Summe. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

22.09

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlagen (770 und 964/NR sowie 5621/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung: Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten samt Anlagen.

Ich darf Herrn Bundesrat Freiberger um den Bericht bitten.

Berichterstatter Horst Freiberger: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelenheiten samt Anlagen liegt Ihnen schriftlich vor. Ich spare mir und Ihnen daher die Verlesung dieses Berichtes.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd, er enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Jänner 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.


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