Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 35

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Wir stehen nun vor der Situation, daß statt einer ordentlichen Ausgliederung nur die Umwandlung in Anstalten des Bundes ermöglicht werden soll. Und dies scheint uns leider eben keine ganze, sondern eine halbe Lösung zu sein.

Im Kulturbericht 1996 ist darüber hinaus eine wirklich sehr gute Übersicht über Besucher- und Budgetentwicklungen in den einzelnen Museen enthalten, allerdings sind die Zielvorgaben, wie sich die Museen in Zukunft entwickeln sollen, nicht eindeutig definiert.

Ich möchte nun zum 1. Punkt der Tagesordnung kommen, nämlich zum Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EG verbrachten Kulturgütern.

Der Kulturausschuß hat sich sehr eingehend mit dieser Thematik beschäftigt, und auch quer durch alle Medien und alle Diskussionen hat man sich mit dieser Materie befaßt. Durch die Umsetzung dieser Richtlinie wird zwar das österreichische Ausfuhrverbotsgesetz noch perfektioniert, da nun unrechtmäßig ins EU-Ausland verbrachte nationale Kulturgüter zurückgefordert werden können, allerdings muß in Zukunft jeder Käufer und jede Käuferin, die oder der im EU-Ausland ein Kulturgut erworben hat, befürchten, daß dieses vom Ursprungsland zurückgefordert wird – die Gutgläubigkeit ist damit wirklich in Frage gestellt. Zwar wird der finanzielle Schaden, wenn die Sorgfaltspflicht nicht verletzt wurde, beglichen, nicht jedoch der ideelle Wert, doch ich glaube, gerade im Kunst- und Kulturbereich geht es ja genau darum. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Ich halte diese Integration der EU-Richtlinie für eine Aufweichung des § 367 ABGB, des Grundsatzes des guten Glaubens. Das heißt, mit der Umsetzung dieser Richtlinie, die durchaus ihre Vorteile hat, wird massiv in unser Zivilrecht eingegriffen und die sich daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind momentan noch in keinster Weise vorhersehbar oder absehbar.

Wir hielten es für wesentlich zweckmäßiger, mit einer möglichen Umsetzung der Richtlinie so lange zu warten, bis der Europäische Gerichtshof die Klage der Kommission gegen Deutschland bearbeitet und entschieden hat. Dann sollten wir uns noch einmal dieser Diskussion stellen und vorab eine wirklich ernsthafte Debatte in allen Bereichen dieses Hauses – im Nationalrat, im Kulturausschuß – über dieses Ausfuhrverbotsgesetz führen.

Für kurze Zeit, meine Damen und Herren, hat es wirklich so ausgesehen, als ob endlich Bewegung in den Kunst- und Kulturbereich käme, als ob wir über die veralteten Strukturen hinwegsehen könnten, als ob hier neuer Schwung hineinkäme, seien es nun die Bundestheater, die Bundesmuseen, oder sei es, daß nun eben diese verschiedenen Stiftungsmodelle und die Vergabe von Projektförderungen transparenter und effektiver gestaltet würden. Leider hatten wir eben nur diesen Eindruck. Es ist nur zu Teillösungen gekommen, die wir zwar durchaus sehr schätzen, wir warten allerdings mit unserer Zustimmung zu diesen Vorlagen so lange, bis es zu einer Gesamtlösung, zu einer kompletten Lösung kommt.

Aus den soeben angeführten Gründen werden wir dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht erteilen. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.34

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Ludwig. – Bitte.

10.34

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der vorliegende Kulturbericht 1996 ist nach dem Bericht 1995, der die Jahre 1991 bis 1995 umfaßte, der zweite, und er ist, wie ich meine, ein sehr gut gelungener Bericht, weil er die verschiedensten Einrichtungen des Ressortverbandes des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten im Originalton vorstellt, das heißt, so wie sich die Institutionen selbst sehen, wie sie sich selbst vorstellen wollen und ohne eine Filterung durch das Ministerium. Ich halte das für sehr positiv. Durch die unterschiedliche Schwerpunktsetzung wirkt dieser Bericht zwar manchmal uneinheitlich, dafür kann man aber die zum Teil


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