Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 84

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so wirft dieses Vorhaben die Grundfrage auf, ob dessen substantielle Veränderung durch ein völlig neuartiges Verständnis, das dann gewiß auch die Zulässigkeit der sogenannten "positiven Diskriminierung" einschließt, nicht auf eine Gesamtänderung der Bundesverfassung hinausläuft; müßte eine solche doch zuvor einer obligatorischen Volksabstimmung unterzogen werden!

Da diese nicht nur rechtstheoretische, sondern auch verfassungspolitische Grundsatzfrage nicht ausreichend geklärt erscheint, muß ich dieser Vorlage meine Zustimmung versagen. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.27

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Bundesministerin.

14.27

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Lassen Sie mich ein paar Bemerkungen zu den drei vorliegenden Gesetzesmaterien machen. Ich habe jetzt nicht mehr mit so großer Verblüffung Herrn Bundesrat Professor Böhm zugehört, weil ich ohnedies heute in der Früh schon eine renommierte Tageszeitung gelesen habe. Dabei habe ich schon beim ersten Lesen mit großer Verwunderung festgestellt, daß wir offensichtlich doch nicht so falsch gelegen sind, diesen, wie es gesagt wurde, auch kleinen Schritt in Richtung Bundesverfassung zu gehen, wenngleich mir auch der größere lieber gewesen wäre.

Denn wenn es tatsächlich solch ein Schritt ist, der Professoren motiviert, zu hinterfragen, ob nicht doch eine Volksabstimmung gemacht werden müßte, um ihn überhaupt setzen zu können, dann ist es ganz sicher nicht so, wie von Vertreterinnen und Vertretern von Parteien gesagt wird, nämlich daß gar nichts an Veränderung stattfindet. Allein diese wissenschaftliche Auseinandersetzung zeigt mir, daß es trotzdem sehr gut und notwendig war, diesen Schritt zu setzen, wenngleich ich mir zusätzliche noch vorstellen hätte können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich möchte gerne auf die Veränderung zum Arbeits-Verfassungsgesetz und auf die Frauenförderpläne eingehen, weil darauf Bezug genommen wurde. Es ist absolut keine Selbstverständlichkeit, Frauenförderpläne in diesem Staate zu haben. Derzeit existieren fünf Betriebe, die Derartiges haben, Frau Bundesrätin, obwohl sich diese Möglichkeit schon seit dem Jahr 1993 im Gesetzeszustand befindet. Bislang war die Gewerkschaft – das muß man auch sagen – in keiner sehr starken Lage, und bislang konnte sich die Gewerkschaft auch etwas zurückziehen und darauf berufen, in dieser rechtlichen Auseinandersetzung keine wirklich starken Trümpfe in der Hand zu haben – ganz konkret die Betriebsräte.

In Zukunft wird es gerade auch an den Gewerkschaften liegen, Herr Bundesrat Schöls, das aktiv aufzunehmen, was der Gesetzgeber in Zukunft gerade den Betriebsrätinnen und Betriebsräten an Neuem ermöglicht, nämlich die Auseinandersetzung mit Frauenförderplänen, die in Zukunft direkt und unmittelbar auch mit dem Arbeitgeber diskutiert werden müssen  – in Zukunft diskutiert werden müssen.

Ich habe voriges Jahr im Rahmen des Frauen-Volksbegehrens die Frage der Frauenförderung und der Frauenförderpläne gerade im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe aufgegriffen, obwohl immer gesagt wurde, wie unmöglich all das sei. Heute sehen wir ein gutes Stück weiter, und wir wissen, daß es da durchaus Chancen und Möglichkeiten gibt und auch in der nächsten Zeit geben wird; ich brauche mich diesbezüglich nicht zu wiederholen.

Ich habe voriges Jahr eine sehr umfassende Veranstaltung zum Thema öffentliche Auftragsvergabe und Frauenförderung abgehalten, mit dem Endergebnis, daß viele Unternehmen, viele Betriebe bei mir im Büro angerufen und gefragt haben: Können wir genauere Unterlagen haben? Wie komme ich zu einem Frauenförderplan, was müßte ein Frauenförderplan tatsächlich zum Inhalt haben? – Das war für mich erst recht eine Motivation dafür, das aufzugreifen, sodaß jetzt in den Erläuternden Bemerkungen klargestellt wird beziehungsweise Ansätze dazu geliefert werden, was Frauenförderpläne tatsächlich beinhalten sollten.


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