Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 92

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Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG) geändert wird.

Da der gewählte Berichterstatter Josef Pfeifer als verhindert gemeldet ist, wird der Ausschußvorsitzende ... (Rufe: Er ist da!) Dann ist er nicht verhindert. Er ist aber trotzdem als verhindert gemeldet. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, über die Punkte 8 und 9 der Tagesordnung dem Plenum zu berichten.

Berichterstatter Josef Pfeifer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zum Tagesordnungspunkt 8: Studienanfängern bis zum 30. Lebensjahr ermöglicht die Gewährung von Studienbeihilfe einen um knapp ein Semester rascheren Studienabschluß. Bei älteren Studienanfängern verkürzt die Gewährung von Studienbeihilfe die durchschnittliche Studiendauer um etwa drei Semester. Ältere Studienanfänger, die Studienbeihilfe beziehen, haben annähernd gleiche Studienerfolge zu verzeichnen wie jüngere Studienanfänger mit Studienbeihilfe.

Diese Gründe sprechen dafür, für Studierende, die erst nach längerer Berufstätigkeit ein Studium beginnen, die allgemein geltende Altersgrenze für den Bezug von Studienbeihilfe nicht, wie geplant, ab dem Studienjahr 1998/99 auf das 30. Lebensjahr abzusenken. Für Personen, die über einen längeren Zeitraum berufstätig waren und sich dadurch selbst erhalten haben, soll weiterhin eine höhere Ausbildung im zweiten Bildungsweg – je nach Dauer der Berufstätigkeit auch bis zum 35. Lebensjahr – ermöglicht werden. Neben der Berufstätigkeit sollen auch Zeiten der Pflege und Erziehung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr berücksichtigt werden.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 28. April 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 9: Das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG), BGBl. Nr. 340/1993, trat am 1.10.1993 in Kraft, sodaß nunmehr auf einen vierjährigen Implementierungszeitraum zurückgeblickt werden kann. Die in diesem Zeitraum mit Anerkennung, Einrichtung und laufendem Betrieb von rund 40 Studiengängen und ca. 6 000 Studierenden gesammelten Erfahrungen zeigen zwar, daß sich die durch das FHStG eingeführten neuartigen Akkreditierungs- und Finanzierungsmechanismen bewährt haben; dennoch sind einzelne, rein administrative Korrekturen erforderlich.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 28. April 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte um Durchführung der Debatte.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Professor Dr. Peter Böhm. Ich erteile ihm das Wort

15.06

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Mein Debattenbeitrag beschränkt sich auf jenes Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird. Es ist insofern zu begrüßen, als für Studierende im zweiten Bildungsweg die allgemein geltende Altersgrenze für den Bezug eines Stipendiums nicht, wie das ursprünglich geplant war, ab dem kommenden Studienjahr 1998/99 auf das 30. Lebensjahr abgesenkt wird. Vielmehr sollen Studierende, die erst nach längerer Berufstätigkeit ein Studium beginnen, Studienbeihilfe je nach Dauer der Berufstätigkeit bis zum 35. Lebensjahr beziehen können.

Meine Fraktion erkennt die damit verbundene Verbesserung durchaus an; kommt sie doch Personen zugute, die über einen längeren Zeitraum berufstätig waren und sich dadurch selbst erhalten haben. Ihnen soll auch weiterhin über eine Studienbeihilfe ein Studium bis zu einem


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