Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 96

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der Rechtswissenschaften beziehungsweise ein sozialwissenschaftliches Studium wählen, 34 Prozent ein Studium im Bereich der Geisteswissenschaften, aber lediglich 9 Prozent ein technisch-naturwissenschaftliches Studium beginnen. Ein Medizinstudium beginnen gar nur 3 Prozent.

Wenn ich allerdings die vorgeschriebene beziehungsweise tatsächliche Studiendauer der einzelnen Studienrichtigungen in Betracht ziehe, dann verstehe ich die von den Studienanfängern getroffene Wahl schon. Sicherlich mag der Umstand eine Rolle spielen, welches Studium die besseren Berufschancen bietet. Aber mit über 30 Jahren zum Beispiel ein Technikstudium zu beginnen, das heute im Regelfall wesentlich länger als zwölf Semester dauert, bis der frühestmögliche Abschluß erreicht werden kann, ist doch sicher nicht ratsam.

Daher hoffe ich, daß viele begabte, bildungswillige Menschen, die jetzt möglichen Angebote im Fachhochschulbereich annehmen können, denn die Fachhochschulstudiengänge bieten, vereinfachend gesprochen, eine kompakte berufsorientierte Ausbildung.

Mit dem Blick auf Studiendauer und Berufschancen komme ich nun zum zweiten Gesetzesbeschluß, der uns in dieser Debatte vorliegt, nämlich zum Fachhochschul-Studiengesetz.

Die Einrichtung von Fachhochschul-Studiengängen hat sich als sinnvolle Bildungseinrichtung im Rahmen unseres Hochschulwesens erwiesen. Im vierjährigen Implementierungszeitraum hat es sich gezeigt, daß Akzeptanz vorhanden ist. Aber einzelne Ergänzungen beziehungsweise Korrekturen sind noch notwendig, wie es auch schon mein Vorredner, Kollege Jaud, erwähnt hat. Ich meine, daß es gut ist, zum Beispiel HTL-Ingenieuren Nachqualifizierungsangebote in den Fachhochschulen zu machen, damit sie keine beruflichen Nachteile durch gesamteuropäische Ausbildungserfordernisse zu befürchten haben.

Ebenso positiv ist hervorzuheben, daß der zielgruppenspezifischen Ausrichtung der Fachhochschulstudiengänge durch besondere Gestaltungsgrundsätze entsprochen werden wird, nämlich durch die Einrichtung von Fernstudien. Durch die mögliche Verbindung von Anwesenheitszeiten am und Distanzphasen zum Studienort wird in hohem Maße auf berufstätige Studierende Rücksicht genommen. Daher ist im Sinne unseres Bekenntnisses zu Chancengerechtigkeit auch die Novelle zum Fachhochschulstudiengesetz zu begrüßen.

Die sozialdemokratische Fraktion wird den beiden Anträgen, keinen Einspruch zu erheben, gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.25

Präsident Ludwig Bieringer: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. – Bitte.

15.25

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Umfassend und ausführlich hat Herr Kollege Dr. Böhm bereits zum Studienförderungsgesetz gesprochen. Gestatten Sie mir aber, daß ich dazu noch zwei Anmerkungen mache: Nicht aus populistischen Gründen waren wir beziehungsweise sind wir für die Hinaufsetzung der Altersgrenze auf 35 Jahre eingetreten, sondern deshalb, weil wir in Richtung einer Menschengruppe, einer Bevölkerungsgruppe, nämlich die der Seniorinnen und die Senioren, die im Jahre 2000 ein Drittel der Bevölkerung ausmachen wird, zeigen wollten, daß die Qualität des Lebens auch darin besteht, daß man einen Zugang zum Studium hat.

Meiner Vorrednerin, die auch zu diesem Bereich gesprochen hat, möchte ich sagen: Das hat nichts mit den Gebühren zu tun. Dieses Gesetz soll man nicht allein an der Effizienz – wie heißt das neudeutsche Wort? – des Outputs werten, sondern man sollte es auch als ein Gesetz sehen, das für die gesamte Bevölkerung, also auch für die Senioren, notwendig ist.

Zur Qualität des Lebens möchte ich noch sagen: Ich möchte nicht, daß der Eindruck entsteht, daß wir für unsere älteren Menschen zwar entsprechend sorgen, sehr gut sorgen werden, aber auf einem modernen, gut eingerichteten Abstellgleis des Lebens. Dieser Eindruck darf nicht entstehen. Das ist in einigen Reden hier herausgeklungen, aber ich möchte das – zumindest für


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