Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 23

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Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Präsident Alfred Gerstl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 643. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 642. Sitzung des Bundesrates vom 2. und 3. Juli 1998 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Entschuldigt haben sich die Mitglieder des Bundesrates Erhard Meier, Mag. Harald Repar, Peter Rieser und Dr. Susanne Riess-Passer.

Traueransprache

Präsident Alfred Gerstl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle stehen unter dem Eindruck des so schrecklichen und folgenschweren Bergunglücks von Lassing und sind uns des unsagbaren Leides, das dadurch für die Bevölkerung, aber für die Angehörigen der verschütteten Bergleute im besonderen entstanden ist, bewußt. Ihnen gilt unser tiefempfundenes Mitgefühl und unser aller Anteilnahme.

Ich ersuche Sie daher, sich von den Sitzen zu erheben und der Opfer des Grubenunglücks zu gedenken. (Die Mitglieder des Bundesrates erheben sich von ihren Sitzen.)

Die Steirer, an der Spitze Frau Landeshauptfrau Klasnic, werden den Opfern über das ehrende Gedenken hinaus durch Hilfe für die zurückgebliebenen nahen Anverwandten verbunden bleiben. So wie sie – dessen bin ich mir sicher – fühlt und denkt ganz Österreich – als solidarische Volksgemeinschaft, die gerade bei Katastrophen oder in Notzeiten über oft Trennendes hinweg in der verbindenden österreichischen Wesensart zutage tritt.

Ich danke Ihnen. (Die Bundesrätinnen und Bundesräte nehmen ihre Plätze wieder ein.)

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Alfred Gerstl: Eingelangt sind vier Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch an alle übrigen Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Eingelangt ist weiters ein Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert wird, BFG-Novelle 1999.

Dieser genannte Beschluß unterliegt im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung des vorliegenden Beschlusses durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt ist ferner ein Schreiben des Bundeskanzlers an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Nominierung der österreichischen Kandidaten für die Folgeperiode des Wirtschafts- und Sozialausschusses.

Ich bitte die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Irene Crepaz: "Sehr geehrter Herr Präsident! Das Mandat der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses, die gemäß Artikel 194 EGV vom Rat einstimmig auf vier Jahre ernannt werden, läuft mit 20. September 1998 aus. Österreich entsendet zwölf Mitglieder in den Wirtschafts- und Sozialausschuß. Das Ernennungsverfahren gemäß Artikel 195 Abs. 1 EGV sieht vor, daß jeder Mitgliedstaat dem Rat doppelt so viele Kandidaten bekanntgibt, wie


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