Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 31

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nicht mehr die Vertreter des ORF, es sind nicht mehr die Vertreter der Institutionen in diesem Beirat, sondern es ist ein Theaterforum geschaffen worden. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist die aktuelle Regierungsvorlage! Da steht das drinnen!) Das war ein ursprünglicher Entwurf, der letztendlich nicht zur Abstimmung gelangt ist. Man sollte sich in der Debatte auf jenen Teil beschränken, der tatsächlich hier zur Abstimmung kommt, und nicht etwas kritisieren, was nicht mehr Teil der Diskussion sein kann, weil darüber nicht abgestimmt wird. Daher ersuche ich, diesen Kritikpunkt wegzulassen. Er betrifft dieses Gesetz nicht mehr, da im Nationalrat ein anderer Wortlaut beschlossen wurde.

Zur vorgeworfenen Privatisierung: Es handelt sich hiebei nicht um eine Privatisierung, sondern um eine Ausgliederung. Das ist ausdrücklich festzuhalten, weil wir davon ausgehen, daß sich der Staat aus seiner Verantwortlichkeit, die Kunst zu fördern, nicht zurückziehen darf und daher eine Privatisierung mit diesem Gesetz auch nicht erreicht werden soll. (Bundesrätin Mühlwerth: Warum nicht?)

Die Einwendungen, die im Zuge des Begutachtungsverfahrens gemacht worden sind, haben wir sehr ernstgenommen. Wir haben fast alle Einwendungen, bei denen dies möglich war, berücksichtigt. Wir versuchen mit diesem Gesetz, einerseits Kostentransparenz und Kosteneffizienz für die Häuser zu schaffen, aber gleichzeitig auch eine Stärkung der künstlerischen Eigenverantwortung der Häuser zu erreichen. Das heißt, wir haben die Position des Direktors der Häuser wesentlich aufgewertet, sodaß die künstlerischen Einzelentscheidungen, das künstlerische Tagesgeschäft und schließlich auch die finanzielle und kaufmännische Gebarung der Einzelhäuser beim Direktor liegen.

Es handelt sich hiebei um eine Spezialform der GesmbH, die bewußt gewählt wurde. Auch da haben wir nicht das Rad neu erfunden, sondern wir gehen mit diesem Gesetz mit anderen Theatereinrichtungen der Welt konform. Alle namhaften deutschsprachigen Theater, die als GesmbH tätig sind, werden so geführt. Es geht also nicht darum, den Staat aus seiner Verantwortung zu entlassen, sondern darum, eine neue Organisationsform einzuführen, die letztendlich eine effizientere, aber auch eigenständigere Führung der Häuser gewährleistet.

Es ist in diesem Gesetz auch die finanzielle Grundausstattung erstmals mit einem Mindestbetrag geregelt. Es ist weltweit einzigartig, daß ein Mindestbetrag zur Förderung der Häuser eingesetzt wird. Ich glaube, das ist ein Meilenstein in Richtung Absicherung der Häuser, und ich meine daher, daß auch die Kritik daran ins Leere geht.

Wesentlich ist: Der Beirat existiert nicht mehr in der von Ihnen genannten Form, sondern der Beirat ist in ein Theaterforum umgewandelt worden, das einen Wahlmodus hat, der ganz spezifisch festlegt, wie dieses Forum zu gründen ist. Es gibt die Institutionalisierung von Beiräten aus Funktionärsinstituten nicht mehr, sondern es ist die Wahl eines Forums festgelegt worden, das letztlich nichts anderes macht, als die schon existierenden Theatergespräche zu institutionalisieren und in eine gesetzlich gewährleistete Form zu bringen.

Nochmals: Es geht hier um das Forum; der Beirat in der von Ihnen genannten Form ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

9.52

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Michael Ludwig. Ich erteile es ihm.

9.52

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich werde mich vor allem auf die vorliegende Gesetzesvorlage konzentrieren, möchte aber eingangs, bevor ich mich mit dem Gesetzestext auseinandersetze, die Tätigkeit des Bundesverbandes positiv erwähnen.

Im Unterschied zu den Ausführungen meiner Vorrednerin besteht die Tätigkeit des Bundesverbandes und der einzelnen Bühnen, die dem Bundestheaterverband angeschlossen sind, ja nicht aus Einzelereignissen, sondern aus einer Summe von hervorragenden, kulturell und qualitativ


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