Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 49

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Ich möchte aber auch ein praktisches Beispiel nennen. Warum sind die erneuerbaren Energieträger noch nicht weitergekommen? Warum können sie sich nicht stärker durchsetzen? – Hier muß man auch erwähnen, daß vor allem die Ölpreise laufend verfallen. Das heißt, das Heizöl wird immer billiger, und Heizöl ist der mit Abstand billigste Energieträger. Es ist auch anzumerken und bewußtzumachen, daß die Investitionskosten für Öl- und Gasbrenner deutlich niedriger sind als zum Beispiel für eine Holzheizung. Was ganz besonders wichtig ist: daß die Öl- und Gaswirtschaft Millionenbeträge für Werbekampagnen verwendet, um ihren Marktanteil zu halten.

Ich glaube, man sollte den Alternativenergien zumindest von der öffentlichen Hand her mehr Chancen geben. Die Kosten sind zum Beispiel für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmeter Wohnnutzfläche selbstverständlich wesentlich niedriger, wenn man mit Heizöl heizt, anstatt vielleicht mit Erdgas, Biomasse, Flüssiggas oder elektrisch. Ich glaube, es ist Aufgabe der öffentlichen Hand – Länder, Bund, Gemeinden –, den Alternativenergien mehr Chancen zu geben und mehr Unterstützung zu gewähren.

Ich möchte mich dafür aussprechen, daß man stärker dazu beiträgt, daß die erneuerbaren Energien – vor allem explizit die Wasserkraft und Kraftwerke mit Fernwärmeauskoppelung – weiterhin unterstützt werden. Für Alternativenergien wie Biomasse, Biogas, Deponiegas, Klärgas und geothermische Energie wird in der EU ein Anteil von 3 Prozent bis zum Jahr 2005 vorgegeben. Ich glaube, es wäre eine größere Motivation, wenn man sich 4 oder 5 Prozent als Ziel gesetzt hätte.

Wir können uns auch damit einverstanden erklären, daß nach wie vor 51 Prozent im Eigentum des Bundes und die restlichen Teile im Eigentum der Länder verbleiben.

Besonders zu berücksichtigen ist sicherlich die Sonderrolle der Wasserkraft in Österreich, aus der ein beträchtlicher Anteil unserer Energie – an die 70 Prozent – gewonnen wird.

Mit dieser heutigen Novellierung ist es auch gelungen, eine schrittweise Umsetzung der Energiebinnenmarktrichtlinien vorzunehmen und vor allem den österreichischen Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu gewähren. Sicherlich gibt es zwei ungelöste Probleme, zu deren Lösung noch die notwendigen Verordnungen zu treffen sind: die Regelung der Netzgebühren beziehungsweise die Regelung der Vergütung der Stranded costs.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion des Bundesrates wird der Novellierung gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

11.09

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jaud. – Bitte.

11.09

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Es ist ein bedeutendes Gesetz, dieses ElWOG. Aus meiner Sicht ist es verständlich, daß die "F" – oder inzwischen, glaube ich, wieder FPÖ (Bundesrat Dr. Böhm: So ist es!)  – lieber ein Scheitern der Regierung gesehen hätte.

Ich stehe auch nicht an, einzugestehen, daß ohne zwingende Verpflichtung durch unseren EU-Beitritt das vorliegende Elektrizitätsorganisationsgesetz wahrscheinlich nie im Parlament hätte beschlossen werden können. Die Auflösung von sogenannten wohlerworbenen Rechten tut eben weh. Dabei profitierte in der Vergangenheit nur ein ganz kleiner Teil der österreichischen Bevölkerung von der Monopolstellung der Elektrizitätswirtschaft.

Für viele Wirtschaftsbereiche ist der Strompreis besonders in der Zukunft ein entscheidender Kostenfaktor, um die Konkurrenzfähigkeit der Betriebe auch international aufrechterhalten zu können. Mit dem neuen Stromgesetz ist ein wichtiger Schritt zu Beginn der kommenden Entwicklung auf dem Strommarkt gesetzt worden. Alle Bereiche der Wirtschaft mußten sich bisher


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