Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 79

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Taborsky nimmt im folgenden zu den gefährlichen Fallstricken, die sich gewissermaßen auftun, Stellung. Dazu zählt "die bedingungslose Übernahme von Vorbildern aus anderen Kulturräumen. Eine Reform, welche die spezifische Kultur der öffentlichen Verwaltung Österreichs außer acht läßt, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt." Sie ist deswegen zum Scheitern verurteilt, weil man von Rahmenbedingungen ausgeht, die anderswo gelten. Wenn ich dieses System kopiere, kann ich immer wieder nur die gleichen Rahmenbedingungen erreichen.

Was wollen wir? – Wir wollen heute eine entsprechende Dienstrechtsreform. Meiner Meinung nach kann durchaus ein externer Berater mitwirken. Diese sollte aber gemeinsam mit den Beamten erfolgen. Man kann durchaus andere Ideen aufnehmen, man kann sie an der Situation messen, aber man sollte den Beamten als Menschen in den Mittelpunkt stellen. Zum anderen sollte man bedenken, daß die öffentliche Verwaltung jahrzehntelang dafür gesorgt hat, daß dieses Land ordentlich geführt wurde.

Meine Damen und Herren! Nicht die Beamten sind heute dafür verantwortlich, daß es zu dieser Flut von Gesetzen gekommen ist. Allein die heutige Debatte hat dazu geführt, daß die Berichte und Vorlagen, von denen auch noch Teile gefehlt haben, Tausende Seiten umfassen und insgesamt 8,5 Kilogramm wiegen. Wir haben das abgewogen.

Bei der Dienstrechts-Novelle gibt es 55 Änderungsbereiche – ich habe sie vorhin aufgezählt –, die äußerst kasuistisch sind und sicherlich nicht dazu führen werden, daß es zu einer höheren Motivation der Beamten und damit zu einer Verbesserung der Verwaltung kommen wird. Meine Damen und Herren! Aus diesem Grund wird die freiheitliche Fraktion dieser Vorlage nicht die Zustimmung geben, und wir werden dagegen Einspruch erheben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.33

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer. Ich erteile ihr dieses.

13.33

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Sollten Sie einmal Internatsschüler gewesen sein, dann erinnern Sie sich sicher daran, daß es am Ende einer Woche meist ein Restlessen aus dem ganzen Wochenplan gegeben hat, von allem ein bißchen. Die Schüler haben das entweder "Grenadiermarsch" oder "Wochenmenü" genannt. (Bundesminister Edlinger: Punschkrapferl!) Ich meine das jetzt durchaus nicht negativ, sondern man kann, wenn man ein guter Koch ist, auch daraus etwas Gutes und Schmackhaftes fabrizieren.

Etwas Ähnliches stellt die 1. Dienstrechts-Novelle 1998 dar. Es ist darin auch von allem ein bißchen enthalten. Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, daß es sich um 55 Neuerungen handelt. Diese sind auf 24 unterschiedliche Gesetze aufgeteilt, die natürlich zum Teil ineinandergreifen. Im Nationalrat hat man zu Recht kritisiert – einige Abgeordnete haben dies vorgebracht –, daß vieles sehr kurzfristig vorgelegt wurde und diese Novelle vor allem nur mehr für Insider lesbar ist. Das stimmt. Da kann ich diesen nur recht geben.

Auch ich habe mich bemüht, mich durch diese Vorlage durchzukämpfen, und habe vor allem jenen Bereich genau durchgearbeitet, der für meine Berufsgruppe relevant ist. Dabei habe ich natürlich den Vorteil gehabt, daß ich die Wünsche der Gewerkschaft und auch meiner Gewerkschaft hinsichtlich dieser Novelle kannte und daß ich über den jeweiligen Verhandlungsstand und die Inhalte der Gespräche informiert war. Ich war erleichtert und dankbar, daß ich all das gefunden habe, was wir als Standesvertreter der Lehrer vorgebracht haben, nämlich die Überlegungen zur Umsetzung der letzten Novellen, wie die Umsetzung des Lehrerpakets und die Umsetzung des § 61 des Gehaltsgesetzes in der Praxis ablaufen und welche Lücken im Gesetz und vor allem welche Rechtsunsicherheiten wir bei diesen Überlegungen festgestellt haben.

All das mußte unter Zeitdruck verhandelt und auch noch in Gesetze gefaßt werden, damit es noch zeitgerecht im Nationalrat beschlossen werden konnte und uns auch heute im Bundesrat vorliegen kann. Als Mandatarin habe ich natürlich Verständnis für diese Kritik, vor allem was die Lesbarkeit dieses Gesetzes betrifft. Als Standesvertreterin in der Personalvertretung, in der Ge


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite