Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 82

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das Homogenitätsgebot beseitigen zu wollen – unabhängig davon, ob die Bundesstaatsreform kommt oder nicht. Er hat sich erst kürzlich in einem Radiointerview wieder ausdrücklich dazu bekannt und Gespräche mit dem Finanzministerium angekündigt.

Für uns ist die Situation einigermaßen prekär, weil wir, natürlich immer im Einvernehmen mit den Personalvertretungen des Landes, enorm viel Zeit und Geld auch der Mitarbeiter investiert haben, um diese Reform zustande zu bringen, die in gewisser Weise auch ein Wegweiser sein kann, sozusagen ein Versuchsballon, um zu sehen, wie es in der Praxis funktioniert, wenn man vom Lebensalterprinzip stark abrückt und auch davon abrückt, die Leute nur nach ihrer Ausbildung und nicht so sehr nach ihrer Funktion zu bezahlen, und wenn man sich bemüht, möglichst keine Unterschiede mehr zwischen Beamten und Vertragsbediensteten zu machen. Da wäre es auch für andere ganz interessant, zu sehen, wie das in der Praxis funktioniert, wie das von den Bediensteten akzeptiert wird und welche Erfahrungen man damit gemacht hat.

Wir haben also unsere Gedankenfreiheit genutzt. Herr Finanzminister! Ich bitte Sie: Geben Sie uns Reformfreiheit! – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.47

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Minister.

13.47

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur einige wenige Bemerkungen machen. Meiner Meinung nach ist es in der Tat richtig, daß wir natürlich auch im Bereich des öffentlichen Dienstes jene Veränderungen, die aufgrund von gesellschaftlichen Veränderungen erforderlich sind, nachvollziehen oder zumindest nicht eine Struktur aufrechterhalten, die bestimmte Entwicklungen behindert. Es ist nicht einfach, im Bereich eines Vertragsbedienstetenrechtes zu jenen Akkordierungen zu kommen, die – einer der Bundesräte hat das angeführt – für eine tragfähige Basis notwendig sind und auch von allen Betroffenen akzeptiert werden.

Die Bundesregierung – Staatssekretär Ruttenstorfer und Bundesminister Molterer – verhandelt seit vielen Monaten mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst über ein neues Vertragsbedienstetenrecht mit allen Facetten. Hier geht es – in wichtigen Fragen ist auch eine weitgehende Annäherung erfolgt – in einigen Bereichen durchaus um die grundsätzliche Frage, die Herr Bundesrat Weiss angesprochen hat, nämlich um die Frage, welche Differenz hinsichtlich der Karrieremöglichkeiten zwischen einem Beamten und einem Vertragsbediensteten besteht. Ist überhaupt legitim, was vom einen oder anderen Interessenvertreter als ein ganz wichtiger Eckpunkt in diesen Diskussionen betrachtet wird? – Es geht dabei gar nicht um Interessengegensätze, die sich parteipolitisch oder interessenspezifisch argumentieren lassen, sondern es geht, wenn man versucht, dies parteipolitisch zuzuordnen – was ich bekanntlich bei solchen Fragen nicht für besonders klug halte – gewissermaßen quer durcheinander.

Zum zweiten: Ich glaube, daß man tatsächlich über die Frage des Homogenitätsgebots nachdenken muß, denn ich habe überhaupt keine wie immer geartete Berührungsangst, den Ländern zuzubilligen, auf ihre jeweils spezifische Art glücklich werden zu wollen.

Eine Behinderung seitens des Bundesministeriums für Finanzen als zuständiges Ressort für den öffentlichen Dienst ist nicht sehr stark ausgeprägt. Es wird noch im Sommer zu einem diesbezüglichen Gespräch zwischen Vertretern der Bundesregierung, der Länder, natürlich auch der Gemeinden und der Gewerkschaften kommen, um zu einer Lösung zu gelangen, die jene modellhafte Experimentierfreudigkeit, von der Sie gesprochen haben, Herr Bundesrat Weiss, gewährleistet.

Zum dritten: Natürlich ist dieses Gesetz – das gebe ich schon zu, denn es hat gar keinen Sinn, irgend etwas, das auf dem Tisch liegt, anders zu qualifizieren, als es ist – in der Tat sehr komplex. Es ist ein Gesetz, das nicht von gewaltiger Übersichtlichkeit strotzt. Es ist aber ein Gesetz, das nichtsdestoweniger notwendig ist, denn die Differenziertheit der unterschiedlichsten


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