Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 224

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Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zu den Punkten 41 bis 43 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Änderung des Universitäts-Studiengesetzes,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems geändert wird, sowie

ein Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste.

Die Berichterstattung über die Punkte 41 bis 43 hat Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte um Berichterstattung.

Berichterstatter Horst Freiberger: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Änderung des Universitäts-Studiengesetzes liegt Ihnen schriftlich vor.

Ich erspare mir deshalb die Verlesung und stelle nur den Beschlußantrag: Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems geändert wird, liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor.

Der Beschlußantrag lautet: Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor.

Der Beschlußantrag lautet: Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte zu eröffnen und abstimmen zu lassen.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. – Bitte.

14.24

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grundintention des Gesetzes, wonach die Kunsthochschulen in Kunstuniversitäten übergehen sollen, ist grundsätzlich in Ordnung. Dagegen ist überhaupt nichts zu sagen. So steht auch schon in den Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes, daß Wissenschaft, Forschung und Kunst als gleichrangig anzusehen sind. Dies ist etwas, dem wir uns durchaus anschließen.

Wieso sich aber gegenüber dem ursprünglichen Ministerialentwurf in der Regierungsvorlage bei den Kunstuniversitäten plötzlich eine Gliederung in Fakultäten wiederfindet, Herr Minister, werden Sie uns noch erklären müssen, und ich hoffe, Sie tun es auch.


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