Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 240

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der Zollwache. Ich glaube, durch die jetzige sehr genaue Regelung wird auch hier ein weiterer Streitpunkt beigelegt; vor allem war in der Vergangenheit die Zusammenarbeit gut, und sie wird und soll auch in Zukunft immer zwischen diesen beiden Einheiten bestehen. (Beifall bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

Abschließend wünsche ich mir, daß neben der nun aufliegenden gesetzlichen Grundlage auch das notwendige Personal und die erforderlichen technischen Materialien zur Verfügung stehen werden, denn erst im Zusammenhang mit diesen beiden Gegebenheiten sind genaue Kontrollen möglich, um Gefahren zu verhindern und um den Menschen auf den Straßen Sicherheit zu geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Pfeifer. – Bitte.

15.35

Bundesrat Josef Pfeifer (SPÖ, Kärnten): Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Die Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 ist mehr ein Ge bot als ein Verbot, wenn es nämlich darum geht, während des Fahrens zu telefonieren, und wenn es um die Maßnahmen geht, die diesbezüglich gesetzt werden.

Warum kommt es zu einer Änderung? – Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit sind 90 Prozent der Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen. Deswegen ist die Aufmerksamkeit des Lenkers von größter Bedeutung. Das wissen wir alle. Besonders in komplexen Verkehrssituationen kann die Aufmerksamkeit, die dem Telefonieren gewidmet wird, nicht rasch genug wieder auf die Straßenverkehrssituation gerichtet werden.

In einer Untersuchung der Universität München wurde die Ablenkung durch das Telefonieren am Steuer gemessen. Visuelle und akustische Reize der Umwelt müßten um 60 Prozent stärker ausgeprägt sein, damit sie der telefonierende Fahrer wahrnehmen kann. Ich möchte jetzt diese Studie nicht noch weiter erläutern; nur eine Bemerkung dazu – und das stimmt –: Der Fahrer selbst – ich auch – ist davon überzeugt, daß er fehlerfrei fährt. Ich gebe es zu, ich habe das schon alles selbst erlebt, speziell dann, wenn der Empfang miserabel war, denn dann habe ich mich noch mehr geärgert und mich wahrscheinlich noch weniger konzentriert.

Ich meine, es ist wichtig, daß die Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fernsprecheinrichtungen durch Vorschriften und Verordnungen von Bundesminister Einem vorgelegt werden. Die Übergangsregelung bis 1. Juli 1999 ist ebenso wichtig, damit sich die Autofahrer tatsächlich darauf einstellen können. Ich hoffe auch, daß sich die Autoproduktion auf diese Regelung einstellen wird und daß bei neuen Fahrzeugen eine Mindestausstattung im Bereich der Freisprechanlagen zur Grundausstattung eines Autos gehört und im Auto vorhanden sein muß.

Kollege Weilharter! Hätten Sie den ARBÖ gefragt, dann hätte die FPÖ der Gesetzesnovelle ganz sicher zustimmen können. Sie hätten dort nämlich eine ausreichende Antwort und Begründung für diese Maßnahme bekommen. Wir von der SPÖ stimmen dieser Neuregelung zu, dient sie doch der eigenen Sicherheit und Konzentration. In diesem Gesetz wird eine Minimalforderung im Sinne von mehr Verkehrssicherheit und zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer umgesetzt.

Was das Luftfahrtgesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 betrifft, bin ich derselben Meinung, die hier bereits kundgetan wurde: Es herrscht auch in diesen Punkten Einstimmigkeit.

Ich möchte noch dem Herrn Bundesminister und seinen Mitarbeitern für die Umsetzung aller drei Gesetze recht herzlich danken. Wir werden hiezu die Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.38

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Rieser. – Bitte.


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