Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 245

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ein Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit samt Vorbehalten und Erklärungen der Republik Österreich. Dieser Bericht liegt ebenfalls schriftlich vor. Auch hier werde ich mich nur auf die Antragstellung beschränken.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Bösch. – Bitte.

15.58

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute zu Ende der Tagesordnung mit den Staatsbürgerschaftsgesetzen ein zugegeben heikles, aber doch, so glaube ich, sehr wichtiges Thema. Wir diskutieren heute über die Einwanderungspraxis der sozialistischen Bundesregierungen der vergangenen Jahre einerseits und müssen andererseits beleuchten, ob mit diesem Gesetz, das heute zur Beschlußfassung vorliegt, eine Verbesserung eintreten kann. Und Verbesserung, meine Damen und Herren, kann für uns Freiheitliche nur heißen, daß diese Bundesregierung endlich das hohe Gut der Staatsbürgerschaft erkennt und es nicht verschleudert.

Daß die Gefahr groß ist und daß Sie das in der Vergangenheit auch getan haben, beweist, meine Damen und Herren – das brauche ich Ihnen nicht zu raten –, ein Spaziergang durch verschiedenste Teile von Wien oder allein der Versuch der Kommunikation mit manchen Diensten vom Tag im österreichischen Bundesheer hier in einer Wiener Kaserne, ein Versuch, meine Damen und Herren, der fehlschlägt, weil diese Leute nicht einmal des Deutschen mächtig sind.

Derzeit sind von den 8,1 Millionen Einwohnern in Österreich 750 000 Ausländer, 330 000 davon aus dem ehemaligen Jugoslawien, 140 000 aus der Türkei. Etwas mehr als 100 000 Menschen wurde in den letzten zehn Jahren die Staatsbürgerschaft verliehen. Allein im Jahre 1997 waren es 16 274 Personen, 8 600 davon in Wien. 20 davon haben die Staatsbürgerschaft vorzeitig verliehen bekommen. – Herr Minister! Ich berufe mich hier auf Ihre Zahlen, die Sie in Ihren Beiträgen verwenden.

Herr Minister! Wir wissen schon, daß sich unter Ihrem Regime die Verhältnisse leicht verbessern, aber es geht auch darum (Bundesrat Kone#ny: Eine Sprache ist das! – Bundesrätin Schicker: Das ist wirklich abzulehnen!), daß mit diesem Gesetz zum einen die Sünden der vergangenen Einwanderungspolitik vor allem hier in Wien korrigiert und zum anderen Gefahren für die Zukunft abgewendet werden. Dabei ist – und da können Sie Ihre Empörung noch so laut zum Ausdruck bringen, meine Damen und Herren von der SPÖ – auch die Kriminalität ein Aspekt.

Ich weiß schon, daß Sie sich, Herr Minister, bemühen, in Ihrer Statistik die Kriminalität von Ausländern unter der von Inländern zu halten. Sie weisen ja auch immer darauf hin. Ich möchte das auch gar nicht in Frage stellen. Sie werden aber doch nicht den Konnex zwischen geborenen Ausländern – jenen, denen die Staatsbürgerschaft verliehen worden ist –, Ausländern, die hier wohnen, und Fremden, die hier nur kurz Aufenthalt nehmen, bestreiten wollen. Wir debattieren doch jährlich Ihren Sicherheitsbericht, der sowohl bei der organisierten Kriminalität als auch bei einzelnen Deliktbereichen horrende Anteile von Fremden aufweist.

Herr Minister! In Ihrem Sicherheitsbericht 1996 beträgt der Anteil der organisierten Kriminalität an der Gesamtkriminalität bereits 35 Prozent. Wir können bei jeder Debatte darauf hinweisen.


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