Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 47

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Ich darf noch einmal daran erinnern, daß wir entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung über den Fristsetzungsantrag nach Erledigung der Tagesordnung abstimmen werden.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt sind jene Beschlüsse des Nationalrates, die auch Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Beschlüsse sind den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen worden. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber sowie über die Beschlüsse des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird, ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert wird, sowie über die Anträge 120/A und 121/A abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Der Entschließungsantrag 118/A(E) wurde vertagt.

Der Herr Präsident hat daher alle diese Vorlagen mit Ausnahme des soeben erwähnten vertagten Entschließungsantrages auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich beabsichtige, die Debatte über die Punkte 3 bis 5, 8 und 9, 15 bis 17, 18 und 19, 23 und 24, 26 bis 28, 30 bis 34, 36 bis 38, 44 bis 46 sowie 53 und 54 der Tagesordnung jeweils unter einem abzuführen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung selbst das Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Juli 1999 betreffend eine Änderung des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der Dritten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Genf am 22. September 1995; Änderung und Annahme von Anlagen des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der Vierten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Kuching, Malaysia, 23. bis 27. Februar 1998 (1751 und 2082/NR sowie 6020/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung: Änderung des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der Dritten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Genf am 22. September 1995; Änderung und Annahme von Anlagen des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der Vierten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Kuching, Malaysia, 23. bis 27. Februar 1998.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Thumpser übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Herbert Thumpser: Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Bericht des Ausschusses für Umwelt, Jugend und Familie, wie von der Frau Vizepräsidentin zitiert.


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