Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 50

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Wir sprechen heute über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung, über den Export von Abfällen. Wir haben ja in der letzten Bundesratssitzung die Regelung des Imports und der Durchfuhr von gefährlichen Gütern besprochen. Der Hauptpunkt dieses Übereinkommens scheint mir zu sein, daß kein Mißbrauch insofern erfolgen soll, als Staaten der sogenannten dritten Welt als Deponie von gefährlichen Abfällen, also als Abfallkübel, verwendet werden, weil sie einfach nicht die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Entsorgung haben. Anderseits könnte es sein, daß sie die Devisen, die sie für die Übernahme dieses Abfalles erhalten, dringend brauchen. Es ist deshalb wichtig, daß schon der Export solcher Abfälle verboten wird. Vielleicht trägt das auch dazu bei, daß man versucht, zu vermeiden, daß Abfall, den man schwer anbringt, dessen Entsorgung teuer ist und den man auch nicht mehr in Länder der dritten Welt verbringen kann, gar nicht mehr entsteht.

In ausführlichen Listen sind jene Abfälle, zum Beispiel Metalle und metallhaltige Abfälle, Abfälle aus verschiedensten organischen und anorganischen Bestandteilen, angeführt, die grenzüberschreitend verbracht oder eben nicht verbracht werden dürfen. Es ist dies sicher eine sehr technische Angelegenheit, die Expertenwissen erfordert, da sich ein Laie nicht vorstellen kann, wie gefährlich manche dieser Stoffe sind.

Auch die Staaten, die durch diese Regelungen betroffen sind, werden angeführt. Dabei kommt es auch auf mengenmäßige Konzentrationen beziehungsweise auf spezifische Eigenschaften – siehe auch Anlage III – an, die zu prüfen sind und die als Grundlage für eine Zustimmung oder eben Ablehnung des Exportes dienen. Die Listen werden noch nicht vollständig sein, es werden immer wieder neue gefährliche Güter auftauchen und einer Diskussion unterzogen werden. Diese Listen müssen daher überprüft und angepaßt werden. Hiemit ist ja auch eine technische Arbeitsgruppe beauftragt.

Da der vierten eine fünfte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien folgen wird, können dann weitere Anpassungen vorgenommen werden. Ich begrüße auch namens der SPÖ-Fraktion diese Regelungen und wünsche mir eine weitere Entwicklung zu einem weltumspannenden Umweltbewußtsein, nämlich dahin gehend, daß keine Verlagerung von Abfällen "woanders hin" – unter Anführungszeichen –, nur recht weit weg von uns, von mir, erfolgt. Ich hoffe, daß auch überprüfende Exekutivorgane aller Staaten in der Lage sein mögen, die geschaffenen gesetzlichen Grundlagen umzusetzen und deren Einhaltung zu kontrollieren.

In diesem Sinne werden wir keinen Einspruch gegen die vorliegende Gesetzesvorlage erheben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

10.52

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Windholz. – Bitte.

10.52

Bundesrat Ernest Windholz (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das in Verhandlung stehende Übereinkommen findet selbstverständlich auch die Zustimmung der freiheitlichen Bundesratsfraktion. Ein Exportverbot für gefährliche Abfälle in die dritte Welt ist dringend erforderlich. Gleichzeitig darf ich festhalten, daß alles menschenmögliche getan werden muß, damit der Anfall von gefährlichen Abfällen so gering wie möglich gehalten wird.

Gleichzeitig nützt das beste Gesetz, die beste Anordnung für die Exekutive nichts, wenn Personalnot herrscht und die Ausfuhren kaum kontrolliert werden. Ich darf hier ausdrücklich festhalten, daß es wichtig ist, nicht nur, wie mein Vorredner gesagt hat, den Exekutivbeamtinnen und -beamten die entsprechenden Schulungen zuteil werden zu lassen, sondern auch jenes Personal zur Verfügung zu stellen, das notwendig ist, um entsprechende Kontrollen durchführen zu können.

Die Freiheitlichen werden diese Vorlage gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.53


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