Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 61

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Schicker: Der Vorwurf geht hier an die falschen Stellen! Wir können es nicht ändern! – Weitere Zwischenrufe.)

Ich zitiere Ihnen dazu Dipl.-Ing. Robert Köck, meine Damen und Herren! Sie kennen ihn als Geschäftsführer der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach. Ich zitiere ihn wortwörtlich: Die hin und wieder auftauchenden Befürchtungen, die EU könnte zwangsweise auf unsere Wasserressourcen zugreifen, sehe ich nicht ganz so scharf. Dabei stellt sich aber die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, auf lokale Vorkommen zurückzugreifen, statt mit hohen Investitionen lange Transportwege in Kauf nehmen zu müssen. Auch die sich ergebenden Hygieneprobleme beim Transport lassen die Versorgung sehr weit entfernter Gebiete als problematisch erscheinen.

Er sagt also nicht: Es ist ausgeschlossen, daß diese Ressourcen verkauft werden. (Bundesrat Steinbichler: Ich bin eh dafür!) Er sagt: Es ist nur daran zu denken, daß wir anders arbeiten könnten. – Meine Damen und Herren! Ich glaube, das sagt genug aus!

Sicherlich haben wir viel erreicht. Wir haben Staudämme gebaut, wir haben Kraftwerke errichtet, wir haben Flüsse gezähmt, wir haben Überschwemmungen verhindert. Doch aufgrund der scheinbaren Kontrolle über die Gewalt des Wassers haben wir zusammen mit der Furcht auch gleich die Ehrfurcht vor diesem einzigartigen und uns von der Natur in großem Maße geschenkten Produkt verloren. Der Preis, den wir alle dafür zahlen werden, ist hoch. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Gemäß der indischen Weisheit "Erst durch den Entzug der Speise erkennst du deinen Hunger" müssen wir – leider allzu langsam – auch den Wert des Wassers erkennen. Da wir Freiheitlichen uns dieses Juwels bewußt sind und weil wir dieses unter keinen Umständen veräußern wollen, lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.36

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

11.36

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! "Das Wasserrecht soll für heutige ebenso wie für zukünftige Generationen eine möglichst vielfältige und wasserwirtschaftlich wie ökologisch abgestimmte Nutzung der Gewässer gewährleisten, die Gewässer vor den schädlichen Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten ... schützen." – So beginnt der Bericht des Landwirtschaftsausschusses zum Wasserrechtsgesetz.

Einfach gesagt, heißt das für mich: Die Bevölkerung hat ein Recht auf sauberes Trinkwasser, und der Gesetzgeber ist dazu da, dieses Recht auch Wirklichkeit werden zu lassen.

Die vorliegende Novelle zum Wasserrechtsgesetz beinhaltet eine ganze Reihe von richtigen Punkten. Die Verbände und Genossenschaften sind im Wasserrecht jetzt klar geregelt, und auch entsprechende Strafbestimmungen sind vorgesehen. Gerade bei den Strafbestimmungen wird es auf die konsequente Anwendung ankommen. Werden diese lax angewendet, dann wird sich die Problematik sicherlich nicht verringern.

Geregelt ist in der vorliegenden Novelle auch die Typengenehmigung der Anlagen, damit sichergestellt wird, daß die Anlagen dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

Weiters sind die Fristen für den Anschluß der noch nicht angeschlossenen Bereiche an die Kanalisation geregelt.

Geregelt ist auch die Information der Bürgerinnen und Bürger über die Trinkwasserqualität. Diese Information hat alle drei Jahre zu erfolgen.


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