Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 67

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erhebliche finanzielle Beiträge geleistet haben, und ich gehe davon aus, daß das bei Zwangsverbänden auch entsprechend angerechnet würde.

Ein dritter Gesichtspunkt, der vor allem von unserem Bundesland aus sehr kritisch betrachtet wird, ist die Verpflichtung des Landeshauptmannes, alle Bescheide, die er erlassen hat, dem Bundesministerium vorzulegen, weil das Bundesministerium die Möglichkeit hat, wegen Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Damit ist natürlich in der Praxis ein ganz beachtlicher Aktentourismus verbunden, und wir wissen aus verwandten Rechtsbereichen bereits, wie belastend es für die Landes-, aber letztlich auch für die Bundesverwaltung ist, wenn Zigtausende Bescheide vorgelegt werden müssen – mit dem Effekt, daß nur bei einer Handvoll tatsächlich ein Haar in der Suppe gefunden wird.

Es läßt sich unschwer ausmalen, welche Heerscharen allein mit diesem Vorgang beschäftigt sind, und es wäre – weil so viel von Verwaltungsinnovation die Rede ist – wirklich innovativ, einmal darüber nachzudenken, ob diese nicht nur in diesem Gesetzesbeschluß zu findende Bestimmung der zwangsweisen Vorlage aller Bescheide tatsächlich der Weisheit letzter Schluß ist und der angestrebten Verwaltungsvereinfachung nicht zuwiderläuft. (Beifall bei der ÖVP.)

12.04

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.

12.04

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Ich danke dem Herrn Präsidenten dafür, daß er mich noch einmal ans Rednerpult bittet, weil ich die beiden Entschließungsanträge, die hier schon beim Herrn Präsidenten liegen, nicht mündlich eingebracht habe. Daher bitte ich, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich zwei Entschließungsanträge – einen betreffend die Gebarungskontrolle der Wasserverbände und einen zweiten betreffend die Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips zur Sicherstellung der österreichischen Wasserressourcen – hiemit formgerecht einbringe. – Ich danke sehr.

(Der Redner wird vom Präsidium darauf hingewiesen, daß er die beiden Anträge verlesen muß.)

Der erste Antrag lautet:

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Zwecks Schonung der Finanzmittel der Gebietskörperschaften und somit der Steuerzahler, aber auch der von Projekten der Wasserverbände betroffenen Bürger wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft dringend aufgefordert,

für Wasserverbände eine wirkungsvolle und an die Verwaltung der enormen Finanzmittel angepaßte Rechnungsprüfung und Gebarungskontrolle verpflichtend vorzuschreiben,

die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Vorhaben und Projektabwicklungen der Wasserverbände zu verstärken,

die begleitende Kontrolle bei der laufenden Gebarung sicherzustellen."

*****

Der Entschließungsantrag zur Beibehaltung der Einstimmigkeit lautet wie folgt:


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