Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 104

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Es ist schade, daß der Nationalrat diesen Antrag nicht aufgegriffen hat – umso mehr als sich jetzt manche in diese Richtung äußern und in der Erfüllung dieses Vorschlages eine ganz probate Medizin für die Stellung des Bundesrates sehen. Wenn dem so ist, dann frage ich mich, warum sie unserem Antrag im Nationalrat nicht zur nötigen Zweidrittelmehrheit verholfen haben. Aber ich gehe davon aus, daß das ebenso wie die Diskussion über uns selbst in der nächsten Gesetzgebungsperiode wieder auf der Tagesordnung stehen wird. Ich denke, daß es zweckmäßig sein wird, vom Bundesrat aus diesen Antrag rasch wieder einzubringen, um zu signalisieren, daß wir hier nicht locker lassen wollen.

Ich meine auch, man sollte im Zusammenwirken mit dem Nationalrat auch ein bißchen anklingen lassen, daß wir uns schon ein stärkeres Eingehen auf unsere verfassungspolitischen Anliegen erwarten, wenn der Nationalrat seinerseits erwartet, daß wir möglichst rasch und möglichst ohne Widerspruch seinen verfassungspolitischen Anliegen Rechnung tragen. Letztlich wird die Gesetzgebungshoheit des Bundes von beiden Organen ausgeübt, zwar mit unterschiedlicher Wertigkeit, aber gerade in solchen Verfassungsfragen bedarf es des Zusammenwirkens beider Kammern. Das sollte vom Nationalrat nicht einseitig strapaziert werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

14.33

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Bei dem vorliegenden Beschluß handelt es sich um ein Bundesverfassungsgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf. Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG geändert wird, die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG geändert wird, die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

14. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich (2026/NR sowie 6033/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Wir gelangen nun zu Punkt 14 der Tagesordnung: Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich.

Die Berichterstattung hat Bundesrat Mag. Karl Wilfing übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Karl Wilfing: Herr Präsident! Geschätztes Plenum! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli


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