Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 112

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lich offen. Das im § 4 ausgedrückte Bemühen kann im gegebenen Fall nur begrüßenswert sein. Es wäre allerdings viel mehr zu hoffen, daß solche Fälle überhaupt nie eintreten mögen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.08

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rodek. – Bitte.

15.08

Bundesrat Peter Rodek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte die Ausführungen des Kollegen Scheuch über das Abstimmungsverhalten der Österreichischen Volkspartei beim Euratom-Gesetz in Brüssel nicht so im Raum stehen lassen.

Wie Kollege Bösch bei einer anderen Gelegenheit schon richtig angeführt hat, muß man das Vertragswerk als gesamtes sehen. Das würde ich Ihnen auch empfehlen. Wenn Sie den Euratom-Vertrag als gesamtes angeschaut hätten, wüßten Sie nämlich, was alles drinnensteht. Denn wäre dem von Ihnen angesprochenen Antrag die Zustimmung gegeben worden, so hätte dies bedeutet, daß neben der grundsätzlich zu begrüßenden Einstellung der Förderung für Kernenergie auch auf die zentralen Euratom-Aufgaben wie Gesundheitsschutz, Überwachung der Sicherheit und so weiter verzichtet worden wäre. Schauen Sie sich bitte das Vertragswerk an.

Niemand hat nämlich die Naivität, zu glauben, daß, wenn es in Europa 150 Atomkraftwerke gibt, innerhalb der nächsten Jahre ein Ausstieg möglich ist, sondern das wird sehr wohl ein sehr langsamer Ausstieg sein. In diesem Euratom-Vertrag steht nämlich auch, wie auszusteigen ist, was die Nachbarstaaten mit diesem hochgiftigen Müll tun, wohin er gebracht und wo er gelagert wird.

Hätten wir dem zugestimmt, wäre all das nicht berichtspflichtig gewesen, und Österreich hätte nicht die Chance gehabt, zu erfahren, was eigentlich die Nachbarn machen.

Genau dasselbe gilt für die Planung von Kernkraftwerken. Auch diesbezüglich – das gilt jetzt speziell für die Nachbarstaaten, also für die Oststaaten – steht in diesem Euratom-Vertrag exakt drinnen, daß die Sicherheitsvorschriften im Hinblick auf die Osterweiterung genau einzuhalten sind und daß die dort bestehenden Atomkraftwerke, wenn sie nicht den westlichen Sicherheitsstandards entsprechen, nach einem Beitritt der MOEL-Staaten den im Euratom-Vertrag definierten Standards für Gesundheitsschutz und Sicherheitsauflagen entsprechen müssen.

Das ist genau das, was wir heute eigentlich schon verlangt haben, was auch Sie verlangt haben. (Bundesrat Ing. Scheuch: Man hätte diese Sache in eine neue Regelung hineinverhandeln können!) Daher, Herr Kollege, ist dieser Vertrag zur Aufrechterhaltung dieser Euratom-Aufgaben unbedingt notwendig gewesen. Hätte nicht die ÖVP-Delegation gemeinsam mit den Fraktionskollegen von anderen europäischen Ländern verhindert, daß dieser Abänderungsantrag angenommen wird, hätte sich Österreich wichtiger Kontrollinstrumente und Sicherheitsgarantien beraubt. (Beifall bei der ÖVP.)

15.12

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte.

15.12

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Auch ich gehöre zu jenen – das sind nicht wenige gewesen –, die bis zum Jahr 1978 überzeugt davon gewesen sind, daß es richtig ist für Österreich, ein eigenes Atomkraftwerk zu haben, in der Energieversorgung unabhängiger zu sein, dementsprechend vielleicht auch noch wettbewerbsfähiger zu sein. Ich habe die Risken und die Gefahren, die mit diesen Atomkraftwerken verbunden sein können, in dieser Dimension, wie wir sie dann in der weiteren politischen Diskussion erfahren haben, aber auch erleben mußten, gesehen.


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