Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 123

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Bundesstatistik.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

18. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Rundfunkgebührengesetz erlassen wird sowie das Fernmeldegebührengesetz, die Rundfunkverordnung, das Telekommunikationsgesetz, das Rundfunkgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz abgeändert werden (1163/A und 2039/NR sowie 6037/BR der Beilagen)

19. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird (1162/A und 2040/NR sowie 6011 und 6038/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte wieder unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem ein Rundfunkgebührengesetz erlassen wird sowie das Fernmeldegebührengesetz, die Rundfunkverordnung, das Telekommunikationsgesetz, das Rundfunkgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz abgeändert werden, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 18 und 19 hat Herr Bundesrat Hensler übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Ich möchte Ihnen diese beiden Berichte kurz vorlesen:

Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Rundfunkgebührengesetz erlassen wird sowie das Fernmeldegebührengesetz, die Rundfunkverordnung, das Telekommunikationsgesetz, das Rundfunkgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz abgeändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Punkt 19: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Beseitigung behindertendiskriminierender Bestimmungen das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Arbeiterkammergesetz, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Bundesabgabenordnung ... (Bundesrat Rauchenberger: Stimmt nicht! Das ist Punkt 20!) Entschuldigung, Frau Vizepräsidentin!


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite