Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 127

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Ich persönlich bin diesbezüglich – gestatten Sie mir, das in diesem Zusammenhang zu sagen – ein typischer "Wechselwähler". Ich wähle die verschiedensten Radioprogramme und vergleiche sie auch miteinander. Und ich stehe nicht an, hier zu sagen, daß beispielsweise der ORF seinem Auftrag, auch als Bildungseinrichtung zu wirken, gerade bei Ö 1 in besonders hohem Maße nachkommt. Ich habe mich persönlich sehr darüber gefreut, daß die Media-Analyse auch ergeben hat, daß Ö 1 steigende Hörerzahlen verzeichnet.

Ich kann Herrn Kollegen Prähauser – er ist leider nicht im Saal – in einem Punkt beipflichten. Wenn einzelne Sendungen ohne Werbung ablaufen, dann ist das in Wahrheit – auch wenn es ökonomisch für das Unternehmen vielleicht ein Problem darstellt – für den Hörer eine durchaus interessante Möglichkeit, sich einmal ohne Werbeeinschaltungen mit Sachthemen zu beschäftigen, und das gelingt nach meinem Dafürhalten bei Ö 1 in besonders hohem Maße. Nochmals: Der ORF erfüllt meines Erachtens gerade mit Ö 1 den Bildungsauftrag, den er vom Gesetzgeber bekommen hat, am besten.

Wer von uns hätte vor etwa zehn Jahren gedacht, daß es einmal dieses Nebeneinander von privaten Betreibern und dem nach wie vor staatlich geprägten ORF geben würde? Wer hätte das damals gedacht?

Ich halte in diesem Zusammenhang fest, daß es gerade die Fraktion der Österreichischen Volkspartei war, die besonders darauf gedrängt hat, daß die privaten Rundfunkbetreiber entsprechenden Raum und Möglichkeiten vorfinden. (Beifall bei der ÖVP.)

Neu beim Regionalradiogesetz ist die Möglichkeit für die Betreiber, auch auf Mittelwelle zu senden. Ich brauche nicht mehr darüber zu sagen. Die Verlängerung der Lizenzdauer von sieben auf zehn Jahre ist ebenfalls Inhalt des Paketes.

Ich möchte hier auch klarmachen, daß die Umsetzung für die privaten Betreiber sehr oft zu langsam vor sich geht. Die Zeitspanne, bis wir als Gesetzgeber ein Vorhaben durchführen, ist zu lange. Vieles geht den Betreibern zu langsam. Das ist nach meinem Dafürhalten aber nicht unbedingt negativ zu sehen. Wenn man sehr genau arbeitet und sich sehr sanft mit den Dingen zu beschäftigen hat – und es ist in diesem Bereich nun einmal alles im Fluß –, dann wird eben auch Zeit gebraucht.

Nach wie vor verursacht die hohe Kostenbelastung, die auf Verwertungsgesellschaften wie die AKM zurückzuführen ist, bei den Betreibern Unbehagen. Ich habe das, als wir zuletzt das Re-gionalradiogesetz hier diskutierten, schon einmal vorgebracht. 10 oder 11 Prozent der Gesamtkostenbelastung der Produktion entfallen auf den Schutz der Urheberrechte. Trotzdem muß ich als ÖVP-Mandatar klar sagen, daß Künstler, Menschen, die Urheberrechte anmelden, selbstverständlich entsprechende Geldmittel für ihre Leistung, die sie einbringen, erhalten müssen.

Nicht unwesentlich ist die Anhebung des Kunstförderungsbeitrages. Es soll damit ermöglicht werden, daß der österreichische Film wieder stärkere Bedeutung erlangt. Ich selbst bin zuversichtlich, daß das auch gelingen wird. Die Österreichische Volkspartei wird nicht zuletzt auch aus diesem Grund diesen Gesetzesvorlagen die Zustimmung erteilen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Rauchenberger. )

16.13

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Grissemann. – Bitte.

16.13

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Die Kollegen Prähauser und Grasberger haben das meiste schon vorweggenommen. Ich darf in meinem Redebeitrag die Punkte 18 Rundfunkgebührengesetz und 19 Regionalradiogesetz zusammenfassen.

Eingangs zum Rundfunkgebührengesetz. Daß die Vorlage zur Änderung dieses Gesetzes von der Rechtsabteilung des ORF stammt, wie mittlerweile bekannt wurde, wundert mich nicht wirk


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