Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 173

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Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (56. Novelle zum ASVG).

Ich verzichte auf die Verlesung, da ja die Berichte schriftlich vorliegen. Ich bringe nur den Beschlußantrag.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 31: Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (57. Novelle zum ASVG).

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 32: Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (27. Novelle zum B-KUVG) und das Karenzgeldgesetz geändert werden.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 33: Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (24. Novelle zum GSVG).

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum Tagesordnungspunkt 34: Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (23. Novelle zum BSVG).

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile es ihm.

19.15

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die 56. ASVG-Novelle ist der richtige Ansatz, ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich verhehle nicht, daß meine Fraktion der Einführung der sogenannten Chipkarte positiv gegenübersteht. Nur, meine Damen und Herren, wir hätten uns erwartet, daß es nicht beim richtigen Ansatz bleibt, sondern daß der erste Schritt in die richtige Richtung getan wird.

Ich meine damit, meine Damen und Herren, daß nicht ein paralleles System aufgebaut werden sollte. Wir haben uns erwartet, daß die Chipkarte an die Stelle des Krankenscheines tritt, aber nicht, daß beide Systeme parallel laufen, wie Sie es vorsehen. Wir hätten uns auch erwartet, daß die Krankenscheingebühr abgeschafft wird. Aber Sie von den Regierungsparteien haben die Möglichkeit offengelassen, so quasi eine Chipkartengebühr einzuführen. Ich hätte mir auch erwartet, daß bei Einführung der Chipkarte der Hauptverband der Sozialversicherungsträger für die Identitätsfeststellung der Versicherten zuständig ist und diese vornimmt, aber nicht, daß wie


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